Wiedervorlage nach Faktenschaffung

Beim Grünen-Parteitag in Hannover will die "Bundesarbeitsgemeinschaft ChristInnen" Anträge zur Vorhautbeschneidung auf die Zeit nach der Abstimmung im Bundestag verschieben

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Vom 16. bis zum 18. November findet in Hannover eine "Bundesdelegiertenkonferenz" der Grünen statt – also das, was bei anderen politischen Gruppierungen "Parteitag" heißt. Bislang stehen in der Medienaufmerksamkeit dazu vor allem die Eröffnung des niedersächsischen Landtagswahlkampfs und die Emotionen von Claudia Roth im Mittelpunkt. Allerdings gibt es auch Inhaltliches, das die Partei verhandelt - darunter mehrere Anträge, die sich gegen eine Legalisierung der Vorhautbeschneidung minderjähriger Knaben wenden. Eine dieser Beschlussvorlagen sieht vor, dass der § 1631 des Bürgerlichen Gesetzbuchs, der Eltern unter anderem Schläge und "andere entwürdigende Maßnahmen" als Mittel der Erziehung verbietet, um einen Passus ergänzt wird, der "körperliche Eingriffe ohne medizinische Indikation" für "unzulässig" erklärt.

Ein Gesetzentwurf der Bundesjustizministerin will dem BGB dagegen einen neuen § 1631d hinzuzufügen, der die Beschneidung legalisiert, wenn sie von Fachleuten durchgeführt wird. Führende Grünen-Abgeordnete haben bereits im Vorfeld erklärt, sich diesem Vorhaben der Bundesregierung (und nicht einem überfraktionellen Gegenentwurf, der legale Beschneidungen erst ab dem 14. Lebensjahr vorsieht) anschließen zu wollen. Nähmen die Delegierten einen der Anträge zum Bescheidungsverbot an, dann befänden sich viele grüne Vertreter im Bundestag in der Zwickmühle, entweder gegen ihre Ankündigung oder gegen einen Parteitagsbeschluss stimmen zu müssen.

Allerdings ist eher unwahrscheinlich, dass es tatsächlich dazu kommt – und das ist unter anderem der parteiinternen "Bundesarbeitsgemeinschaft ChristInnen" zu verdanken. Die will sich nach eigener Darstellung "im Bewusstsein der Begrenztheit menschlicher Existenz" in "gesellschaftliche und politische Diskussion einmischen, wann immer es um die Bewahrung und die sachgemäße Anwendung christlicher Werte geht". In der Beschneidungsdebatte formulierte sie dazu zu jedem der vorgelegten Anträge einen Ergänzungsantrag, der vorsieht, sich erst im nächsten Jahr mit dem Thema zu befassen – also erst dann, wenn voraussichtlich längst über das Gesetz abgestimmt ist. Als Begründung der Vertagung führt die Arbeitsgemeinschaft an, es bestünde noch grundsätzlicher Diskussionsbedarf zu Fragen des Religionsverfassungsrechts.