Wissenschaftlich belastbar - was heißt das?

Endlager Asse: Das Bundesamt für Strahlenschutz hat eine Strahlenbelastung für die Bergarbeiter errechnet

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Rein statistisch gesehen erkranken in Deutschland 47 von 1000 Menschen im Laufe ihres Lebens an Krebs. Im letzten Dezember legte das Krebsregister in Niedersachsen eine Untersuchung vor, wonach die Zahl der an Krebs Erkrankten in der Region Asse doppelt so hoch sei wie im Landesdurchschnitt.

Das Bundesamt für Strahlenschutz (BfS), eine dem BMU unterstellte Bundesbehörde, stellte nun eine eigene Studie vor. Nach Aussagen der Autoren belege sie, wissenschaftlich belastbar, dass die Strahlenbelastung der Arbeiter im Bergwerk Asse seit 1967 unter den gesetzlichen Grenzwerten gelegen und deshalb keine Gesundheitsgefahr bestanden habe.

Die Schachtanlage Asse ist ein ehemaliges Salzbergwerk. Seit 1965 wurde sie zum Forschungsbergwerk umgebaut und von 1967 bis 1978 als Deponie für radioaktive Abfälle genutzt. Dem ehemaligen Betreiber Helmholtzzentrum war 2008 die Verwaltung der Anlage entzogen worden, nachdem öffentlich bekannt wurde, wie schlampig der Umgang mit den radioaktiven Abfällen dort gehandhabt wurde. Die jetzt vorgestellte Studie basiert aber auf den Protokollen eben dieses ehemaligen Betreibers.

Auf dieser Datengrundlage sollte der Frage nachgegangen werden, welchen Strahlenbelastungen die Mitarbeitet der Asse ausgesetzt waren. Ergebnis des, als Gesundheitsmonitoring bezeichneten, Berichts des BfS: Die abgeschätzte Strahlenbelastung der 700 Mitarbeiter, die in der Asse gearbeitet haben, ist zu gering, als dass sie Krebserkrankungen hätte auslösen können. Hochgerechnet auf jeweils ein ganzes Berufsleben lag sie durchschnittlich bei 12 Millisievert. Der Höchstwert bei einem Beschäftigten lag bei 115 Millisievert. Der zulässige Grenzwert liegt bei 400 Millisievert.

Bei der Auswerung der Unterlagen des alten Betreibers stellte sich laut BfS zudem heraus, dass Strahlenschutzprotokolle lückenhaft waren und nachweislich falsche Angaben enthielten. So waren Nullwerte von Dosimetern eingetragen worden, obwohl die Mitarbeiter gar keine Messgeräte getragen hatten, in diesen Fällen trug das BfS für sein Gesundheitsmonitoring dann Schätzwerte ein.

Aus datenschutzrechtlichen Untersuchungen gab es für das Monitoring keine medizinischen Untersuchungen. Lediglich einige Mitarbeiter wurden befragt. Dennoch bezeichnete das BfS die jetzige Auswertung als wissenschaftlich belastbar. Es soll jedoch in einem zweiten Schritt noch Befragungen ehemaliger Mitarbeiter geben. Sie sollen angeschrieben werden, können dann ihre Strahlenwerte laut Monitoring erfragen und freiwillig von ihren Erkrankungen berichten.