"Auch über physische Kastration kann im Parlament debattiert werden"

Die körperliche Kastration ist in Frankreich verboten. Die Innenministerin spricht sich für eine neue Diskussion über diese Maßnahme bei rückfälligen Sexualstraftätern aus

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Kürzlich ist die französische Justizministerin für einen Gesetzesentwurf eingetreten, der die "chemische Kastration" für rückfällige Sexualstraftäter mit verschärften Maßnahmen verankern will: Die medikamentöse "Kastration" kann auch jetzt schon - allerdings vorausgesetzt, der Verurteilte gibt seine freiwillige Zustimmung - durchgeführt werden. Das geplante Gesetz soll aber den Druck zur Zustimmung erhöhen, indem man sie etwa zur Voraussetzung für eine vorzeitige Entlassung macht (siehe dazu Französische Innenministerin will Gesetz zur chemischen Kastration von Sexualstraftätern).

Wie Michèle Alliot-Marie jetzt in einem Interview mit der Tageszeitung Le Figaro präzisiert, "kann ein Sexualverbrecher auch in Zukunft die Behandlung ablehnen, aber dann wird er nicht (vorzeitig) aus dem Gefängnis entlassen". Mit dem neuen Gesetz plant man, dass ein Richter aufgrund von Expertisen und dem vorliegenden Einzelfall über die Dauer der fortgesetzten Behandlung entscheidet, die sich über den Gefängnisaufenthalt hinaus erstreckt. Die Behandlung und ihre Wirkung auf die Libido sind nicht unumstritten, als sicher gilt aber, dass ihre Wirkung reversibel ist. Nach dem Stopp der Einnahme von Medikamenten wird der Sexualtrieb wieder stärker.

Der Delinquent, so Alliot-Marie, habe immer die Möglichkeit eine solche Behandlung zu verweigern, aber dann müsse er damit rechnen, "dass er seine Gefängnisstrafe in voller Länge zu verbüßen" habe. Nicht ganz deutlich ist die unmittelbar daran anschließende Formulierung der Justizministerin: "Nach seiner Freilassung muss er, wenn er sich nicht den medizinischen Maßnahmen unterwirft, die ihm auferlegt werden, ins Gefängnis zurück, weil er die Verpflichtung nicht befolgt hat."

Gilt das also auch für Straftäter, die ihre volle Strafe bereits abgesessen haben und sich der Behandlung verweigern, die ihnen aber dennoch aufgezwungen werden kann? - das geht aus den Sätzen der Ministerin nicht ganz klar hervor - siehe das Orginalzitat:

"Il aura toujours la possibilité de refuser ce suivi socio-judiciaire, mais alors il ne sortira pas de prison avant d'avoir exécuté l'intégralité de sa peine ! Après sa sortie, s'il ne se soumet pas aux mesures médicales qui lui sont imposées, il retournera en prison pour ne pas avoir respecté cette obligation."

Deutlich wird, dass es Alliot-Marie darum geht, den Maßnahmenkatalog gegen Sexualstrafttäter zu verschärfen, ihn verstärkt auf Kastration auszurichten. Das zeigt sich auch in ihrer Antwort auf die Frage, die auf ihre Haltung zur "physischen Kastration" zielt. Zwar, so räumt die Ministerin ein, sei diese in Frankreich verboten, aber sie würde es außerhalb schon geben und verdiene eine Analyse:

"Ich bin davon überzeugt, dass sich heute die Frage nach der physischen Kastration stellen kann und darüber debattiert werden kann, auch im Parlament. Wenn einer sagt: 'Ich bin gefährlich, ich will das nicht sein und ich bitte darum, dass ich von meinen Trieben befreit werde', ist das eine Sache, die uns beschäftigt."

Die Frage der Figaro-Journalisten zur "physischen Kastration" spielt auf den derzeit aktuellen Fall Francis Evrard an, der sich ab Montag vor Gericht verantworten muss, weil er einen 5jährigen Jungen verschleppt und vergewaltigt hat. Der mehrfache Wiederholungstäter Evrard hatte Präsident Sarkozy in einem Brief darum gebeten, dass man ihm die Hoden chirurgisch entferne. Der Vater des Jungen protestiert vehement gegen die Bitte des 63jährigen Evrard. Für ihn ist das lediglich eine "miese Show". Der Mann versuche damit, sich vor Prozessbeginn als Martyrer darzustellen, wohl wissend, dass der Eingriff in Frankreich gesetzlich verboten sei.