Seehofer geht gegen Bankenskandale vor

… indem er Informationen darüber schwerer zugänglich macht

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Ende des letzten Jahres stellte der Bund der Steuerzahler (BdSt) Strafanzeige gegen Vorstandsmitglieder der BayernLB. In der schriftlichen Begründung dazu dokumentierte der Verein sehr ausführlich, wie es zu den Milliardenverlusten der Bank kam: Nach der von der EU durchgesetzten Abschaffung der Gewährträgerhaftung legte die BayernLB viele Milliarden über Zweckgesellschaften in Delaware oder auf den Kaiman-Inseln an. Durch die Geschäfte dort wurden nicht nur Steuern in Deutschland vermieden, sondern auch Eigenkapitalvorschriften umgangen und Risiken verdeckt. Unter dem Vorstandsvorsitzenden Werner Schmidt erhöhte man das "Agreement" für solche Abenteuer auf 58 Milliarden Euro. Hinweise auf eine vorherige Risikoprüfung fand der BdSt nicht. Auch als Ende 2006 die Gefahren ohne Prüfung offenbar zu werden begannen, reagierte der Vorstand nicht. Was folgte, waren massive Verluste, die jedoch nicht die Verursacher, sondern die Steuerzahler aufgebürdet bekamen und weiter bekommen. Vielmehr gewährte man ausscheidenden Managern einen – so der BdSt – "goldenen Handschlag".

Nun wurde eine erste Reaktion der bayerischen Staatsregierung auf die Strafanzeige bekannt: Ministerpräsident Horst Seehofer und sein Koalitionspartner Martin Zeil zimmerten sich nämlich im Bundesrat eine überparteiliche Mehrheit für eine Gesetzesänderung zusammen, die künftig Akten der Bankenaufsichtsstelle BaFin von einer nach dem Bundesinformationsfreiheitsgesetz möglichen Einsichtnahme ausnehmen soll. Beim Versuch der Begründung dieses Vorhabens wollte sich Zeil im RBB-Magazin Kontraste auf den Schutz von Kundendaten berufen, musste aber zugeben, dass diese bei Herausgaben ohnehin geschwärzt werden. Tatsächlich sind Verbraucher und Steuerzahler die großen Verlierer der neuen Regelung, weil für sie ein Nachweis von eventuell schadensersatzrelevantem Versagen nun sehr viel schwieriger wird.