Privatdetektive gegen Hartz-IV-Empfänger

Eine interne Weisung der Arbeitsagentur sieht unter anderem "Observationen" vor

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Eine interne Weisung der Bundesagentur für Arbeit vom 20. Mai sieht bei "Verdacht auf einen besonders schwerwiegenden Leistungsmissbrauch" auch Maßnahmen wie "Observationen" vor. Diese sollen auch von privaten Ermittlern durchgeführt werden dürfen.

Darüber hinaus ist eine intensivere Kontrolle der Wohnungen von Hartz-IV-Empfängern vorgesehen. Durchsuchungen dürfen allerdings auch in Zukunft nur mit Zustimmung der Betroffenen vorgenommen werden. "Wenn eine Sachverhaltsaufklärung sonst nicht möglich ist" sollen auch Schränke kontrolliert werden. Die bei solchen "Hausbesuchen" ermittelten "Auffälligkeiten" müssen von den Mitarbeitern detaillierter als bisher protokolliert werden. Zudem will man verstärkt Nachbarn, Hausmeister, Kinder und andere Personen über die Lebensumstände der Arbeitslosen befragen oder befragen lassen.