Bundesjustizministerium will beim Bookscan-Prozess Stellungnahme gegen Google abgeben

Auch die US-Regierung hat mittlerweile angekündigt, sich in das Verfahren einzuschalten

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Ab Oktober verhandelt ein New Yorker Bezirksgericht darüber, ob ein zwischen dem Suchmaschinenkonzern Google und amerikanischen Verlagen und Autoren ausgehandelter Vergleich zur Aufteilung der Erlöse aus im Web angezeigten Teilen vergriffener Bücher genehmigt wird oder nicht. Obwohl auch deutsche Rechteinhaber finanziell beteiligt werden sollen, sorgte der Kompromiss dort unter manchen Autoren und vor allem bei Verlagen für Empörung.

Als der Jurist Burkhard Hess am Mittwoch auf einer von der Frankfurter Allgemeinen Zeitung (FAZ) beschirmten und vom Heidelberger Literaturprofessor Roland Reuß veranstalteten Tagung zu "Autorschaft als Werkherrschaft in digitaler Zeit" darauf hinwies, dass die Bundesregierung die Möglichkeit habe, dem Prozess um das Google Book Settlement als "Amicus Curiae" beizutreten, da teilte ihm eine anwesende Vertreterin des Bundesjustizministeriums mit, dass genau dies bis zum Ablauf der Einspruchsfrist am 4. September geplant sei.

Ein "Amicus Curiae" ist ein (dem deutschen Justizsystem fremder) parteiischer Sachverständiger, der nicht direkt vom Ausgang des Verfahrens betroffen ist, aber Argumente für eine Entscheidung in die eine oder andere Richtung vorbringen möchte. Diese Möglichkeit wird vor allem bei sehr präjudizrelevanten Prozessen mit grundsätzlicher Bedeutung genutzt.

Entsprechende Pläne bestätigt man im Bundesjustizministerium mittlerweile auch gegenüber der Presse. Zum Inhalt der Stellungnahme will man sich dagegen noch nicht äußern. Allerdings machte Justizministerin Zypries in den letzten Monaten immer wieder deutlich, dass sie mit den Forderungen im Heidelberger Appell sympathisiert, weshalb nicht zu erwarten ist, dass die Erklärung zu Gunsten von Google ausfallen wird.

Formuliert wird der Amicus-Curiae-Brief nicht von einem der im Justizministerium beschäftigten knapp 300 Mitarbeiter, sondern von Edwin Komen, einem auf Medien- und Immaterialgüterrecht spezialisierten Anwalt der sehr teuren amerikanischen Kanzlei Sheppard Mullin Richter & Hampton LLP.

Auch das von dem als ausgesprochen rechteinhaberindustriefreundlich bekannten Eric Holder geführte US-Justizministerium hatte vor kurzem ein Eingreifen in den Prozess angekündigt. Bis Ende September will es dem New Yorker Bezirksgericht die Ergebnisse einer Prüfung der Frage zukommen zu lassen, ob das Google Book Settlement gegen den Sherman Antitrust Act verstößt, der zentralen Vorschrift des US-Kartellrechts.