Fall Verena Becker: Auch der Turnschuh ist verschwunden

Der Mordfall Siegfried Buback wird zu einem Bermuda-Dreieck der deutschen Justiz

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Erst vor kurzem hat Michael Buback, Sohn des 1977 von der Roten Armee Fraktion (RAF) ermordeten Generalbundesanwalt, den Verdacht geäußert, dass ein Turnschuh, den Verena Becker bei ihrer Verhaftung getragen hatte, identisch mit einem Gipsabdruck einer Fußspur sein könnte, die von dem Ort stammt, an dem die Täter nach dem Attentat von ihrem Motorrad in einen Fluchtwagen umgestiegen sind. Der Gipsabdruck der damals von der noch frischen Fußspur am Hang eines Baches gesichert werden konnte, wird einem Schuh der Größe 40 zugeordnet. Der Schuhgröße von Becker.

Doch - Buback hatte es bereits befürchtet - eine Überprüfung des Verdachts wird nicht mehr möglich sein. Wie Buback auf seinem Blog schreibt, ist der Sportschuh, den Becker bei ihrer Verhaftung in Singen getragen hat, nicht mehr vorhanden.

Fluchtfahrzeug, Dienstwagen, Tatmotorrad, reihenweise Akten und nun auch Turnschuhe: Möglicherweise umgibt den Fall Buback ein Schwarzes Loch, das Materie anzieht und verschlingt. Für Bundesanwalt Walter Hemberger indes spielt der nicht mehr bei den Asservaten vorhandene Turnschuh keine Rolle. Einen näheren Vergleich zwischen Gipsabdruck und Fußspur ist für Hemberger nicht notwendig, da er zu wissen glaubt, dass die Täter nicht den Weg beschritten haben, an dem die Fußspur gefunden wurde. Eine schlüssige Erklärung für seine Argumentation bleibt er aber schuldig.

Buback selbst scheint nur noch mit Ironie auf die diversen Unzulänglichkeiten des Stuttgarter Prozesses antworten zu können: "Der Fußabdruck zeigt, dass mit der auf eine Frau hinweisenden Spur nicht korrekt und angemessen umgegangen wurde. Bedeutsam ist für mich auch, dass bei der Fußspur nicht behauptet werden kann, sie sei unglaubwürdig oder würde lügen, was bei Augenzeugen gesagt wurde, die meinten, eine Frau habe auf dem Tatmotorrad gesessen. Es kommt hinzu, dass man auch bei größter juristischer Spitzfindigkeit nicht wird behaupten können, ich hätte Kontakt gesucht zum Gipsabdruck der Fußspur, dessen Aufenthaltsort mir nicht einmal bekannt ist, und ich hätte die Spur dahingehend beeinflusst, dass sie meine irrige Meinung, wonach eine Frau beim Karlsruher Anschlag tatbeteiligt gewesen sei, unterstützt." Am 14. Mai wird eine Aussage von Verena Becker vor Gericht erwartet.