Himmelfahrt des Limburger Bischofs war doch erstklassig

Seine Exzellenz scheiterte mit Zensurversuch

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Der Bischof der Diözese Limburg, mit bürgerlichem Namen Prof. Dr. Franz-Peter Tebartz-van Elst, war in die Schlagzeilen geraten, weil er sich in einer Sänfte erster Klasse in die Slums hatte fliegen lassen, um dort nach einem Wunder zu fahnden. Letzteres benötigt Herr Tebartz-van Elst, um eine selige Frau Katharina Kasper von den "Armen Dienstmägden Jesu Christi" in den Stand der Heiligen erheben zu lassen. Zur sakralen Archäologie ist Herr Tebartz-van Elst in seiner Eigenschaft als Ritter vom Heiligen Grab zu Jerusalem prädestiniert.

Eine Recherche-Anfrage von SPIEGEL-Journalisten, was denn der Limburger Oberhirte tatsächlich für einen Flugschein gehabt habe, beantwortete der Geistliche mit einer weltlichen wie anwaltlichen Abmahnung. Der Gottesmann wollte nur Business Class im Jumbo geflogen sein, wo es tatsächlich ein Oberdeck für eine erste Klasse gegeben hätte. Die Schreiberlinge mögen bitte kein falsches Zeugnis abgeben. Außerdem bat der Anwalt um eine Kollekte in Höhe von 1.890,91 Euro. Hätte der Verlag unterschrieben, so wäre die bischöfliche Bescheidenheit fortan bei dessen Blättern die offizielle Version gewesen.

Doch die Blattmacher aus dem protestantischen Hamburg versagten dem katholischen Kirchenfürst die Unterwerfung – zu Recht, denn seine Eminenz hatte gewulfft: Der Bischof hatte zwar nur Business Class bezahlt, war aber sehr wohl erster Klasse geflogen. Das Upgrade in die erste Klasse habe ihm ein Generalvikar spendiert, der noch ein paar Bonusmeilen übergehabt habe. Mit den gewünschten Unterlassungserklärungen war es dem bescheidenen Bischof dann plötzlich nicht mehr so wichtig.

Abmahnen hat bei deutschen Bischöfen Konjunktur. Auch des Herrn Tebartz-van Elst Vorgesetzter, ein Herr Joseph Aloisius Ratzinger, bittet zu kommendem Freitag in die Hamburger Pressekammer. Dort sollen Publizisten Buße tun, die Schande über den Pontifex gebracht haben.

UPDATE (18.09.2012): Update zum Upgrade.