Atomausstieg in der Schweiz beginnt

Risse im Reaktorkern wurden neu bewertet

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Nach der Reaktorkatastrophe von Fukushima reagierte auch die Schweizer Politik, allerdings mit einem Ausstiegsbeschluss, der weit, weit in die Zukunft gelegt war und für den Status quo praktisch keine Änderungen vorsah.

Die Betriebsgenehmigungen für die fünf Schweizer Atomkraftwerke sollten erst nach deren Auslaufen nicht mehr verlängert werden. Bis dahin hätte es noch lange gedauert. Die erste Betriebsgenehmigung hätte erst im Jahre 2019 geendet, die neueren AKWs sollten sogar bis 2039 weiter betrieben werden.

Ein Grund für den zögerlichen Beschluss mag die große Abhängigkeit der Schweiz vom Atomstrom sein. Zwar liefert die Wasserkraft mit 50% den meisten Strom, doch gleich danach kommen die AKWs mit 39% Stromanteil. Wind- und Solarkraft liefern dagegen bisher nur knapp 1% des Schweizer Stroms.

Das Bundesverwaltungsgericht bewertete jetzt die Sicherheitskriterien neu und entzog dem AKW Mühleberg bei Bern als erstem Kraftwerk die Betriebsgenehmigung, weil es sicherheitsrelevante Defizite aufweist. Es gibt Risse im Reaktorkern, die schon länger bekannt sind, das Kühlsystem ist unzureichend und das AKW ist nicht genügend erdbebensicher.

Die Mängel waren auch der Atomaufsichtsbehörde, dem Eidgenössischen Nuklearsicherheitsinspektorat Ensi, bekannt, das nach der Gerichtsentscheidung jetzt betont: "Die sicherheitstechnischen Forderungen an das Kernkraftwerk Mühleberg ... decken sich vollumfänglich mit denjenigen des ENSI."

Das Bundesverwaltungsgericht setzte den Betreibern des AKW Mühleberg eine Frist bis zum Juli 2013. Bis dahin müssen sie ein Sicherheitskonzept vorlegen, das die Mängel beseitigt. Da aber auch der Reaktorkern betroffen ist, bestehen Zweifel, ob dass überhaupt möglich ist. Das AKW muss dann 2013 endgültig abgeschaltet werden.