Schweiz: Mehr als zwei Drittel stimmen "Gegen die Abzockerei"

Volksinitiative: 68 Prozent der Schweizer votieren für den Vorschlag, der Vergütungen der Manager gesetzlich beschränken will

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Es ist ein deutliches Ergebnis, manche Schweizer Zeitungen sprechen von einer "Quittung": Beim heutigen Volksentscheid in der Schweiz haben 67,9 Prozent der abgegebenen Stimmen für eine mögliche Deckelung von Vergütungen für Manager durch Aktionärsmehrheiten votiert. Die Initiative mit dem unmissverständlichen Titel "Gegen die Abzockerei" von Thomas Minder schaffte, was bisher drei anderen Volksinitiativen gelang - dass es in keinem Kanton ein Nein gab.

Die Vertreter des Gegenvorschlags, maßgeblich getragen vom Wirtschaftsdachverband Economiesuisse, machen nun darauf aufmerksam, dass die Initiative "überrissene Löhne und Boni nicht verhindern wird". Ihr Gegenvorschlag, der mit dem in solchen Konflikten klassischen Argument der "Wettbewerbsfähigkeit" der schweizer Unternehmen zu überzeugen suchte, lag lange Zeit laut Umfragen nicht schlecht im Rennen. Doch dann sorgte ausgerechnet die Affäre um eine exzessive Abstandszahlung für Daniel Vasella, einem der früheren Köpfe von Economiesuisse (dessen Rolle bei dem Dachverband man zu verbergen versuchte), für einen deutlichen Umschwung der öffentlichen Meinung ( Der Fall Vasella und die Schweizer Abzocker-Initiative).

Nun soll das Parlament ein entsprechendes Gesetz ausarbeiten, das die Vorgaben des Volksentscheids umsetzt. Es geht darum, dass künftig die Aktionäre börsennotierter Unternehmen "über die Gesamtsumme der Vergütungen von Verwaltungsrat und Geschäftsleitung abstimmen" können und somit eine Höchstgrenze festlegen können, die gesetzlich verbindlich ist bei Zuwiderhandlungen mit Sanktionen belegt werden kann. Die gesetzliche Umsetzung, die sich unter anderem auf die Frage konzentrieren wird, welche Vergütungen von Managern gesetzlich geregelt und der Aufsicht der Aktionäre unterstellt werden, wird einige Zeit dauern und noch für Diskussionen sorgen, währenddessen die Unternehmensanwälte sich Gedanken über Gesetzeslücken machen werden.

Doch ist unstrittig, dass die Schweizer Eidgenossenschaft ein deutliches Signal gesendet hat. Im Herbst letzten Jahres hat das schweizer Parlament die Deckelung der Managergehälter abgelehnt ( "Wir dürfen nicht mit Neid auf die blicken, denen es schon gut geht").