Intolerantes Toleranzpapier

Die EU soll Kritik am Feminismus verbieten

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Ein bislang unbeachtetes Europäisches Rahmenstatut zur Förderung der Toleranz sieht in Sektion 2e vor, dass die EU "konkrete Maßnahmen" ergreift, um Rassismus, Vorurteile nach Hautfarbe, ethnische Diskriminierung, religiöse Intoleranz, totalitäre Ideologien, Xenophobie, Antisemitismus, Homophobie und "Anti-Feminismus" zu "eliminieren". Der letztgenannte dieser Begriffe stößt unter anderem deshalb auf Kritik, weil es sich beim Feminismus um keinen der genetisch oder kulturell determinierten Gruppenmerkmale handelt, sondern um eine politische Ideologie. Hätten die Verfasser des Papiers gewollt, dass nicht die Kritik am Feminismus, sondern an Frauen als Gruppe eliminiert werden soll, dann hätten sie den Begriff "Misogynie" verwenden müssen.

Ob eine "Eliminierung" von Kritik, wie sie das auf dem Server des Europaparlaments gehostete Papier fordert, mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar wäre, ist ausgesprochen fraglich: Das liegt zum einem am Artikel 5 der Verfassung, in dem die Meinungs-, die Presse-, die Kunst- und die Wissenschaftsfreiheit geschützt sind. Werden diese Grundrechte eingeschränkt, dann müssen höherwertige Schutzgüter betroffen sein. Zum anderen könnten sich andere politische Ideologien wie die Sozialdemokratie, der Ökologismus, der Libertarismus oder der BüSo-Keynesianismus auf den Gleichheitsgrundsatz aus Artikel 3 des Grundgesetzes berufen und fordern, dass auch die Kritik an ihnen verboten wird.

Sieht man sich weitere Punkte aus dem Papier an, dann wirkt zudem die Forderung nach einer Eliminierung von "totalitären Ideologien" etwas paradox. So ist in Sektion 1b beispielsweise davon die Rede, dass es zukünftig schon als "Verleumdung" gewertet werden soll, wenn sich jemand über eine der aufgeführten Gruppen lustig macht. Und in Anmerkung 3 zu Sektion 3 betont man, dass dieser Toleranzzwang nicht nur für den Umgang von Regierungen mit Bürgern, sondern auch für den Kontakt aller Individuen untereinander gelten müsse. Sektion 6c verlangt, dass neue Behörden eingerichtet werden, die dies überwachen. Sektion 7 fordert, dass Verstöße nicht als einfache, sondern – strafverschärfend - als "qualifizierte" Straftaten gelten sollen (wie beispielsweise gefährliche Körperverletzung). Jugendlichen Täter sollen in speziellen Programmen zu einer "Kultur der Toleranz" umerzogen werden. Sektion 8 regelt, dass die Vorgaben bereits in den Grundschulen Teil des Unterrichts werden und Sektion 9 schreibt den Radio- und Fernsehsendern Mindestprogrammanteile vor, in denen sie das "Klima der Toleranz" verbreiten sollen.