Vorratsdatenspeicherung: Entscheidung vor dem Europäischen Gerichtshof

Außer Kontrolle

Die Debatte um die VDS nimmt neue Fahrt auf - nicht nur auf nationaler Ebene. Der Europäische Gerichtshof in Luxemburg soll über die Vereinbarkeit der VDS mit der EU-Grundrechtecharta entscheiden.

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Es ist eine Meldung, die die VDS-Kritiker neu hoffen lässt: "Pünktlich zum heutigen Europäischen Datenschutztag wurde bekannt, dass der irische High Court am gestrigen Freitag dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg die Frage vorgelegt hat, ob die EU-Richtlinie zur sechsmonatigen verdachtslosen Vorratsspeicherung aller Verbindungsdaten gegen die EU-Grundrechtecharta oder gegen die Europäische Menschenrechtskonvention verstößt und deshalb ungültig ist."

So schreibt der AK Vorratsdatenspeicherung (AKV) auf seiner Homepage und kommentiert diesen Meilenstein in der VDS-Diskussion wie folgt:

"Eine Nichtigerklärung würde Deutschland darin bestätigen, keine erneute verdachtslose Sammlung von Telefon-, Handy-, E-Mail- und Internetdaten angeordnet zu haben. In Anbetracht der früheren Nichtigerklärungen durch die Verfassungsgerichte Rumäniens, Deutschlands und der Tschechischen Republik ist zu erwarten, dass auch der Europäische Gerichtshof eine Unvereinbarkeit mit unseren Grundrechten feststellen und die EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung kippen wird."

Die Entscheidung des Gerichtshofes wird noch auf sich warten lassen, zunächst haben die EU-Mitgliedstaaten, die EU-Kommission, das Europäische Parlament und der Rat zwei Monate lang Gelegenheit, zu der Vorlage Stellung zu nehmen. Sollte der Gerichtshof die Unvereinbarkeit der umstrittenen EU-Richtlinie zur VDS mit der EU-Grundrechtecharta erklären, so würde die Richtlinie damit für nicht erkärt werden.

Dies würde die Diskussion auf nationaler Ebene verändern, insbesondere da sich die Abgeordneten, die der Umsetzung der Richtlinie zustimmten, gerne auf die bequeme Einstellung, dass "man ja machtlos ist und eine Richtlinie umsetzen muss" herausredeten. Gerade auch in Deutschland dürfte, sollte die Nichtigkeit der Richtlinie tatsächlich erklärt werden, die Debatte um die VDS damit neu beginnen - immerhin hatte der Bundestag sich vor der EU-Richtlinie bereits zweimal gegen eine VDS ausgesprochen.