Linke Abgeordnete werden auch mit "nachrichtendienstlichen Mitteln" beobachtet

Nach Hans-Werner Wargel, Präsident des niedersächsischen Verfassungsschutzes, können auch Personen überwacht werden, "die selbst nicht extremistisch tätig sind, aber sich insgesamt in der Partei der Linken betätigen"

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Wulffen scheint Methode zu sein, auch beim Verfassungsschutz. Gerade räumte man ein, 27 Abgeordnete der Linkspartei zu beobachten. Allerdings angeblich nicht wirklich geheimdienstlich, sondern man verfolge nur anhand von frei zugänglichen Quellen, was diese machen. Die Abgeordneten würden nicht in ihrem "täglichen Leben" überwacht, versicherte Verfassungsschutzchef Fromme.

Seltsam mutete es schon, welche Politiker der Linkspartei vom Verfassungsschutz beobachtet werden. Meist sollten es nämlich Reformer sein, zudem aus dem Osten, nicht die wirklich Linken. Aufklärung gibt es darüber nicht vom Verfassungsschutz, der sich sichtlich lächerlich macht, weil er offenbar doch einseitig ausgerichtet, also auf dem rechten Auge eher kurzsichtig ist.

Seit dem Massaker von Breivik und dem Sachverhalt, dass der NSU entweder dem Verfassungsschutz ganz entgangen ist oder die Schlapphüte gar mit Informanten oder wie auch immer mit der rechten Szene verwickelt sind, scheint man bemüht zu sein, doch auch mal einen Blick in die rechte Szene zu werfen, die schon in der Union beginnt ( Wenn Teile der CDU mit dem Rechtspopulismus liebäugeln).

Peter Nowak hatte schon vermutet, dass die Beobachtung der 27 Linken, die meist dem Realo-Flügel zugehören, nur die Oberfläche der Überwachung darstellt. Das bestätigte nun Hans-Werner Wargel, Präsident des niedersächsischen Verfassungsschutzes, gegenüber Radio Bremen. Er zeigt sich über die Aufregung überrascht, hält die Linkspartei in Teilen für verfassungsfeindlich und sieht sich darin auch durch ein Urteil des Bundesverwaltungsgerichts gedeckt. Es könnten auch Personen überwacht werden, "die selbst nicht extremistisch tätig sind, aber sich insgesamt in der Partei der Linken betätigen".

Auch demokratisch gewählte Abgeordnete könnten überwacht werden, wenn sie extremistisch tätig seien, sonst könne man ja auch nicht NPD-Abgeordnete überwachen, so das Argument, das aber nicht erklärt, warum beispielsweise Ramelow, der eben nicht extremistisch tätig ist, dennoch überwacht werden kann. Und Wargel macht auch klar, dass der Verfassungsschutz "auch punktuell nachrichtendienstliche Mittel" einsetzt, also "nicht nur mit offenen Mitteln beobachtet". Vermuten darf man dann auch, dass nicht nur der niedersächsische Verfassungsschutz, sondern auch andere Ämter mit anderen Mitteln arbeiten - und auch andere Parteimitglieder überwachen. Vielleicht sollte der Verfassungschutz einmal offenlagen, welche Volksvertreter von ihm mit welchen Mitteln überwacht werden? Und die Regierung müsste endlich klarstellen, in welchem Rahmen der Verfassungsschutz tätig werden soll.