Spanien erneut auf dem Weg zum Generalstreik

Die großen spanischen Gewerkschaften mobilisieren angesichts der Arbeitsmarktreformen zu Demonstrationen und zum Ausstand

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Die von der spanischen Regierung am Freitag dekretierte Arbeitsmarktreform stößt auf den Widerstand. Ein Treffen der Arbeitsministerin Fátima Báñez mit Führern der großen Gewerkschaften hat am Montag die Gräben vertieft. Nun haben die großen Arbeiterkommissionen (CCOO) und die kleinere Arbeiterunion (UGT) zu Demonstrationen im ganzen Land für den kommenden Sonntag und zu sich steigernden Protesten für die Zukunft aufgerufen. Vor dem Treffen hatten CCOO-Chef Ignacio Fernández Toxo und UGT-Chef Cándido Méndez angekündigt, die Regierung habe es in der Hand, ob es zum Generalstreik kommt. Nach dem Treffen sagten sie, er komme, wenn er "angebracht" sei. Während die Regierung von einer "Reform für Einstellungen" spricht, spricht Toxo von einer 304292: "Reform für Entlassungen".

Die großen Gewerkschaften hatten erneut gefordert, die Veränderungen am Arbeitsmarkt in Verhandlungen anzupassen. Als Vorleistung hatten sie sogar in den Tarifverträgen vereinbart, dass die Löhne in den nächsten Jahren nur noch um 0,6% steigen sollen. Damit verlieren die Arbeitnehmer weiter an Kaufkraft, was ausdrücklich von der Bundeskanzlerin gelobt wurde, als der neue Regierungschef Mariano Rajoy zum Antrittsbesuch in Berlin war. Doch deren Entgegenkommen belohnte Rajoy damit, dass er seine Reform nicht einmal mit den beiden großen Gewerkschaften debattiert hat.

Die haben angesichts der Haltung der Regierung kaum noch Hoffnung darauf, an der diktierten Reform ohne drastische Kampfmaßnahmen etwas verändern zu können. UGT und CCOO erklären, die Reform sei in einigen Punkten schlicht verfassungswidrig. Man werde zwar der Regierung Änderungsvorschläge machen, sagte Méndez, doch dass die darauf eingeht, glaubt er nicht. "Es handelt sich nicht um technische Fehler, sondern um Horrormaßnahmen."

Viele Punkte, die den Gewerkschaften im Hals stecken, wurden zudem erst mit der Veröffentlichung des Dekrets am Wochenende bekannt, mit der die Reform auch sofort in Kraft trat. So sei die rückwirkende Anwendung der Maßnahmen verfassungswidrig, sagen die Gewerkschaften. Auch der Gleichbehandlungsgrundsatz werde nicht gewahrt, weil es Sonderregerlungen für Firmen mit nur 50 Beschäftigten gäbe. Für sie wird zum Beispiel ein "Probevertrag" für einen Zeitraum eines Jahres eingeführt und derweil können die Beschäftigten sogar ganz ohne Abfindung entlassen werden. Antonio Baylos, Professor für Arbeitsrecht an der Universität Kastilien-La Mancha, sieht darin eine "Freigabe von Kündigungen". Dieser Vertrag wiederspreche zudem der Rechtsprechung des Obersten Gerichtshofs. "Eine so lange Probezeit ist nur dann erlaubt, wenn es die zu leistende Arbeit rechtfertigt."

Abfindungen werden allgemein gesenkt und die Beschäftigte können sogar noch billiger gekündigt werden, wenn die Firmen weiter kräftig Gewinne machen. Es reicht der Nachweis, dass in drei Quartalen die Umsätze gefallen sind, um pro gearbeitetes eine Abfindung zahlen zu müssen, die auf dem Lohn von 20 Tagen basiert. Zudem werden dann höchstens 12 Jahre angerechnet. Praktisch gilt das nun für alle Betriebe, weil in der Krise seit 2008 diese Situation quasi in allen Firmen eingetreten ist, sagen die Gewerkschaften.

Flexibilisierung und Aushebelung der Tarfiverträge

Statt die Beschäftigung zu fördern, wie die Regierung die Maßnahmen rechtfertigt, würde nun sogar verstärkt entlassen, sagen die Kritiker. Schützenhilfe bekommen sie zum Teil sogar von Finanzminister Cristóbal Montoro. Denn entgegen anderen Parteimitgliedern sagte er, dass "durch diese Reform keine Arbeitsplätze geschaffen werden". Montoro sprach dagegen nur von einer Brandmauer, um das Ansteigen der Rekordarbeitslosigkeit von schon 23 Prozent zu stoppen.

Die Reform sieht auch eine Flexibilisierung der Arbeitsbeziehungen vor, bei der die Mitsprache der Betriebsräte und Tarifverträge ausgehebelt werden. Löhne können gekürzt, Urlaub angeordnet, Arbeitszeiten geändert und Arbeitnehmer versetzt werden, wenn es die "Wettbewerbsfähigkeit, die Produktivität oder die technische Organisation sowie die Arbeit der Firma" erfordern, wird schwammig im Dekret formuliert. Handelt es sich nur um einen kleineren Teil der Beschäftigten, darf das mit einem Vorlauf von 15 Tagen schlicht angeordnet werden. Ist eine größere Zahl betroffen, muss der Betriebsrat gehört werden. Gibt es keine Einigung, entscheidet die Firma einseitig.

Deutsche Regierung hält Reformen für "mutig und beispielhaft

Unternehmen können sich nun vom Tarifvertrag abhängen, wenn in sechs Monaten die Umsätze zurückgehen. Bei Uneinigkeit schlichtet eine Kommission aus Vertretern von Gewerkschaften, Unternehmern und Verwaltung, weshalb erwartet wird, dass die Gewerkschaften meist überstimmt werden. Der Professor für Arbeitsrecht an der Universität Madrid, Fernando Valdés, zweifelt auch an der Verfassungsmäßigkeit dieses Gremiums und fühlt sich an Vorgänge im "Franquismus", in der Franco-Diktatur bis 1975, erinnert. Dass Gewerkschaften Tarifverträge für Branchen aushandeln, hat derzeit praktisch kaum noch eine Bedeutung. Experten weisen zudem darauf hin, dass darüber der Wettbewerb verzerrt werde. Statt der dringend notwendigen Investitionen zur Steigerung der Produktivität würden einfach die Löhne gesenkt, womit strukturelle Probleme nur zeitlich verschoben würden, die nun schon seit vielen Jahren bekannt sind.

So versteht man, warum der Ministerpräsident schon in Brüssel davon sprach, dass ihn die Reform einen Generalstreik kosten werde und sein Wirtschaftsminister sich dort mit einer "extrem aggressiven Reform" gebrüstet hat. Klar ist, dass derlei Maßnahmen in Deutschland das Betriebsverfassungsgesetz in Kernbereichen aushebeln würden.

Aber für die Bundesregierung bezeichnet der Regierungssprecher Steffen Seibert die Reform als "mutig und beispielhaft", weshalb sich die Gewerkschaften in Deutschland schon auf entsprechende Vorstöße vorbereiten können. Dabei wäre das in Spanien nicht die erste Arbeitsmarktreform der Konservativen, die am Verfassungsgericht oder einem Generalstreik scheitert.