Bayreuther Psychiatrie protokollierte Telefonate zwischen Mollath und seiner Verteidigerin

Landgericht lässt sich mit Entscheidung über die weitere Unterbringung von Mollath Zeit

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Aus einer Stellungnahme des Bezirkskrankenhauses (BKH) in Bayreuth geht hervor, dass Telefonate zwischen Gustl Mollath und seiner Verteidigerin zumindest in Teilen schriftlich festgehalten wurden. Das berichtet die Verteidigerin, Erika Lorenz-Löblein, gegenüber Telepolis.

Im Zuge der vorgezogenen Überprüfung der Unterbringung von Mollath, mit der sich das Landgericht Bayreuth derzeit befasst, hat das BKH am vergangenen Dienstag eine Stellungnahme abgegeben, in der über den Patienten Mollath berichtet wird. Ursprünglich hatte das Landgericht wegen der erneuten Überprüfung sowohl vom Landgericht Nürnburg-Fürth, als auch vom BKH eine Stellungnahme in der Causa Mollath angefordert.

In einer ersten Stellungnahme, die der Leiter des BKH, Dr. Klaus Leipziger, sowie die Oberärztin Ines Bahlig-Schmidt, verfassten, wurde für Mollath auch weiterhin eine Gefährlichkeitsprognose abgegeben. Aus welchen Gründen zu dieser Stellungnahme vom 4. März dieses Jahres noch eine weitere Stellungnahme nachgereicht wurde, ist unklar. Allerdings, so gab Lorenz-Löblein gegenüber Telepolis an, werde in der nachgereichten Stellungnahme auf 4 Seiten versucht, die bereits prognostizierte Gefährlichkeit von Mollath weiter zu untermauern.

Die Anwältin berichtet davon, dass in der Stellungnahme konkret auf zwei Telefonate Bezug genommen werde, die ihr Mandant mit ihr geführt habe. In beiden Telefonaten sei es um kontroverse Sachverhalte gegangen, die sich innerhalb der forensischen Psychiatrie in Bayreuth abgespielt haben und über die sich ihr Mandant bei ihr beschwert habe. So habe es Probleme mit dem Umtausch der Telefonkarte gegeben, die Mollath für seine Telefonate zu benutzen hat, zum anderen habe Mollath sich bei ihr über einen ehemaligen Mitarbeiter des BKH Bayreuth beschwert und habe dabei am Telefon geäußert, dass er die aktuelle Anschrift des Arztes in Erfahrung bringen möchte.

Beide Sachverhalte seien, so Lorenz-Löblein, nun in der Stellungnahme wiedergegeben wurden – zum Nachteil von Mollath. Die Anwältin kritisiert den Vorfall: „Die Person, die das Telefonat (oder Teile des Telefonats) zwischen mir und Herrn Mollath dokumentiert hat, hat also gewusst, dass es um ein Gespräch zwischen meinem Mandanten und mir geht. Das steht ja wörtlich in der Stellungnahme.“

In diesem Zusammenhang kann auch auf eine Stellungnahme der Bundesrechtsanwaltskammer vom November 2012 verwiesen werden, in der unter anderem die Bedeutung des Vertrauensverhältnisses zwischen Mandanten und Rechtsanwälten betont und auf den besonderen staatlichen Schutzes dieses Vertrauensverhältnisses verwiesen wird.

Die beiden Telefonate waren dann auch Bestandteil der Anhörung vom Donnerstag vor dem Landgericht Bayreuth. Die Erkenntnisse aus der Anhörung, die gut 7 Stunden dauerte und bei der auch Gustl Mollath ausgiebig reden konnte, werden nun mit in die Entscheidung des Landgerichtes über die Fortdauer oder die Aufhebung der Unterbringung von Gustl Mollath fließen. Zur erfolgten Anhörung und zur Überprüfung der Unterbringung haben Lorenz-Löblein und Gerhard Strate, der Mollath ebenfalls anwaltlich vertritt, beschlossen, weitere Schriftsätze beim Landgericht einzureichen, sagte die Anwältin gegenüber Telepolis.

Am vergangenen Donnerstag kam auch der Rechtsausschuss des Bayerischen Landtags zusammen. Die anwesenden Ausschussmitglieder haben „einstimmig die Einsetzung eines Untersuchungsausschusses (UA) beschlossen. Das Landtags-Plenum wird diesen verbindlich am Mittwoch, dem 24. April, beschließen. Anschließend wird der UA zügig seine Arbeit aufnehmen, um möglichst noch vor der Sommerpause einen Abschlussbericht vorlegen zu können“, heißt es in einer Presseerklärung der Grünen in Bayern.