Massenabmahner scheitert an Einzelabmahnung

Filesharing-Abmahner müssen Kritik an ihrem Geschäftsmodell hinnehmen

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Eine durch zahlreiche Abmahnungen in Filesharing-Verfahren in die Kritik geratene Frankfurter Anwaltskanzlei hatte versucht, Äußerungen des auf Internetrecht spezialisierten Rechtsanwalts Thomas Stadler aus dessen Blog durch einen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Unterlassungsverfügung verbieten zu lassen. Zuvor war trotz bedrohlicher Doppel-Ausrufezeichen der Versuch gescheitert, den Kritiker mit einer Abmahnung einzuschüchtern, wobei ein sagenhafter Streitwert von 250.000,- Euro geltend gemacht wurde.

Telepolis hatte letzte Woche über den Fall ausführlich berichtet. Konkret ging es um die Aussagen, der Massenabmahner würde bei Abgemahnten "Anwaltskosten nach dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz geltend" machen, Stadler liege ein entsprechendes Schreiben der Kanzlei vor. Die Kanzlei fordere Honorarkosten, von denen sie wisse, dass diese "gar nicht entstanden seien". Ferner störte sich der Massenabmahner an Stadlers Qualifizierung des Verhaltens als "(versuchten) Betrug".

Wie Stadler heute bekannt gab, mochte das Landgericht Frankfurt die vom Massenabmahner beantragte einstweilige Verfügung nicht erlassen und bewegte diesen offenbar zur Rücknahme seines Antrags. Den exorbitanten Streitwert setzten die Richter von 250.000,- Euro auf 30.000,- Euro herunter.