Versteckte Kameras im Wald

Jäger statten ihre Reviere möglicherweise datenschutzwidrig mit Überwachungsvorrichtungen aus

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So genannte "Wildkameras" sollten Tiere aufnehmen. In der Praxis finden sich auf den Aufnahmen freilich auch Menschen. Diese Erfahrung machte ein Jäger, der an einer Lockfutterstelle im Gemeindewald der hessischen Ortschaft Niedernhausen heimlich abgelichtet wurde. Ans Licht kam dieser Vorfall, weil ein anderer Jäger, der die Kamera angebracht hatte, die Fotos hergezeigt haben und dabei über den Aufgenommenen hergezogen sein soll.

Als dem dieses zu Ohren kam, beauftragte er den Rechtsanwalt Franz Josef Jung, der trotz seiner Tätigkeit als Bundesverteidigungsminister Zeit fand, vom Anbringer der Kamera nicht nur die Herausgabe der Aufnahmen, sondern auch die der verwendeten Speichermedien zu verlangen. Nachdem der Fall so eine politische Dimension erhalten hatte, befassten sich unter anderem die Obere Jagdbehörde beim Regierungspräsidium Kassel und das für Datenschutz zuständige Regierungspräsidium Darmstadt mit ihm. Während die Oberen Jagdbehörde in ihrem Gutachten davon ausging, dass die Wildkameras mit solchen auf privaten Grundstücken vergleichbar seien und lediglich Hinweisschilder empfahl, kam die Datenschutzstelle zum Schluss, dass eine private Kamerabeobachtung im öffentlicher Raum Wald "grundsätzlich unzulässig" sei.

Einer Geld- oder Freiheitsstrafe könne der Anbringer einer Kamera deshalb nur dann entgehen, wenn diese mit sehr niedriger Auflösung arbeite, so dass darauf keine Personen identifiziert, sondern höchstens zwischen verschiedenen Tierarten unterschieden werden könne. Weil der Datenschutzstelle auffiel, dass es sich offenbar nicht um einen Einzelfall handelt, will sie nun auch mit Behörden in anderen Bundesländern über ein weiteres Vorgehen in der Waldüberwachungsfrage beraten.