Die verlorene Ehre des Rechtsanwalts Herrn Thomas Urmann (und seiner Collegen)

U+C mahnt Staatsanwaltschaft Köln ab

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Der Name des ehrenwerten Rechtsanwalts Herrn Thomas Urmann, der mit seinen Collegen für die Rechte der Rechteinhaber von Kunstwerken wie "Amanda's Secrets" und "Miriam's Adventures" schwitzt, wird derzeit ausgerechnet von der Staatsanwaltschaft in den Dreck gezogen. Daher hat College Herr Urmann zu seiner Ehrenrettung die folgenden Zeilen ins Netz gestellt:

U+C Rechtsanwälte wehren sich gegen eine falsche Pressemitteilung des Landgerichts Köln vom 17.12.2013 – 15.53 Uhr. Die von Herrn Oberstaatsanwalt Bremer gemachte Feststellung, U+C Rechtsanwälte stehe im Verdachte, eine falsche eidesstattliche Versicherung gegenüber dem Landgericht Köln abgegeben zu haben ist offensichtlich falsch, da U+C Rechtsanwälte an dem Verfahren des Komplexes (Redtube.com) beim Landgericht Köln nicht beteiligt waren.

Wer will schon "im Verdachte" stehen? Oder Komplexe haben? Oder gar an solchen beteiligt sein? Oder gar Kommafehler begehen? Nicht jedenfalls Herr Rechtsanwalt Thomas Urmann, Rächer der Urheberrechts-geschändeten Amanda und Miriam. Nein, nicht College Herr Urmann steht im Verdachte einer Übeltate, sondern der ehrenwerte Herr College Rechtsanwalt Herr Daniel Sebastian (der aber hoffentlich unschuldig ist). Das scheint jener College zu sein, der die ehrenwerten Richter des Landgerichts zu Kölle dazu verführt haben soll, den von der vormaligen Bundesjustizministerin Brigitte Zypries eingeführten Schnüffelparagraph § 101 UrhG anzuwenden, welcher die Telekommunarden zum Verpetzen der Adresse von IP-Nutzern zwingt. Heißt es. Ob Frau Zypries ebenfalls ungebetene Pornoabmahnpost bekommt, weiß man nicht. Im neuen Kabinett darf sie nur unter Gabriel die parlamentarische Staatssekretärin machen - aus Gründen.

Nein, einen schlechten Ruf will man als ehrenwerter Porno-Rechteinhaber-Vertreter natürlich nicht. Dieses Jahr etwa brachten ehrenwerte abmahnende Anwälte das Kunststück fertig, abzumahnen, dass sie keine Abmahnkanzlei seien.

Und dann soll es da jenen freundlichen Netzwerkadministrator geben, der die eidesstattliche Versicherung abgegeben hatte, dass die IP-Adressen der pornophilen Nutzer richtig ermittelt worden seien - oder etwa nicht?!?

Also mit so viel Niedertracht, etwa dass mit dem edlen Urheberrechte Schindluder getrieben worden sein sollte, also mit solch Ungeheuerlichkeit konnte ja nun wirklich niemand rechnen, am wenigsten der ehrenwerte College Herr Thomas Urmann, der letztes Jahr als Pornopranger-Anwalt in die Geschichte der Rechtspflege einging. Verwechseln mit dem Collegen Sebastian, bei dem die rheinische Staatsanwaltschaft inzwischen fies vor ist, will sich College Urmann nicht lassen. Recht so, Herr Urmann! Lassen Sie sich nichts gefallen!