12.000 Euro Geldstrafe für falsche Gutachten

Ein Psychiater hatte Steuerfahnder mit Diagnosen wie "Verfolgungswahn" und "chronische Anpassungsstörungen" in den Zwangsruhestand geschickt

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Der Frankfurter Psychiater Thomas H., der in dem Skandalfall um eine Gruppe kaltgestellter Steuerfahnder die Gutachten ausgestellt hatte, mit denen man die Beamten in den Zwangsruhestand versetzte, ist zu einer Geldstrafe in Höhe von 12.000 Euro verurteilt worden. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig. Möglich ist, dass Landesgesundheitsminister Jürgen Banzer Berufung dagegen einlegt. H., der auch als Neurologe tätig ist, hatte bei vier nach eigener Ansicht zu erfolgreichen Beamten "Verfolgungswahn" und "chronische Anpassungsstörungen" diagnostiziert. Diese zeigten sich mit der Einschätzung des Psychiaters allerdings gar nicht einverstanden und vermuteten Drahtzieher aus der Politik dahinter.

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Hessens Gesundheitsminister Jürgen Banzer (Bild: Longbow4u. Lizenz: CC-BY-SA 3.0 Unported)

Nach acht Jahren kam nun auch das Berufsgericht für Heilberufe am Landgericht Gießen zu dem Ergebnis, dass die Gutachten "nicht entsprechend den fachlichen Anforderungen" gefertigt wurden. Durch die lange Verfahrensdauer ist mittlerweile allerdings der übliche Weg zu einer Bestrafung weiterer Personen versperrt: Ermittlungen wegen der Verfolgung Unschuldiger nach § 344 StGB wurden aufgrund der abgelaufenen Verjährungsfrist eingestellt. Über einen Umweg könnten eventuelle Drahtzieher aber möglicherweise doch noch zur Rechenschaft gezogen werden: Der Finanzrichter Peter Bilsdorfer nahm die durchaus kostspieligen Zwangspensionierungen nämlich zum Anlass, Strafanzeige wegen Veruntreuung von Steuermitteln zu stellen.