Handelsblatt: "Mein Logo gehört mir!"

Krämerzeitung gängelt auch in Social Media mit weltfremder Abmahnung

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Das Handelsblatt ist vom Verständnis für Social Media noch geschätzte zwei Jahrzehnte entfernt. Dies stellte das Fachorgan für Kaufleute nun erneut unter Beweis, indem man jemanden abmahnte, weil er einen Hinweis auf einen Handelsblatt-Artikel auf Facebook mit einem Handelsblatt-Logo illustriert hatte. Das betrachtete der Verlag jedoch als Markenrechtsverletzung und sandte eine freundliche Abmahnung nebst Kostennote iHv 1.048,60 €.

Während jeder zivilisierte Mensch einen Telefonhörer in die Hand genommen oder eine kurze E-Mail geschickt hätte, ließ man gleich die Juristen von der Kette. Der Abgemahnte überwies den Betrag, spart diesen jedoch künftig bei der Vergabe von Anzeigen beim Handelsblatt ein. Nachdem sich der Abgemahnte digitale Luft gemacht hatte, versucht nun das "Handelsblatt Social-Media-Team", den Shitstorm wieder einzufangen.

Was die angekündigte Zurückhaltung beim Anzeigenkauf angeht, so läuft es bei den Abmahnopfern im Filesharingbereich ähnlich: Das Geld für bezahlte Anwaltshonorare steht nicht mehr für legale Musikkäufe oder Konzertbesuche zur Verfügung, so dass sich die Abmahner ins eigene Fleisch schneiden. Kaufmännisch geschickt ist das eher nicht. Diese archaische Mentalität der Düsseldorfer Blattmacher in der Nähe des Neandertals hat eine gewisse Tradition:

So hatte das Handelsblatt um die Jahrhundertwende das deutsche Start Up Paperboy verklagt, weil es als Nachrichtensuchmaschine auf einzelne Online-Artikel hinwies. Statt sich über die kostenlose Werbung für ihr Angebot zu freuen, klagten die eigentümlichen Geister ihr geistiges Eigentum so lange ein, bis die Richter am BGH den Printlern erklärte, wie Internet funktioniert. Einen Tag nach Urteilsverkündung ging Google News mit dem gleichen Prinzip online, während der vom Handelsblatt sabotierte deutsche Entwickler ruininiert war.

Ehrensache, dass natürlich auch das Handelsblatt beim schizophrenen Leistungsschutzrecht für Presseverleger ganz vorne mit dabei ist und Google einerseits für kostenlose Werbung abstrafen will, andererseits sauer ist, falls Google das Handelblatt auslistet. Und wenn man das LSR kritisiert, wird man in Düsseldorf schnell pampig. Einen weiteren Tiefpunkt hatte das Handelsblatt 2012 mit der eigenartigen Kampagne "Mein Kopf gehört mir" angesteuert, in der sich Urheber für die Ansprüche von Verwertern instrumentalisieren ließen. Während die meisten Verlage von Print ins Netz steuern und daher die Kommunikation mit der Community suchen, haben die Düsseldorfer noch einen gewissen Lernprozess vor sich.