Smart Meter für Privatkunden …

… sind moderne Rosstäuscherei

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Smart Meter haben für den Privatkunden keinen wirtschaftlichen Nutzen. Sinnvoll sind sie im Bereich der Industriekunden und bis zur Ortsnetzstation; nützlich für die Verteilnetzbetreiber. Die wollen jedoch für die Infrastruktur nicht bezahlen. Daher sollen jetzt die privaten Endverbraucher zur Kasse gebeten werden.

Die meisten Stromzähler in Privathaushalten werden auch heute noch vom jeweiligen Netzbetreiber eingesetzt, auch wenn es für jeden Kunden möglich wäre, einen unabhängigen Messstellenbetreiber mit der Strommessung zu beauftragen. Da sich selbst die Endverbraucher, welche ihren Stromversorger gewechselt haben, bislang nur in seltenen Fällen zu einem Wechsel des Zähler-Betreibers durchringen konnten, hat sich in diesem Bereich noch immer kein freier Markt entwickeln können.

Smart Meter. Bild: EVB Energie AG. Lizenz: CC-BY-SA-3.0

Mit der im Koalitionsvertrag festgeschriebenen Verpflichtung zur Einführung von Smart Metern in Privathaushalten, sehen jetzt einige Verteilnetzbetreiber eine gute Gelegenheit, ihre Renditen ein wenig aufzubessern, solange der Messstellenbetrieb von einem Konzernunternehmen des Verteilnetzbetreibers durchgeführt wird. Jahresgebühren von bis zu 170 Euro für einen Smart Meter, dessen Beschaffungskosten in einem ähnlichen Bereich liegen, sind nur dadurch zu erklären, dass mit den „Zählermieten“ auch der Aufbau und der Unterhalt der für die Nutzung der Smart Meter benötigten Infrastruktur finanziert werden soll.

Da die Umstellung der Privatkunden auf Smart Meter offensichtlich bislang eher zögerlich verläuft, nimmt es nicht Wunder, wenn jetzt die Idee einer „Smart-Meter-Zwangsabgabe “ durch die Presse geistert. Mit dieser Zwangsumlage soll jetzt ganz offensichtlich der Aufbau der Infrastruktur für die Datenkommunikation mit Smart Metern finanziert werden. Da weder die Netzbetreiber, noch die Stromhändler, noch die Industrie sich für eine Kostenübernahme begeistern können, muss jetzt der Privatkunde ran.

Darüber zu streiten, ob die Ankündigung nun zutrifft oder ihr Dementi, ist letztlich müßig, denn der private Endkunde wird die Kosten übernehmen müssen. Würden die Infrastrukturkosten auf die Industrie umgelegt, müssten die Unternehmen diese bei ihrer Preiskalkulation berücksichtigen. Im Inland würde es mehr oder weniger mittelbar wieder die Endkunden treffen. Für die Exportwirtschaft wäre es jedoch ein Standortnachteil. Da schrillen gleich wieder alle Alarmglocken.

Alle bisher unternommenen Versuche, dem Stromkunden den Einbau eines Smart Meters mit Kostenvorteilen zu verkaufen, waren letztlich erfolglos. Die Preisdifferenzierung zwischen den unterschiedlichen Tarifen ist noch immer so gering, dass sich die Beschäftigung des Privatkunden mit einer Optimierung seiner Zeitplanung hinsichtlich der Wäschepflege nicht wirklich lohnt.

Auch der Anlauf, einen Smart Meter mit Sicherheitsaspekten zu begründen, waren bis heute erfolglos und werden auch in Zukunft kaum von Erfolg gekrönt werden, da die technische Entwicklung im Gerätebereich einfach schneller war. So erkennen moderne Bügeleisen selbst, wenn sie nicht mehr zum Bügeln genutzt werden und schalten sich ab. Bei Kaffeemaschinen schreibt die VO 801/2013 vom vergangenen Sommer vor, dass sich beispielsweise Maschinen mit Thermoskanne fünf Minuten nach Beendigung des Brühvorgangs ausschalten müssen.

Für alle elektrischen Geräte, mit Ausnahme von vernetzten Geräten wie Routern oder Telefonen, die von außen angesprochen werden können, wird künftig ein sogenanntes Auto-Power-Down verlangt, das die Geräte selbsttätig abschaltet, wenn sie ihre bestimmungsgemäße Aufgabe beendet haben. Bei TV-Geräten dauert diese Abschaltfrist immerhin mehrere Stunden, dann muss sich der Nutzer durch ein Fernbedienungssignal bei seinem heimischen Fernseher melden, sonst schaltet das Gerät ab, da es davon ausgeht, dass der Zuschauer inzwischen sanft entschlummert ist. Ein Smart Meter wäre in diesem Falle etwas für Leute, die zur Sicherheit auch Gürtel und Hosenträger gleichzeitig benutzen.

Wenn sich die privaten Endverbraucher jetzt nicht gegen die Zwangsumlage für die Smart-Meter-Infrastruktur zu Wehr setzen, wird ihnen das gleiche Spiel dann beim nächsten Innovationsschritt erneut bevorstehen. Der Umbau der Verteilnetze für die effiziente Einspeisung zahlreicher kleinerer Erzeuger wird den verstärkten Einbau von regelbaren Ortnetztrafos erfordern, die wiederum sinnvollerweise über die für die Smart Meter aufgebaute Infrastruktur angesprochen werden.

Diese Umrüstung ist wieder mit Kosten verbunden, die keiner der Nutznießer tragen will. Daher läuft der Umbau der Ortsnetzstationen noch sehr zögerlich. Wenn die Umrüstung im gleichen Tempo wie bisher weiterläuft, wird dieser Umbau noch etwa sechzig Jahre in Anspruch nehmen. Im Sinne der Verteilnetzoptimierung viel zu lang. Die Politik wird daher auch hier eine Beteiligung der privaten Endverbraucher an den Kosten des Verteilnetzumbaus schon in kurzer Zeit als alternativlos ansehen und eine entsprechende Zwangsumlage präsentieren.

Mit der Zunahme der Zwangsumlagen wird der Strombezug aus dem Netz jedoch zumindest für Eigenheimbesitzer nicht mehr alternativlos. Wer den Strombedarf seiner Elektrogeräte konsequent optimiert und beispielsweise einen Kühlschrank mit einer guten Dämmung nutzt, die Beleuchtung auf LEDs umstellt, seinen Warmwasserbedarf über eine solarthermische Anlage deckt und Strom aus einer PV-Anlage bezieht, der kann mit Pellets, Flüssiggas oder Batteriespeichern dem Stromnetz die Kündigung schicken.

Eine solche autonome Lösung mag im ersten Schritt unwirtschaftlich erscheinen. Bei den aktuellen Zinsen dürfte sich jedoch eine mit Sachverstand auf- und ausgebaute Eigenversorgung auf absehbare Zeit lohnen. Damit werden die Stromnetze nur noch für jene Verbraucher alternativlos, die nicht über ausreichende Ressourcen für eine Eigenstromversorgung verfügen. Dass eine solche Entwicklung die Verteilnetzbetreiber nicht gerade zum Jubeln bringt, ist anzunehmen.

Und so lauert um die Ecke schon die nächste Zwangsabgabe - nämlich die für den Netzunterhalt. Und dies unabhängig davon, ob ein Netzanschluss besteht oder nicht. Um den Stromverbrauch selbst, den man mittels Smart Metern reduzieren will, geht es schon lange nicht mehr. Dies gilt umso mehr, wenn man berücksichtigt, dass die Kommunikation mit Smart Metern alleine in Deutschland auch Strom in der Größenordnung von mindestens 3 TWh pro Jahr benötigt.

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