Bundesverfassungsgericht fordert mehr Meinungsvielfalt

Länder müssen ZDF-Staatsvertrag bis 30. Juni 2015 ändern

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Der Erste Senat des Bundesverfassungsgerichts hat heute Vormittag ein Urteil verkündet, das die Bundesländer dazu verpflichtet, den ZDF-Staatsvertrag bis 30. Juni 2015 zu ändern, weil er in Teilen verfassungswidrig ist. Konkret betrifft dies die Besetzung der Aufsichtsgremien Fernsehrat und Verwaltungsrat, die derzeit von den etablierten Parteien kontrolliert werden. Hier mahnen die Karlsruher Richter deutlich mehr Meinungsvielfalt an, die sie unter anderem dadurch gewährleistet sehen wollen, dass höchstens ein Drittel der Mitglieder Mandatsträger, Amtsinhaber oder im politischen Wettbewerb stehende Mitglieder beziehungsweise "hervorgehobene" von Parteien sein dürfen.

Das bedeutet für den programmbestimmenden ZDF-Fernsehrat nicht nur, dass man das Verhältnis von bislang 30 offiziellen Politikern zu 47 anderen Personen ändern muss, sondern auch, dass viele der vorgeblich von anderen "gesellschaftlichen Gruppen" als den Parteien entsandten Mitglieder nicht mehr in das Gremium dürfen: Konkret betrifft das zum Beispiel den CSU-Politiker Heinrich Traublinger, der als Vertreter des Zentralverbandes des Handwerks im Fernsehrat sitzt, den ehemalige Bundesminister Rudolf Seiters, den das Rote Kreuz als Vertreter nominierte, und die CDU-Bundestagsabgeordnete Erika Steinbach als Vertreterin des Bundes der Vertriebenen.

Gleiches gilt für das zweite ZDF-Aufsichtsgremium, den Verwaltungsrat, der den Intendanten überwacht: Von dessen 14 Mitgliedern sind aktuell fünf aktive oder ehemalige Landesregierungschefs (Kurt Beck, Matthias Platzeck, Horst Seehofer, Stanislaw Tillich und Olaf Scholz). Einer wird vom Bund bestimmt (Kulturstaatsminister Bernd Neumann) - und die restlichen acht wählt der Fernsehrat.

Außerdem fordert das Bundesverfassungsgericht, dass in den Räten ein "breites Band von Sichtweisen" vertreten sein muss, in dem sich auch kleinere Gruppen und "nicht kohärent organisierte Perspektiven" abbilden. Wie die Länder dieser Anforderung nachkommen wollen, ist bislang noch unklar. Eine Möglichkeit wäre die Auslosung von Plätzen in den Gremien, für die sich Bürger bewerben können. Eine andere Lösung bestünde in der von Hans-Peter Siebenhaar vorgeschlagenen Direktwahl eines Teils der Vertreter der Gremien.

Auch wenn das heutige Urteil sich nur mit den ZDF-Aufsichtsgremien beschäftigt, werden durch die Begründung Folgen für die ARD-Rundfunkräte möglicherweise nicht ausbleiben: Im 47-köpfigen Rundfunkrat des Bayerischen Rundfunks sind beispielsweise neben den 13 vom Landtag und der Staatsregierung ernannten Mitgliedern auch Personen wie der Städtetagsentsandte Hans Schaidinger, der Miesbacher Skandallandrat Jakob Kreidl, der Gemeindetagsvertreter Rudolf Heiler und der Vertriebenenbundsmann Christian Knauer prominente Politiker. Zusammengerechnet liegt ihr Anteil deutlich oberhalb der 15 Personen, die das Bundesverfassungsgericht erlaubt, um eine gewisse Staatsferne zu gewährleisten.

Anlass für das jetzt gesprochene Urteil war eine Klage des Bundeslandes Rheinland-Pfalz und der Hansestadt Hamburg. Diese Klage legte der damalige rheinland-pfälzische Ministerpräsident Kurt Beck 2010 ein, nachdem eine unionsnahe Verwaltungsratsmehrheit im Jahr davor den Vertrag mit dem ehemaligen ZDF-Chefredakteur Nikolaus Brender nicht verlängert hatte.

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