Recht, Maschinen und die Idee des Posthumanen

Von den mechanischen Maschinen bis zum Allnet, zur Maschinisierung des Menschen und moralischen Maschinen

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Recht hat die Aufgabe, menschliches Verhalten zu regulieren und den Menschen vor ungerechtfertigten Verletzungen durch andere Menschen zu schützen. Dabei spielt es keine Rolle, ob die Verletzung eigenhändig zugefügt wird oder ob sich der Täter eines technischen Instruments bedient. Recht wird von Menschen gemacht, um menschliche Interessen zu schützen; es kann deshalb von Menschen auch wieder geändert werden. In einer humanen, auf universale menschliche Bedürfnisse hin ausgerichteten Rechtsordnung muss auch die Technik dem Menschen dienen.

Die Verwendung der ersten Werkzeuge reicht wohl bis in die Zeit der Menschwerdung, möglicherweise sogar noch darüber hinaus, zurück. Dagegen tauchen die ersten Maschinen erst weitaus später auf. Maschinen unterscheiden sich von einfachem Werkzeug durch das Vorkommen beweglicher Teile und den nicht-menschlichen Antrieb (z.B. mittels Wasserkraft).1 Maschinen dieser Art dürften schon im zweiten und dritten Jahrtausend vor Beginn unserer Zeitrechnung zum Einsatz gekommen sein, etwa zur Bewässerung oder im Krieg.

Doch erst seit der Industriellen Revolution des 18. Jahrhunderts haben Maschinen unsere Welt wesentlich verändert - man denke nur an die Dampfmaschine, die Lokomotive, das Automobil und das Flugzeug. Der Arbeitsalltag eines Großteils der Bevölkerung in Europa wurde durch den Einsatz von Maschinen bei der Produktion von Gütern revolutioniert. Mit zeitlicher Verzögerung, aber mit umso tiefer greifenden Folgen, eroberte die Maschine auch die Privathaushalte; zu nennen sind etwa Bügeleisen, Küchenmaschinen und Telefon. Die jüngste Erscheinungsform der Maschinisierung unserer Welt ist die Verbreitung des Computers seit Mitte der 60er Jahre des 20. Jahrhunderts.

Das Recht hat den Siegeszug der Maschinen von Anfang an begleitet und mitgestaltet.2 Um die von Maschinen ausgehenden Gefahren einzudämmen, wurden Sorgfaltsregeln entwickelt, die die Hersteller und Nutzer von Maschinen einzuhalten haben, häufig bei Androhung von Strafe im Falle des Zuwiderhandelns.

Frühe Regelungen für den Einsatz von Maschinen finden sich im mittelalterlichen Bergbaurecht, dann vor allem im Mühlenrecht des 17. und 18. Jahrhunderts. Im Zuge der Industriellen Revolution spielt ab den 30er Jahren des 19. Jahrhunderts die Dampfkesselgesetzgebung eine besondere Rolle. Kurz darauf entsteht das Eisenbahnrecht, in welchem wesentliche Elemente des heutigen Haftungsrechts erstmals ausgebildet werden. Mittlerweile bildet die Haftung für gefährliche Maschinen ein wesentliches Element der zivil- und strafrechtlichen Produkthaftung.3

Abdeckung der Umgebung durch Abstandssensoren in dem autonomen Fahrzeug "MadeInGermany" (FU Berlin). Die Reichweite ist 70m für den Kreis und mehr als 100m für Radar und LIDAR. Die Abdeckung ist redundant, da es sich um ein Forschungsprototyp handelt (Autopie: Autonome Fahrzeuge für Car-Sharing). Bild: Raúl Rojas

Die neuen Maschinen: Roboter und teilautonome Systeme

In der Gegenwart tritt eine neue Art von Maschinen auf den Plan: autonome bzw. teilautonome Systeme, die in der Lage sind, ohne menschlichen Input sachgerecht und zielführend auf neue Umweltbedingungen zu reagieren. Eine Frühform sind die schon seit den 50er Jahren im Einsatz befindlichen Industrieroboter. Heute erobern sich teilautonome Systeme neue Anwendungsgebiete in Bereichen wie Medizin, Mobilität, Pflege, Service und Spiel. Besonders problematisch ist der rasche Fortschritt in der Militärrobotik. Der Einsatz von Drohnen, d.h. unbemannten flugfähigen Maschinen, die zu Beobachtungs- und Kampfzwecken verwendet werden können, ist in vielen Krisengebieten schon Alltag. Aber auch im zivilen Bereich scheint der flächendeckende Einsatz von Drohnen zu Transportzwecken unmittelbar bevorzustehen, wenn man den Ankündigungen von Firmen wie Telekom und Google Glauben schenken darf.

Praktisch besonders wichtig ist die zunehmende Verbreitung teilautonomer Systeme im Straßenverkehr. Bereits heute gehören Airbags zur Standardausstattung von Pkws; in Kürze wird dies auch für teilautonome Einparkhilfen und Spurhalteautomaten der Fall sein. Im Bahn- und noch mehr im Flugzeugverkehr haben teilautonome Maschinen schon vor einiger Zeit Einzug gehalten. In nicht allzu ferner Zukunft werden sie auch den Straßenverkehr beherrschen; jedenfalls in großen Städten wird das "Roboterauto" zur Selbstverständlichkeit werden. Gut 90% der Unfälle im Straßenverkehr gehen auf menschliches Versagen zurück; es wird erwartet, dass mit dem Einsatz der neuen technischen Systeme in PKW die Zahl derer, die im Verkehr getötet oder verletzt werden, wesentlich zurückgehen wird.

Eine andere praktisch bedeutsame Entwicklung ist die Konvergenz der teilautonomen Systeme mit dem Internet. Die Maschinen arbeiten in zunehmendem Maße nicht mehr isoliert, sondern kommunizieren über das Netz, und zwar sowohl mit Menschen und Computern als auch untereinander. Unter dem Leitbegriff "Industrie 4.0" erregt derzeit die Vorstellung einer vollautomatisierten und über das Internet vernetzten Fabrik Aufsehen. Wohin diese Entwicklung führen wird, ist noch unklar. Offensichtlich ist aber, dass die Konvergenz modernster Maschinen mit der Internettechnologie eine neue Entwicklungsstufe in der Maschinisierung unserer Welt herbeigeführt hat: das "Internet der Dinge" (und Maschinen) nimmt Gestalt an.

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