Kein Mitverschulden ohne Fahrradhelm

Nach dem Bundesgerichtshof (BGH) führt das Nichttragen eines Fahrradhelms nicht zu einer Anspruchskürzung

Der folgende Beitrag ist vor 2021 erschienen. Unsere Redaktion hat seither ein neues Leitbild und redaktionelle Standards. Weitere Informationen finden Sie hier.

Das Urteil des Bundesgerichtshofs ist wegweisend. Zuvor hatte das Oberlandesgericht Schleswig-Holstein am 5. Juni 2013 der Klägerin ein Mitverschulden von 20 % angelastet, weil sie keinen Schutzhelm getragen und damit Schutzmaßnahmen zu ihrer eigenen Sicherheit unterlassen habe. Das hätte ein "ordentlicher und verständiger Mensch" gemacht. Erstmals wurde so einem Fahrradfahrer eine haftungsrechtliche Mitschuld angelastet (Anne Kronzucker von der Rechtsschutzversicherung D.A.S. zum Fahrradhelmpflicht-Urteil des OLG Schleswig-Holstein: Völlig offene Entscheidung beim BGH).

2011 war die Klägerin an einem Auto, das am Straßenrand parkte, vorbeigefahren, als die Fahrerin des Autos die Tür öffnete, die Radlerin nicht mehr ausweichen konnte, stürzte und einen zweifachen Schädelbruch erlitt. Die Schuldfrage war zwar eindeutig, die Autofahrerin hätte vor dem Öffnen der Tür erst einmal nach hinten blicken müssen, aber die Haftpflichtversicherung wollte der Frau nicht die gesamten Kosten erstatten, weil sie keinen Helm getragen hatte. Es hätte für den Restbetrag die gesetzliche Kranken- und Unfallversicherung einspringen müssen.

Der für das Schadensersatzrecht zuständige VI. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat das Berufungsurteil aufgehoben. Auch ohne einen Helm zu tragen, haben Radfahrer bei unverschuldeten Unfällen vollen Anspruch auf Schadensersatz. Das Gericht begründete die Entscheidung vor allem dadurch, dass es in Deutschland keine Helmpflicht für Fahrradfahrer gibt. Es könne zwar auch einem Geschädigten "haftungsrechtlich ein Mitverschulden" angelastet werden, "wenn er diejenige Sorgfalt außer acht lässt, die ein ordentlicher und verständiger Mensch zur Vermeidung eigenen Schadens anzuwenden pflegt". Das sei jedoch nicht der Fall. 2011 hätten nach Beobachtungen nur 11 Prozent der Fahrradfahrer einen Helm aufgehabt. So prägt die Masse das "Verkehrsbewusstsein", nach dem das Tragen eines Helms nicht "zum eigenen Schutz erforderlich und zumutbar" ist.

Das Verkehrsbewusstsein könnte natürlich auch falsch liegen, falls das Tragen eines Helms Verletzungen reduziert oder weniger gefährlich macht. Ob dies der Fall ist, wird unterschiedlich gesehen (Mediziner empfehlen nicht nur Fahrradhelme, sondern auch die Helmpflicht, Ist eine Helmpflicht für Fahrradfahrer ethisch zu rechtfertigen?, Fahrradfahren ist nicht gefährlicher als Autofahren).

Der Deutsche Verkehrssicherheitsrat (DVR) ist jedenfalls vom Urteil nicht erfreut und weist darauf hin, "dass Fahrradfahrer ohne Helm gefährdeter für Kopfverletzungen sind". Das ist das Ergebnis einer Studie, nach der 40 Prozent der Radler ohne Helm, die einen Unfall hatten, Kopfverletzungen erlitten, mit Helm aber nur 30 Prozent. Zudem schütze ein Helm besonders vor schweren Kopfverletzungen. Nur 15 Prozent der Radfahrer tragen nach der Bundesanstalt für Straßenwesen (BASt) einen Helm. Der DVR appelliert nun trotz des Urteils an alle Fahrradfahrer, "nur 'oben mit' unterwegs zu sein", fordert aber in seiner Pressemitteilung keine Helmpflicht.

Der ADFC (Allgemeiner Deutscher Fahrrad-Club) hatte die Klägerin unterstützt und begrüßt nun natürlich das Urteil. "Wenn ein Radfahrer vollkommen unverschuldet Opfer eines Verkehrsunfalles wird, dann darf ihm niemand seine berechtigten Schadensersatzansprüche streitig machen - egal, ob mit oder ohne Helm gefahren wurde", so ADFC-Bundesgeschäftsführer Burkhard Stork. "Der ADFC hat mit der verunglückten Radfahrerin für dieses Urteil gekämpft - und wir freuen uns, dass sie nach den Strapazen des fast zwei Jahre dauernden Rechtsstreits und der Bewältigung der schweren Unfallfolgen von höchster Instanz Recht bekommen hat."

Der ADFC ist gegen eine Helmpflicht, weil sie "weder durchzusetzen noch zu kontrollieren sei. Sie würde aber die Fahrradnutzung drastisch senken und damit den Autoverkehr zunehmen lassen. Dies ist weder umwelt- noch gesundheitspolitisch zu verantworten."

Der Ruf nach einer Helmpflicht kommt immer mal wieder aus der Politik. So hatte Ex-Verkehrsminister Ramsauer (CSU) schon mal mit einer Helmpflicht gedroht, wenn die Radfahrer weiterhin bockig sind und nicht freiwillig handeln. Sein Nachfolger Dobrindt hat erst vor ein paar Tagen noch einmal erklärt, dass eine Helmpflicht derzeit nicht zur Debatte stünde.