Wenn Ärzten der richtige Schraubendreher fehlt

Patente können Patienten schaden

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Ein Konzern, der ein Patent auf ein Medikament oder ein medizinisches Gerät hat, kann dafür mindestens 20 Jahre lang einen Monopolpreis nach seinem Belieben verlangen. Wenn er fähige Anwälte hat und Komponenten einzeln patentieren lässt, kann er diese Frist sogar erheblich ausdehnen. Deshalb wird im Bereich Medizin - wo häufig kein direkter Kunde, sondern eine nur bedingt preisbewusste bürokratische Institution kauft - extrem viel patentiert. Das kann sich für Patienten nicht nur finanziell, sondern auch gesundheitlich nachteilig auswirken, wie der aktuell am Landgericht München I verhandelte Fall eines Skifahrers zeigt. (Aktenzeichen 9 O 14144/11)

Der Mann hatte sich bei seinem Sporturlaub in den Alpen den Oberarm und den Oberschenkel gebrochen. Die Sanitäter verbrachten ihn in ein Unfallkrankenhaus im nahe gelegenen Murnau am Staffelsee, wo die Ärzte den gebrochenen Oberarm mit einem einfachen Nagel und den Oberschenkel mit einem so genannten "Gamma-Nagel" fixierten - einer Kombination aus Rute, Nagel und Schraube, wie die untenstehende Abbildung zeigt.

Gamma-Nagel. Bild: OrthoPat. Lizenz: CC BY-SA 3.0.

Drei Jahre nach seinem Sportunfall suchte der in einem Münchner Vorort wohnhafte Skifahrer die Universitätsklinik der bayerischen Landeshauptstadt auf, um sich die Metallstützen wieder aus dem Körper entfernen zu lassen. Die hatten beim Herausnehmen des Oberarmnagels keine Probleme, stellten aber bei der Gamma-Schraube fest, dass diese aus Patentschutzgründen für einen speziellen Schraubendreher gefertigt wurde, den sie nicht in ihrem Besteckkasten hatten. Auf dem Röntgenbild, das die Klinik vor der Operation angefertigt hatte, war das nicht erkennbar. Angeblich hatte man wegen des Schraubentyps auch in Murnau angefragt, aber keine Antwort erhalten.

Nachdem der Patient schon narkotisiert und aufgeschnitten war, versuchten es mehrere Ärzte mehrere Stunden lang erfolglos mit Universalwerkzeugen, Imbuseinsätzen, Linksträgerspindeln und anderen Instrumenten, bis sie schließlich aufgaben, weil sie immer wieder abrutschten und weil - so das Landgericht - "nicht genug Kraft auf die Schraube gebracht werden [konnte], um die Verkantung zu lösen." Dem Patienten sagten sie anschließend die Wahrheit und rieten ihm, die Metallteile einfach im Körper zu belassen.

Der jedoch hielt sich nicht an diesen Ratschlag, ließ die Schraube in Murnau entfernen (wo das Spezialwerkzeug noch vorhanden war) und verklagte die Münchner Ärzte auf Zahlung von Schmerzensgeld. Die vom Landgericht München zur Klärung der Frage hinzugezogenen Sachverständigen zeigten sich jedoch der Auffassung, dass man die Spezialschrauben "grundsätzlich" auch mit dem in München verwendeten Universalwerkzeug entfernen hätte können, weshalb ihre Kollegen nicht "grob fehlerhaft" gehandelt hätten. Da das Urteil noch nicht rechtskräftig ist, finden sich in höheren Instanzen möglicherweise noch Sachverständige, die das anders sehen - oder auch nicht.

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