Plagiatsverdächtiger zensiert Vroniplag mit Urheberrecht

Ehemaliger Naumann-Stipendiat greift auf amerikanischen DMCA zurück

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Vroniplag ist eine Plattform, auf der Freiwillige Doktorarbeiten nachkorrigieren. Oft stellen sie dabei fest, dass eine Arbeit akademischen Standards so wenig entspricht, dass auf ihren Ruf bedachte Universitäten den Verfassern später die Titel entziehen. Meist ist dass der Fall, weil die Plagiatoren große Teile fremder Arbeiten ohne ausreichende Kennzeichnung wörtlich übernahmen. Zur Darstellung solch eines Schwindels ist es notwendig, sowohl ausführlich als dem Werk unter Plagiatsverdacht als auch aus den verschiedenen Originalen zu zitieren. Je mehr ein Verfasser mutmaßlich plagiiert, desto mehr müssen die Vroniplag-Freiwilligen auf ihrer Dokumentationsseite zitieren.

Bis vor kurzem kam noch niemand auf die Idee, dass er solch eine Beweisdokumentation mit der Behauptung zensieren könne, sie verstoße gegen das Zitatrecht. Nun hat ein ehemaliger Stipendiat der FDP-nahen Friedrich-Naumann-Stiftung, in dessen Dissertation Vroniplag auf über der Hälfte der Seiten "Fremdtextübernahmen" fand, das akademische Hygieneportal dazu gezwungen, die Dokumentation seiner Doktorarbeit aus dem Netz zu nehmen. Grundlage dafür ist keine anwaltliche Abmahnung nach deutschem Recht, sondern eine nach dem US-Amerikanischen Digital Millenium Copyright Act, eine so genannte DMCA Notice. In einer vorläufigen Erklärung dazu heißt es:

Das Urheberrecht für plagiierte Texte in Anspruch zu nehmen, um eine DMCA Notice zu versenden und die daraus folgenden juristischen Konsequenzen in Kauf zu nehmen, stellt eine bisher einmalige Vorgehensweise in der Zeit der Dokumentation von wissenschaftlichem Fehlverhalten auf dieser Plattform dar.

Die DMCA Notice hat - im Vergleich zur deutschen Abmahnung - für den Empfänger den Vorteil, dass sie nicht mit einer Kostennote in drei- oder vierstelliger Höhe verbunden ist, aber den Nachteil, dass auch ausländische Dienstleister, die deutsche Angebote hosten, Inhalte mit behaupteten Urheberrechtsverletzungen unverzüglich herausnehmen müssen, um sich nicht haftbar zu machen. Im Fall Vroniplag betrifft dies konkret das kalifornische Unternehmen Wikia, das die Crowd-Korrektur-Plattform hostet.

Grafik: Telepolis

Vroniplag will die DMCA Notice jedoch nicht einfach schlucken, sondern berät "in enger Abstimmung mit Wikia", wie man vorgehen soll. Schließlich gewährt auch das amerikanische Fair-Use-Prinzip durchaus Zitiermöglichkeiten - sogar großzügigere als das deutsche Urheberrecht. Weist Vroniplag nach, dass für die DMCA Notice unzutreffende Erklärungen abgegeben wurden, dann muss der Naumann-Stipendiat nicht nur seine eigenen Anwälte, sondern auch die von Vroniplag oder Wikia sowie andere eventuell entstandene Schäden zahlen. Um so etwas nachzuweisen benötigt Vroniplag allerdings erst einmal Geld für Anwälte und möglicherweise auch für Gerichte.

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