"Das ist ein Anschlag auf die parlamentarische Demokratie"

Heribert Prantl über TTIP, Grundrechte und direkte Demokratie. Teil 1

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Im Rechtsstaat postmodernen Zuschnitts scheint es mittlerweile so zu sein: Leute wie Bernie Ecclestone und Josef Ackermann, die über die nötigen finanziellen Ressourcen verfügen, können sich aus dem Geltungsbereich der Gesetze freikaufen; die Rechtssphäre für Menschen, die sich in festen Arbeitsverhältnissen befinden, ist zwar noch einigermaßen intakt; aber die rechtliche Situation für all jene, die aus dem ökonomischen Verwertungsprozess hinausfallen, also Arbeitslose, Rentner, dauerhaft Kranke und Migranten sowie andere Missliebige präsentiert sich durchwegs prekär.

Wie sieht es momentan überhaupt mit den Grundrechten aus? Ein Gespräch mit Heribert Prantl über deren Glanz und Elend.

Herr Prantl, wie ist es in unserem Land im Zeitalter von Hartz IV und dem NSA-Skandal um die Grundrechte bestellt?

Heribert Prantl: Das Grundgesetz ist nun 65 Jahre alt. Muss man die Grundrechte deswegen in Rente schicken? Die Regierungspolitik legt auf Grundrechte wenig Wert. Von einem Stolz auf die Bürger- und Freiheitsrechte ist in der politischen Praxis wenig zu spüren. Das Bundesverfassungsgericht kümmert sich um die Grund- und Freiheitsrechte; Regierung und Bundestag kümmern sich um deren Einschränkung. Die weltweite digitale Inquisition durch Geheimdienste, an der Spitze die NSA, verschärft die Situation. Die Geborgenheit der Bürger in den Grundrechten, die Geborgenheit im Rechtsstaat geht verloren.

Von Washington bis London, in Paris, Wien, Rom, Berlin und Bern, überall werden seit 9/11 die Sicherheitsgesetze verschärft. Die Erfassungsnetze werden dichter, die beobachtungsfreien Zonen kleiner. Die Politik verdünnt das Recht, weil sie glaubt, so mit den globalen Risiken fertig zu werden: Zur Sicherheit wird belauscht und ausgespäht, zur Sicherheit werden Computer durchsucht, werden Menschen gefangen gehalten, wird sogar gefoltert.

In Deutschland hat die 9/11-Sicherheitsgesetzgebung, haben die Anti-Terror-Gesetze Vorläufer in den Sicherheitsgesetzen der RAF-Zeit. Nicht zuletzt die Entwertung rechtsstaatlicher Garantien in den RAF-Prozessen und die Kriminalisierung einer großmäulig-kindischen Sympathisantenszene (es wurden Haftstrafen selbst für das bloße Pinseln eines RAF-Sterns verhängt) haben damals dazu geführt, dass kleine Fische das geworden sind, was ihnen der Verfolgungsapparat von vornherein unterstellt hat: Terroristen.

Heribert Prantl. Bild: Catherina Hess. Mit freundlicher Genehmigung des Droemer-Verlags

Ist es dann nicht angebracht, hier von einem politischen Rechtsnihilismus (im Sinne von: Wenn es mit dem Recht geht, wunderbar, falls nicht auch egal) sprechen?

Heribert Prantl: Der Begriff Nihilismus passt nicht so gut, weil sich der Nihilist zu seinem Nihilismus bekennt. Der Gesetzgeber aber gibt immer vor, die Balance von Freiheit und Sicherheit zu wahren. Die herrschende Politik sagt: "Recht sichert Freiheit". Aber dann minimiert sie das Recht und damit die Freiheit.

Rechtsminimierung: Sie zeigt sich in der Politik der inneren Sicherheit, sie zeigt sich in der Flüchtlingspolitik, sie zeigt sich in der Sozialpolitik. Die Leistungen für Flüchtlinge sind zwanzig Jahre lang überhaupt nicht erhöht worden - bis dann das Bundesverfassungsgericht eingreifen musste. Bei Hartz IV musste ebenfalls das Verfassungsgericht dem Gesetzgeber bedeuten, dass die Sozialleistungen, etwa wenn es um die Kinder geht, zu knapp sind und das Existenzminimum zu knapp bemessen ist.

Gibt es bei diesem Grundrechtsabbau parteipolitische Unterschiede?

Heribert Prantl: Wenn man an die Zeiten von Rot-Grün denkt und mit der von Schwarz-Gelb vergleicht: Hartz IV mit all seinen Fehlern wurde von Rot-Grün verantwortet, der Grundrechtsabbau nach dem 11. September 2001 auch, der damals von einem sozialdemokratischen Innenminister namens Otto Schily vorangetrieben wurde. In ihren Oppositionszeiten ist die SPD grundrechtssensibler. Aber auch das stimmt nicht immer, wenn Sie etwa an die Verstümmelung des Asylgrundrechts denken. Damals war die SPD in der Opposition und hat - in ihrer Mehrheit - der Änderung des Artikels 16 Absatz 2 Grundgesetz zugestimmt. Der Leuchtturm des Grundgesetzes wurde abgerissen, die SPD hat dabei mitgeholfen. Jetzt steht dort ein Teelicht.

"Das von Karlsruhe fortentwickelte Grundgesetz war der Motor für die geglückte Modernisierung der deutschen Gesellschaft"

Welche Rolle spielt in puncto Bürgerrechte das Verfassungsgericht in Karlsruhe?

Heribert Prantl: Das Karlsruher Gericht hat die Grundrechte in Deutschland stark gemacht und es stärkt sie immer noch - auch wenn das Gericht dabei nicht immer so mutig und so stark war, wie man es sich gewünscht hätte; ausgerechnet beim Schutz des Asylrechts hat es versagt. Ansonsten gilt: Ohne dieses Gericht wäre die Bundesrepublik eine andere, eine schlechtere Republik. Sie wäre eine Republik, in der das Recht weniger Bedeutung und die Grundrechte weniger Glanz hätten.

Deutschland wäre ein Land, in der die Parteien noch mehr Macht, die Bürgerinnen und Bürger weniger Freiheit und die Minderheiten weniger Rechte hätten. Vor allem den Minderheiten ginge es schlechter: den Strafgefangenen, den Pazifisten, den Homo- und Transsexuellen, den nichtehelichen Kindern, den Armen dieser Gesellschaft. Die Grundrechte des Grundgesetzes wären blass geblieben, wenn das Gericht in Karlsruhe sie nicht an- und ausgemalt hätte.

Das gilt nicht nur für die Freiheitsgrundrechte, sondern auch zum Beispiel für die Gleichberechtigung von Mann und Frau. Wenn es nach dem Gesetzgeber gegangen wäre, würde sich diese Gleichberechtigung auch heute noch auf ein nettes Sprüchlein reduzieren. Das Bundesverfassungsgericht stellte schon bald nach seiner Konstituierung in einem Urteil des Jahres 1953 klar, dass der Artikel 3 Absatz 2 Grundgesetz, in dem die Gleichberechtigung von Mann und Frau formuliert ist, nicht lediglich Programmsatz und schönes Sprüchlein ist, sondern unmittelbar geltende, alle Staatsgewalt bindende Verfassungsrechtsnorm, an der sich alle Gesetze messen lassen müssen.

Stück für Stück, Entscheidung für Entscheidung wurde in Karlsruhe der Emanzipation der Frau in Ehe und Familie der Weg bereitet. Ohne das Zutun des Gerichts würde das deutsche Familienrecht noch immer aussehen wie ein Fotoalbum aus den Fünfzigerjahren des letzten Jahrhunderts. Das von Karlsruhe interpretierte und fortentwickelte Grundgesetz war der Motor für die geglückte Modernisierung der deutschen Gesellschaft. Die Verfassungsrichter haben den Gesetzgeber dazu angeleitet und angestiftet, nichteheliche und homosexuelle Partnerschaften anzuerkennen. Hier hatte und hat das Verfassungsgericht eine Art Pfadfinderfunktion.

"Jemand, der krank ist, wird weit schärfer bestraft als ein zurechnungsfähiger Straftäter"

Von Karlsruhe nach Bayreuth: In letzter Zeit sind die Fälle von Ulvi Kulac und Gustl Mollath bekannt geworden, die beide nach fragwürdigen Verfahren in psychiatrische Einrichtungen weggesperrt wurden. Können Sie sich vorstellen, dass derlei in Deutschland öfter passiert?

Heribert Prantl: Ja. Die Psychiatrie ist so etwas wie die Dunkelkammer des Rechts und der Paragraph 63 Strafgesetzbuch, in dem die Unterbringung von Menschen in der psychiatrischen Anstalt geregelt wird, ist rechtsstaatlich unzureichend. Die rechtlichen Voraussetzungen für die Unterbringung dort sind viel zu vage und großzügig formuliert.

In diesem Bereich gibt es eine grundlegende Schwierigkeit: Sobald es um Psychiatrie geht, verweisen die Strafrechtler auf die Psychiater und die Psychiater auf die Richter, jeder schiebt also die Verantwortung dem anderen zu und dazwischen steht ein Mensch, der in der Psychiatrie landet und gegebenenfalls jahrelang nicht mehr herauskommt. Die Juristerei verlässt sich zu stark auf die psychiatrischen Gutachter, das zeigen die stark anwachsenden Unterbringungszahlen.

Der Gesetzgeber versucht zwar momentan, weil der Fall Mollath ungeheure öffentliche Aufmerksamkeit erregt hat, Konsequenzen daraus zu ziehen, indem er Änderungen der gesetzlichen Vorschriften im Strafgesetzbuch betreibt: Zum Beispiel werden die Fristen für psychiatrische Prüfungen verkürzt und die Anforderungen für Gutachten erhöht. Das in die Praxis umzusetzen wird aber nicht einfach sein, denn es gibt gar nicht genügend qualifizierte Gutacher.

Man wird also in Zukunft bei der Ausbildung von Juristen nicht umhin kommen, diese viel stärker in den psychiatrischen Dingen zu unterweisen; die Justiz, also Richter und Staatsanwalt, müssen zumindest in der Lage sein, ein psychiatrisches Gutachten ordentlich zu prüfen. Die Justiz ringt zu Recht lange darum, ob ein Mensch für zwei Jahre ins Gefängnis eingesperrt wird; weist sie ihn aber in die Psychiatrie ein, gibt es bislang hierfür nicht einmal eine Höchstdauer. Hier wird jemand, der krank ist, weit schärfer bestraft als ein zurechnungsfähiger Straftäter..

Ist diese Rechtssphäre politisch instrumentalisierbar?

Heribert Prantl: Theoretisch ja. Es gibt in Diktaturen genügend Beispiele dafür, dass Dissidenten in der Psychiatrie verschwinden. Dass dies auch in Deutschland geschieht, kann und mag ich mir nicht vorstellen.

In Hessen wurden vier Steuerfahnder von einem Psychiater für krank erklärt und zwangspensioniert...

Heribert Prantl: Diese Leuten kamen aber nicht in die Psychiatrie. Das waren klassische Whistleblower. Diese wurden nicht belohnt, dass sie etwas aufgedeckt haben, sondern letztendlich dafür bestraft; nicht mit Geld- oder Haftstrafe, aber sie haben immerhin ihren Job verloren. Es ist tatsächlich so, dass couragierten Leute ihr Mut, Missstände offen zu legen, als Querulantentum ausgelegt wird und ihnen daraus Nachteile erwachsen.

Das ist seit den Zeiten des Deutschen Reiches eine beliebte Methode, um missliebige Beamte oder Angestellte anzuschwärzen: Im deutschen Kolonialreich herrschten zum Teil furchtbare Zustände und wenn einmal ein Kolonialbeamter dagegen aufgestanden ist, wenn etwa ein Einheimischer wegen eines geringen Vergehens zu Tode gepeitscht wurde, ist er, nachdem seine Anschuldigungen vor den Reichstag gebracht wurden, in den Ruhestand abgeschoben worden. Dies ist ein Mechanismus, der Beamtenapparaten eigen ist.

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