"Wer den Einsatz von Atomwaffen anordnet, handelt verbrecherisch"

Juristenorganisation schickt Brief an russischen Botschafter in Berlin - Interview mit Bundesrichter Dieter Deiseroth

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Die deutsche Sektion der International Association of Lawyers Against Nuclear Arms (IALANA) hat einen Brief an den russischen Botschafter in Berlin geschickt. Sie fordert Klarstellungen bezüglich einer Aussage von Wladimir Putin, wonach dieser zum Höhepunkt der Ukraine-Krise bereit gewesen sein soll, Atomwaffen einzusetzen.

Im Telepolis-Interview geht Dieter Deiseroth, Richter am Bundesverwaltungsgericht und Mitglied des Wissenschaftlichen Beirats der IALANA, auf den Brief ein. Deiseroth sieht in der bloßen Androhung des Einsatzes von Atomwaffen bereits einen Verstoß gegen das Völkerrecht. Die Eingliederung der Krim in die Russische Förderation bezeichnet der Bundesrichter ebenfalls als Bruch des Völkerrechts, gleichzeitig argumentiert Deiseroth: "Wer über Völkerrechtsbrüche der anderen Seite klagt, muss auch die eigenen Verstöße gegen geltendes Recht zur Diskussion und Disposition stellen."

Die britische Times berichtete heute, dass Putin angeblich mit dem Einsatz von Atomwaffen drohe, sollte die NATO ihre Präsenz in den Staaten Estland, Lettland und Litauen erweitern.

Eine Topol-M auf der Siegesparade 2013 in Moskau. Bild: Vitaly Kuzmin/CC-BY-SA-3.0

Herr Deiseroth, warum bewegt Sie die Aussage von Putin, wonach dieser angeblich auch bereit ist, Atomwaffen einzusetzen?

Dieter Deiseroth: Atomwaffen sind Massenvernichtungswaffen. 25 Jahre nach Ende des Kalten Krieges gibt es nach der jüngsten Studie des schwedischen Friedensforschungsinstituts SIPRI weltweit immer noch ca. 16.300 Nuklearwaffen, davon ca. 7.300 in den Arsenalen der USA und ca. 8.000 in denen Russlands. Wer den Einsatz von Atomwaffen anordnet, handelt verbrecherisch. Denn er begeht schwere Kriegsverbrechen.

Wie meinen Sie das?

Dieter Deiseroth: Atomwaffen können wegen ihrer spezifischen Wirkungen nicht ohne Verstoß gegen die Genfer Konventionen und damit nur unter Verletzung des humanitären Völkerrechts eingesetzt werden. Was man nicht einsetzen darf, darf man nach dem Völkerrecht, wie der Internationale Gerichtshof festgestellt hat, auch nicht androhen.

Der Einsatz einer einzigen modernen Atomwaffe würde in seinen Wirkungen das Ausmaß der Zerstörung und Verwüstung von Hiroshima und Nagasaki im August 1945 weit übertreffen. Vor allem aber gilt es zu beachten: Die "Logik" der atomaren Abschreckungssysteme der Atomwaffenstaaten ist strukturell auf Eskalation ausgerichtet.

Warum?

Dieter Deiseroth: Ein Ersteinsatz von Atomwaffen und die damit verbundene Überschreitung der nuklearen Schwelle begründen die systemische Gefahr eines nuklearen Schlagabtausches zwischen den gegnerischen Atommächten.

"Nichts konnte oder kann die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen rechtfertigen"

Wir hätten es dann mit einem Atomkrieg zu tun.

Dieter Deiseroth: Genau, und dieser würde, so belegen es zahlreiche wissenschaftliche Studien, über die verwüsteten Zielgebiete hinaus weltweit verheerende Auswirkungen auf die Weltwirtschaft, die Umwelt und das globale Klima ("nuklearer Winter") haben. Damit wird letztlich die Existenz unseres Planeten Erde und künftiger Generationen aufs Spiel gesetzt. Das hat erst kürzlich die von der österreichischen Bundesregierung einberufene große internationale Konferenz "The Humanitarian Impact of Nuclear Weapons" mit zahlreichen herausragenden Experten im Dezember 2014 in Wien erneut eindrucksvoll deutlich gemacht.

Wenn ein Land explizit mit dem Einsatz von Atomwaffen droht, fühlt es sich offensichtlich so angegriffen, dass ihm keine andere Wahl mehr zur Verfügung steht, als dieses "ultimative Mittel der Abschreckung" zu gebrauchen. Aber gab es überhaupt eine derartig gewaltige Bedrohung in der Ukraine-Krise gegen Russland?

A. Nein, davon kann meines Erachtens keine Rede sein. Nichts konnte oder kann die Androhung des Einsatzes von Atomwaffen rechtfertigen, auch nicht im Zusammenhang mit der Ukraine-Krise. Aber im Bereich der Sicherheitspolitik kommt es nicht allein auf Fakten, sondern vor allem auf die Perzeption, die Wahrnehmung und Einschätzung von Fakten und Entwicklungen durch die potenziellen Konfliktkontrahenten an. Und gerade hier hat - schauen wir auf die eigene Seite - "der Westen" in den vergangenen Jahren gegenüber Russland gravierende Fehler begangen.

"Die Regierungen der USA haben in den letzten Jahren vieles getan, was den Argwohn Russlands begründen konnte"

Worin sehen Sie diese Fehler?

Dieter Deiseroth: Auch nach dem Ende des Kalten Krieges kann Sicherheit von Staaten nicht einseitig erlangt werden. Wir leben in einer Welt, deren ökonomische, politische, kulturelle und vor allem militärische Strukturen im zunehmenden Maße voneinander abhängig sind. Die Sicherheit der eigenen Nation lässt sich nicht auf Kosten anderer Nationen erreichen. Im nuklearen Zeitalter der gegenseitig gesicherten Zerstörung ist Sicherheit nicht mehr vor dem potentiellen Gegner, sondern nur noch mit ihm, d.h. als gemeinsame Sicherheit zu erreichen.

Die Regierungen der USA als de-facto-Führungsmacht der NATO haben in den letzten Jahren vieles getan, was den Argwohn Russlands begründen konnte, seine Sicherheitsinteressen sollten missachtet werden.

Können Sie Beispiele anführen?

Dieter Deiseroth: Ich nenne nur drei Stichworte: NATO-Osterweiterung bis an die Grenzen Russlands heran, Aufbau von angeblich allein gegen "Schurkenstaaten" gerichteten "Raketenabwehrsystemen" auch im unmittelbaren Umfeld Russlands sowie die Investition von ca. 5 Milliarden US-Dollar in den alles andere als friedlichen "system change" in der Ukraine.

Russland hat mit der Aufnahme der Krim das Völkerrecht gebrochen

Bleiben wir doch erstmal bei den geostrategischen Interessen Russlands. In dem IALANA-Brief an den russischen Botschafter heißt es, dass von Russland geostrategische Sicherheitsinteressen in Sachen Krim verfolgt werden. Welche sind das?

Dieter Deiseroth: Zunächst muss man festhalten: Die Krim war seit den 1950er Jahren staats- und völkerrechtlich integraler Bestandteil der Ukraine. Russland hat im Budapester Abkommen 1994 im Zusammenhang mit der Aufgabe des Atomwaffenstatus der Ukraine dieser ausdrücklich garantiert, ihre territoriale Integrität uneingeschränkt zu achten. Diese Verpflichtung ergab und ergibt sich ohnehin aus der UN-Charta. Deshalb waren die - von Putin zwischenzeitlich auch öffentlich eingeräumten - politischen und militärischen Aktivitäten Russlands zur Unterstützung der Sezessionsbemühungen von Entscheidungsträgern der Krim vor, während und nach dem Krim-Referendum im Frühjahr 2014 sowie die nachfolgende Aufnahme der Krim in den russischen Staatsverband ein Bruch geltenden Völkerrechts.

Also Sie sagen auch klar, dass Russland das Völkerrecht gebrochen hat?

Dieter Deiseroth: Natürlich, denn die völkerrechtliche Souveränität und die territoriale Integrität der Ukraine wurden missachtet. Das kritisiert "der Westen" zu Recht, auch wenn er selbst in zahlreichen Fällen immer wieder gegen geltendes Völkerrecht verstoßen hat und verstößt (Kosovo, Irak, Afghanistan, Libyen, Drohnenkrieg, Guantanamo etc.), was seine Glaubwürdigkeit schwer beschädigt hat.

"Das Beschweigen und die widerspruchslose Hinnahme von Völkerrechtsbrüchen können dazu beitragen, dass sich eine geduldete und fortgesetzte Staatenpraxis herausbildet"

Sollte sich herausstellen, dass Putin die Aussagen so wie zitiert getätigt hat, dann hätte Putin entgegen dem Völkerrecht gehandelt. 
Was genau bedeutet das? Oder anders gefragt: Hätte das Konsequenzen? Gegen Völkerrecht wird ständig verstoßen.

Dieter Deiseroth: Staatsoberhäupter genießen zumindest während ihrer Amtszeit nach nationalem und internationalem Recht weithin Immunität. Daran kommt man bis heute nicht vorbei. Völkerrechtsbrüche dürfen trotzdem nicht kaschiert und beschwiegen werden. Man muss sie aufdecken, kritisieren und öffentlich delegitimieren. Das ist nicht nur eine Aufgabe der Politik, sondern auch der Zivilgesellschaften.

Völkerrecht braucht zu seiner Durchsetzung in starkem Maße das Engagement des "Weltgewissens", also all derer, die sich national und international für die Stärke des Rechts gegen das "Recht des Stärkeren" engagieren. Die Bürgerinnen und Bürger der Zivilgesellschaften, ihre Initiativen und Nicht-Regierungsorganisationen (NGOs), die Kirchen, Gewerkschaften und Parteien müssen deshalb bei ihrem notwendigen "blaming and shaming" gegenüber Völkerrechtsbrechern entsprechenden Druck zur Einforderung völkerrechtskonformen Verhaltens entwickeln und entfalten, dem sich Regierungen und Politiker auf Dauer nur schwer entziehen können.

Dieses "blaming and shaming" gegenüber Völkerrechtsbrechern innerhalb und außerhalb staatlicher Instanzen ist kein Selbstzweck, sondern notwendig schon aus einem ganz praktischen Grund: Das Beschweigen und die widerspruchslose Hinnahme von Völkerrechtsbrüchen können dazu beitragen, dass sich eine geduldete und fortgesetzte Staatenpraxis herausbildet, aus der heraus sogar neues Völkergewohnheitsrecht entsteht.

Nun ja, aber dass es mit der Durchsetzung des Völkerrechts nicht immer so einfach ist, darüber kann man nicht hinwegreden.

Dieter Deiseroth: Dem US-amerikanischen Völkerrechtler Louis Henkin wird die prägnante Aussage zugeschrieben: Die meisten Rechtsgenossen, also die Staaten und die Internationalen Organisationen, beachten die Vorschriften des Völkerrechts in den meisten Fällen die meiste Zeit. Dieser Befund ist in der Tat zutreffend. Man kann empirisch gesichert davon ausgehen: Was die Rechtsbefolgung angeht, schneidet das Völkerrecht grundsätzlich nicht schlechter ab als das innerstaatliche Recht, auch wenn es keine nach dem Muster des innerstaatlichen Rechts ausgebildete Zwangsgewalt mit Polizei, Staatsanwaltschaften, Gerichten und Vollstreckungsbehörden kennt. Das sollte man nicht kleinreden. Und trotzdem besteht natürlich Handlungsbedarf.

Wie meinen Sie das?

Dieter Deiseroth: Wo immer die institutionelle Möglichkeit besteht, Völkerrechtsbrecher zur Rechenschaft zu ziehen oder gar vor ein nationales oder internationales Gericht zu bringen, sollte dies genutzt werden. Dazu gehört auch, mehr Staaten dazu zu bewegen, das Statut des Internationalen Strafgerichtshofs zu ratifizieren. Außerdem sollten sich mehr Staaten ohne Vorbehalte der internationalen Gerichtsbarkeit des Internationalen Gerichtshofs, des Hauptrechtsprechungsorgans der UNO, unterwerfen. Auch Deutschland hat dies bislang unzureichend getan.

Die UN-Generalversammlung, in der alle Staaten dieser Welt das gleiche Stimmrecht haben, sollte verstärkt dafür genutzt werden, schwere Völkerrechtsverletzungen auf der globalen Bühne offen zu kritisieren und Mehrheiten für entsprechende Resolutionen zu gewinnen. In völkerrechtlichen Streitfällen sollte die UN-Generalversammlung zudem stärker als in der Vergangenheit von ihrem in Art. 96 UN-Charta verankerten Recht Gebrauch machen, Rechtsgutachten beim Internationalen Gerichtshof (IGH) zu strittigen Fragen anzufordern.

Sie sollte außerdem dem UN-Generalsekretär endlich die allgemeine Ermächtigung erteilen, seinerseits jederzeit beim IGH aus eigener Kompetenz Rechtsgutachten zur Klärung völkerrechtlicher Streitfragen einzuholen.

Hier bestehen gerade auch für NGOs wichtige Aktionsmöglichkeiten, um auf globaler Ebene Mehrheiten in der UN-Generalversammlung für entsprechende Initiativen zu organisieren.

"Die Beitrittsländer werden als NATO-Mitgliedsstaaten in das NATO-Militärsystem eingebunden und damit zu vorgeschobenen NATO-Militärbasen"

Kommen wir nochmals auf die geostrategischen Interessen Russlands in Sachen Krim zurück.

Dieter Deiseroth: Die Krim war und ist der zentrale Stützpunktbereich der russischen Schwarzmeer-Flotte, der mit einer erheblichen Militärpräsenz völkerrechtlich durch ein vor wenigen Jahren zwischen Russland und der Ukraine abgeschlossenes Stationierungsabkommen auf Jahrzehnte hinaus garantiert ist. Diesem Flottenstützpunkt wurde und wird offenkundig von Russland eine große militärstrategische Bedeutung beigemessen.

Hinzukommen seit Jahren zunehmende Befürchtungen Russlands, einer geostrategischen Einkreisung durch die NATO, vor allem durch deren Führungsmacht, ausgesetzt zu sein. Präsident Putin hat diese Kritik ja bereits vor Jahren in seiner spektakulären Rede auf der Münchener Sicherheitskonferenz zum Ausdruck gebracht. Niemand hat sich damit hinreichend auseinander gesetzt.

Aber können sich die Staaten Mittel- und Osteuropas, die in die NATO strebten und streben, nicht darauf berufen, dass sowohl das geltende Völkerrecht als auch die KSZE-Schlussakte von Helsinki jedem Staat das uneingeschränkte Recht einräumen, selbst zu entscheiden, ob es einem Bündnis beitreten will oder nicht? Ist das Beharren Russlands auf "Einflusszonen" nicht selbst völkerrechtswidrig?

Dieter Deiseroth: Das ist richtig. Das Völkerrecht berechtigt jeden Staat, auch die Ukraine, seine Bündnispartner selbst zu wählen und zu entscheiden, ob er z.B. einen Antrag auf Aufnahme in die NATO oder die EU stellt oder nicht. Die bereits erfolgten NATO-Osterweiterungen entsprechen offenkundig den Wünschen weiter Kreise der Bevölkerung der Beitrittsländer.

Man kann durchaus so argumentieren, dass es für diese Wünsche, historisch betrachtet, auch gute Gründe gibt. Die Erfahrungen mit Russland, die diese Länder gemacht haben, waren, um es vorsichtig zu sagen, problematisch, oder?

Dieter Deiseroth: Die Wünsche sind aufgrund der historischen traumatischen Erfahrungen dieser Völker mit dem früheren Zarenreich und dann der stalinistischen und nachstalinistischen Sowjetunion auch durchaus versteh- und erklärbar.

Das heißt freilich nicht, dass die NATO und ihre Mitgliedsstaaten gezwungen wären, solchen Aufnahmeanträgen - auch z.B. künftigen der Ukraine oder Georgiens - zu entsprechen. Das bestimmt sich allein danach, welche Politik man verfolgen will. Grundlage und Orientierung der bisher erfolgten NATO-Osterweiterungen war eben nicht die Ausrichtung auf eine gemeinsame Sicherheit aller potenziellen Konfliktparteien. Das aber ist unverzichtbar.

Wie sieht die Realität aus?

Dieter Deiseroth: Eng verbunden mit dem jeweiligen NATO-Beitritt neuer Mitgliedsstaaten sind regelmäßig kostspielige Rüstungsmodernisierungen und die Ausrüstung der neuen Bündnispartner mit NATO-kompatiblen Waffensystemen sowie der Aufbau von neuen Militärstützpunkten und die Entwicklung entsprechender Einsatzkonzepte gegen den in dieser Region objektiv einzigen potenziellen externen Gegner Russland. Die Beitrittsländer werden so als NATO-Mitgliedsstaaten ausnahmslos in das NATO-Militärsystem eingebunden und damit nicht nur aus der Sicht Russlands, sondern auch objektiv zu vorgeschobenen NATO-Militärbasen.

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