Lehrkraft darf Studenten nicht zum Gendern zwingen

Keine Rechtsgrundlage für Punktabzug

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Der Verkehrswesenstudent Sebastian Zidek hat durchgesetzt, dass er seine Prüfungs- und Seminararbeiten an der Technischen Universität Berlin nicht mit Binnen-Is, Sternchen oder Unterstrichen in Personenbezeichnungen versehen muss.

Stein des Anstoßes waren die Richtlinien des Seminars "Einführung in das Verkehrswesen", in denen es hieß, eine "gendersensible Sprache" werde "in einer wissenschaftlichen Arbeit erwartet". Begründet wurde die Forderung am Ende des Absatzes lediglich mit dem Verweis "BMFSFJ 2012". Zideks wissenschaftliche Neugier ließ ihn diese Behauptung nicht einfach schlucken. Stattdessen schrieb er auf den Rat des Portals ScienceFiles hin die Lehrkraft an und verlangte weitere Erläuterungen dazu .

Die Lehrkraft schrieb ihm zurück, das Gendern sei "eine Vorgabe seitens der TU Berlin", deren Nichtberücksichtigung einen Punktabzug zur Folge habe. Außerdem habe es sich "inzwischen als gesellschaftlicher Konsens auch in wissenschaftlichen Ausarbeitungen niedergeschlagen". Und wenn er sich entschließe, eine Prüfung oder Seminararbeit stattdessen nur auf Wissenschaftlichkeit und Lesbarkeit hin auszurichten und dafür eine schlechtere Note bekomme, dann werde ihm "alles diskutieren" nichts helfen.

TU Berlin. Foto: Pressestelle / Ulrich Dahl

Darauf hin wandte sich Zidek an die Rechtsabteilung der TU-Berlin, die ihm mitteilte, dass es die von der Lehrkraft behauptete Vorgabe der Universität zur Verwendung einer "gendergerechten Sprache" gar nicht gibt. "Grundlagen für die Bewertung bzw. Benotung einer wissenschaftilchen Arbeit" sind der Rechtsabteilung zufolge üblicherweise Inhalte und Aussagen, weshalb mit den "Modulverantwortlichen [...] diesbezüglich eine Rücksprache unter entsprechenden Hinweisen erfolgen" soll.

Lehrkräfte, die bei Nichtgendern mit Punktabzug drohen, gibt es nicht nur an der TU Berlin, sondern auch an der Berliner Humboldt-Universität , am Geschwister-Scholl-Institut der Münchner Ludwig-Maximilians-Universität, an der Universität Hamburg, der Universität Salzburg, der Fachhochschule St. Pölten und der Fachhochschule des Berufsförderungsinstituts Wien. An diesen Hochschulen war bislang niemand für eine Stellungnahme zu eventuellen Auswirkungen der Entdeckung Zideks erreichbar.

Update: Inzwischen ging eine Stellungnahme der Fachhochschule St. Pölten ein. Dort heißt es, es gebe zwar keine "FH-übergreifende[n] Sanktionen bei der Nichtverwendung einer geschlechtersensiblen Sprache", aber "in einzelnen Studiengängen spezifische Beurteilungskriterien für die Benotung von Abschlussarbeiten, die auch Aspekte der gendersensiblen Formulierung enthalten können". Diese würden "in den Richtlinien der betreffenden Studiengänge dargelegt und den Studierenden vorab entsprechend kommuniziert".

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