"Landesverrat": Maas wacht ein bisschen auf…

… und rüffelt Range. Der Justizminister äußert öffentlich Zweifel daran, ob es sich bei den im Blog Netzpolitik veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt

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Ist wenigstens der Generalbundesanwalt Range noch bei politischem Verstand in der Affäre (Neulandesverrat), die dem Justizministerium über den Kopf zu wachsen drohte (Maaßens Landesverrat 2.0)? Dies suggeriert die Überschrift der FAZ-Top-Meldung von heute Nachmittag: "Generalbundesanwalt stoppt Ermittlungen gegen Journalisten - vorerst".

Schaut man sich den Artikel genauer an und dazu die Reaktion des Netzpolitik.org-Betreibers Markus Beckedahl, so verflüchtigt sich die Erleichterung. Dass Range zurückrudern würde, stimmt nicht. Von Anfang an, so die SZ, hieß es vonseiten der Generalbundesanwaltschaft, dass erst ein Gutachten klären müsse, "ob es sich bei den Veröffentlichungen tatsächlich um preisgegebene Staatsgeheimnisse handelt".

Beckedahl wähnt denn auch in der Nachricht eine "mögliche Nebelkerze". Darauf weise schon das Wort "vorerst" hin. Damit bleibe die massive Einschüchterung - Journalisten werden Gefängnisstrafen für die Veröffentlichung von Dokumenten angedroht - bestehen. Zum anderen sei die Vorgehensweise an sich sonderbar. Eben so, als ob sie zuerst auf Einschüchterung setzt, bevor man die Vorwürfe prüft:

Wir finden es mehr als merkwürdig, dass erst mal Ermittlungen aufgenommen werden, diese dann ruhen sollen, um in einem Gutachten zu klären, ob es überhaupt um Staatsgeheimnisse geht. Also entweder weiß man das und hat einen Anfangsverdacht. Oder man nimmt Ermittlungen gar nicht erst auf. Wie bei der NSA.

Hoffnung sieht Beckedahl bei der Reaktion des Justizministers Maas. Wie auch dann die Frankfurter Zeitung nachkorrigierte: Der Bundesjustizminister bezweifele nun öffentlich, "ob es sich bei den veröffentlichten Dokumenten um ein Staatsgeheimnis handelt", heißt es im aktualisierten Vorspann.

Zitiert wird dazu die Erklärung von Maas, wonach er "Zweifel daran habe, ob die Journalisten mit ihrer Veröffentlichung die Absicht verfolgt haben, die Bundesrepublik zu benachteiligen oder eine fremde Macht zu begünstigen". Es sei auch zweifelhaft, ob die Veröffentlichung "die Gefahr eines schweren Nachteils für die äußere Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland herbeiführt".

Das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz wird dem Generalbundesanwalt dazu zeitnah eine eigene Einschätzung übermitteln.

Den Kern der Anklage hatte zuvor schon der Ex-Bundesrichter Wolfgang Nešković demontiert. Der Vorwurf wegen Landesverrats sei juristisch an den Haaren herbeigezogen: Nicht jedes als geheimhaltungsbedürftig eingestufte Papier falle unter den Tatbestand.

Dass der Justizminister so lange brauchte, um klärend einzugreifen, ist beunruhigend angesichts der Vorratsdatenspeicherung, die von ihm mit durchgesetzt wurde. Zu Recht macht der FAZ-Blogger Don Alphonso darauf aufmerksam, dass angesichts der Landesverratsaffäre manche Beteuerungen im neuen Licht gesehen werden müssen.

Man habe "nichts zu befürchten hätte", da sie ja doch ausschließlich bei schwersten Delikten zum Einsatz komme, lautete das politische Verkaufsargument für die Vorratsdatenspeicherung. Nimmt man das Vorgehen des Verfassungsschutzes gegenüber netzpolitik.org als Exempel, so lösen sich solche Beteuerungen in heißer Luft auf, wie Don Alphonso treffend auf den Punkt bringt:

Bekannte Freunde und Förderer dieser Überwachungsmaßnahme - Generalbundesanwalt Range und der Chef des ansonsten gerade skandalerschütterten Bundesamtes für Verfassungsschutz Maassen - jedoch haben gestern mal gezeigt, wie schnell man nach ihrer Ansicht zum Ermittlungsziel für solche schwersten Straftaten werden kann.