Mundlos und Böhnhardt: Zweifel an Selbstmord-Hypothese

Antwort und Richtigstellung eines Telepolis-Artikels

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Sehr geehrter Herr Gröh,

in Ihrer Mail vom 11. Dezember 2015, die Sie zugleich an mich als auch an die ZDF-Aspekte-Redaktion geschickt haben, weisen Sie auf Ihren - am selben Tag bereits zuvor bei TELEPOLIS veröffentlichten - Artikel mit dem Titel "NSU-Terroristen: Ungereimtheiten an der Selbstmord-Hypothese" hin.

Sie schreiben, dass Sie sich in Ihrem Online-Artikel (auf Seite 2) auf die "These der fehlenden Gehirnmassen von Mundlos und Böhnhardt und auch darauf, dass bei beiden 'eine Rauchgasvergiftung definitiv ausgeschlossen werden kann'" beziehen. Diese "Thesen" werden von mir in meinem Krimi "Die schützende Hand" vertreten bzw. liegen der referierenden Besprechung dieses Buches in der ZDF-Sendung Aspekte vom 13. November 2015 ebenfalls zugrunde. Sie werfen mir als Autor des Dengler-Krimis und der Aspekte-Redaktion im Kern zwei - wie Sie es nennen - "Falschdarstellungen" von Sachverhalten vor, die Sie dann richtigstellen wollen.

Ihre Vorwürfe im Einzelnen:

1.) Sie schreiben in Ihrem Artikel:

"Wolfgang Schorlau behauptet in seinem auf Originalquellen gestützten Roman 'Die schützende Hand' (in Kapitel 48): In den Obduktionsberichten zu Mundlos und Böhnhardt habe das Universitätsklinikum Jena am 23.11.2011 festgestellt, dass bei beiden Neonazis 'eine Rauchgasvergiftung definitiv ausgeschlossen werden kann'."

Hier liegt ein Irrtum vor: Erstens geht es in dem von Ihnen angegebenen Kapitel 48 ausschließlich um den Tod von Mundlos, nicht um den Böhnhardts. Zweitens verwechseln Sie den Obduktionsbericht vom 28.11.2011 mit dem toxikologischen Gutachten vom 23.11.2011 zur Leiche von Mundlos. Beide stammen von der Rechtsmedizin der Universitätsklinik Jena. Und drittens können Sie daher im Obduktionsbericht die von mir zitierte Aussage, dass bei Uwe Mundlos 'eine Rauchgasvergiftung definitiv ausgeschlossen werden kann' nicht finden, da diese im toxikologischen Gutachten steht, welches Dr. Heiderstädt, einer der Obduzenten von Mundlos, mitverfasst hat. Diese Tatsache hätten Sie aber auch unschwer aus der Anmerkung 39 entnehmen können, auf die im Kapitel 48 auf Seite 258 verwiesen wird.

Sie hätten in Ihrem Artikel also richtigerweise Folgendes schreiben müssen:

"Wolfgang Schorlau weist in seinem auf Originalquellen gestützten Roman 'Die schützende Hand' (in Kapitel 48, Seite 258) nach: In dem von Dr. Heiderstädt mitverfassten toxikologischen Gutachten zu Herrn Mundlos hat das Universitätsklinikum Jena am 23.11.2011 festgestellt, dass bei Herrn Mundlos 'eine Rauchgasvergiftung definitiv ausgeschlossen werden kann'."

2.) Sie schreiben unmittelbar anschließend:

"Schorlau schlussfolgert: Da Mundlos keinen Ruß und kein Rauchgas eingeatmet habe, hätte er den Brand im Campingwagen nicht gelegt haben können."

Diese Schlussfolgerung ist in der von Ihnen vorgebrachten, argumentativ arg verkürzten Darstellung von mir nicht getroffen worden. Denn:

a) Ich lasse "meinen" Privatermittler Dengler ausgiebig nach Belegen dafür suchen, ob Mundlos überhaupt Ruß bzw. Rauchgas eingeatmet hat.

b) Das Ergebnis lautet: Es sind keinerlei derartige Beweise bzw. Belege für eine solche Ruß- oder Raugaseinatmung von den Ermittlern und Rechtsmedizinern gefunden worden.

c) Daraus wird im Roman korrekt geschlossen, dass mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit Mundlos weder Ruß noch Rauchgas eingeatmet hat. Dieser argumentative Unterschied ist sehr wichtig, und die daraus sich ergebende beweismäßige Abfolge ist entsprechend zu beachten.

Nachdem in der Romanhandlung klargeworden ist, dass es keinerlei Beweise für eine Ruß- und Rauchgaseinatmung bei Mundlos gibt, folgert im Kapitel 63 des Buches auf Seite 304 der Privatermittler Georg Dengler korrekt:

"Bei Mundlos, der angeblich das Feuer gelegt haben soll, gab es weder Rußpartikel in den Atemwegen und in der Lunge noch - und das ist entscheidend - erhöhte Kohlenmonoxid-Werte im Blut. Das heißt: Mundlos hat kurz vor seinem Ableben wohl kein Feuer erlebt …"

Diese erste von Ihnen angeführte "Falschdarstellung" lässt sich also überhaupt nicht in meinem Krimi 'Die schützende Hand' finden oder herauslesen. Ihre "Falschdarstellung" ist also ein Konstrukt.

3.) Um Ihre daran anschließende "Richtigstellung" überhaupt darlegen zu können, unterstellen Sie mir - wie unter 2.) ausgeführt - also ein Argument, welches ich überhaupt nicht benutzt habe, um es anschließend durch folgende Heiderstädt-Feststellung zu 'widerlegen'. Sie schreiben:

"Dr. Heiderstädt hatte nicht erklärt, die beiden hätten kein Rauchgas eingeatmet …"

Natürlich hat Dr. Heiderstädt nicht erklärt, dass Mundlos oder Böhnhardt kein Rauchgas eingeatmet haben, sondern er hat dargestellt, keine Hinweise oder Belege auf Ruß- oder Rauchgaseinatmung bei beiden gefunden zu haben.

Dr. Reinhard Heiderstädt hat die Obduktionen von Mundlos und Böhnhardt mit durchgeführt und tritt als Sachverständiger im NSU-Prozess vor dem OLG München auf. Während des 114. Verhandlungstags am 21. Mai 2014 erläutert er dem Gericht die Rauchgas- und Rußproblematik bei den beiden Toten im Wohnmobil.

Zu Böhnhardt bemerkt Heiderstädt laut Protokoll: "Sie hätten keine Spuren von Rauchgaseinatmung und keine Rußbestandteile in den Atemwegen gefunden, so Heiderstädt, so dass sie keinen Hinweis hätten, dass da noch eingeatmet wurde."

Bezüglich Mundlos wird folgende Aussage Dr. Heiderstädts protokolliert: "Auch hier hätten sie keine Rauchgas- oder Rußeinatmung [gefunden]."

Zusammenfassend äußert Herr Dr. Heiderstädt zu den Rauchgas-Befunden bei beiden Toten: "Heiderstädt sagt, es habe auch nach den chemisch-toxikologischen Untersuchungen keinen Beleg für eine Rauchgaseinatmung gegeben, es sei kein CO gefunden worden, damit gebe es keinen Beleg für eine Rauchgasvergiftung."

4.) Im Anschluss an diese von Ihnen (missverstandenen?) Aussagen folgern Sie:

"Demnach beweist fehlendes CO in Mundlos' Blut nicht, dass er keinen Brand hätte legen können."

Auch diese Aussage ist so, wie Sie sie formulieren, nicht korrekt! Es fehlte kein CO-Hb in seinem Blut, sondern das mit Kohlenmonoxid verbundene Hämoglobin (CO-Hb) war vorhanden, lag aber mit einem Konzentrationswert von 3 % nur im unteren Normalbereich. Eine Vergiftung von bis zu 10 % des Hämoglobins (Hb) mit Kohlenmonoxid (CO) bildet zum Beispiel bei Rauchern häufig den Normalzustand. In dem bereits oben erwähnten toxikologischen Gutachten der Rechtsmedizin in Jena zu Mundlos heißt es - wie auch im Dengler-Krimi auf Seite 258 nachzulesen ist:

"Aufgrund der Auffindesituation in einem ausgebrannten Wohnmobil wurde zum Ausschluss einer Rauchgasvergiftung die Kohlenmonoxid-Hämoglobin-(CO-Hb)-Konzentration im Herzblut bestimmt. Die dabei erhaltene CO-Hb-Konzentration lag mit 3 % im physiologischen Normbereich, so dass eine Rauchgasvergiftung definitiv ausgeschlossen werden kann."

Was heißt das nun? Bei Brandleichen wird rechtsmedizinisch untersucht, ob sie zum Zeitpunkt des Ausbruchs des Feuers noch gelebt haben. Man schaut deshalb nach sogenannten 'Vitalparametern'. Ein wesentlicher dieser Vitalparameter ist die Rußeinatmung oder Rußverschluckung. Bei Uwe Mundlos wurde weder eine Rußeinatmung noch eine Rußverschluckung festgestellt.

Da aber auch rußfreie Rauchgase eingeatmet werden können, solche Rauchgase aber Kohlenmonoxid (CO) enthalten, misst man den im Blut an Hämoglobin gebundenen Kohlenmonoxidanteil. Der bei Mundlos im Blut festgestellte CO-Hb-Wert lag mit 3 % im unteren Normbereich. Selbst Raucher weisen - wie oben bereits angeführt - höhere Normalwerte auf. Es konnte durch den CO-Hb-Wert von 3 % bei Mundlos also mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit eine Rauchgaseinatmung kurz vor seinem Tod ausgeschlossen werden.

Bei seltener vorkommenden, sogenannten extrem schnellen Brandentstehungen - bei denen zwischen Brandentstehung und dem Tod des betroffenen Brandopfers nur ein sehr kleiner Zeitraum verbleibt - kann es allerdings dazu kommen, dass bei einer Brandleiche weder Ruß in den Atemwegen noch erhöhte CO-Hb-Werte im Blut nachgewiesen werden können, obwohl die Person bei Ausbruch des Brandes noch am Leben war. Bei solchen Fällen eines sogenannten 'perakuten Verbrennungsschocks' kommt es dann häufig aber zur Einatmung heißer Gase samt Giftstoffen, die dann schädigend auf die Atmungsorgane wirken. Aber auch solche besagten Verbrennungs- oder Vergiftungssymptome an den Atemwegen, hervorgerufen durch einen perakuten Verbrennungsschock, wurden bei der Obduktion von Mundlos nicht festgestellt.

Aus all diesen Gründen - wie bereits weiter oben teilweise zitiert - zieht Privatermittler Georg Dengler auf Seite 304 des Romans folgende, auch rechtsmedizinisch abgesicherte Schlussfolgerung:

"Bei Mundlos, der angeblich das Feuer gelegt haben soll, gab es weder Rußpartikel in den Atemwegen und in der Lunge noch - und das ist entscheidend - erhöhte Kohlenmonoxid-Werte im Blut. Das heißt: Mundlos hat kurz vor seinem Ableben wohl kein Feuer erlebt oder besser: Er hat keinen Rauch eines sich schnell entwickelnden Brandes eingeatmet."

5.) Nun zu den Vorwürfen, die Sie auch der Aspekte-Redaktion des ZDF gegenüber vorbringen. Sie bezeichnen folgende Aussage der Redaktion als "Falschdarstellung":

"Es 'müsste hinter Uwe Mundlos, nachdem er sich eine Kugel in den Kopf gejagt hat, ungefähr ein Kilogramm Hirnmasse zu sehen sein. Das aber ist nicht der Fall - im ganzen Wohnmobil findet sich davon keine Spur.'"

Auch diese Anschuldigungen gegenüber der Aspekte-Redaktion sind nicht haltbar.

Bei einem sogenannten 'Krönleinschuss' wird der Schädel des Opfers durch hochenergetische Geschoßwirkungen gesprengt; dabei muss in unmittelbarer Nähe des geplatzten Schädels ausgetretenes Hirngewebe (bei Mundlos knapp ein Kilogramm Gehirnmasse), zusätzlich Blut und Schädelknochen als spezielles Spurenmuster zu erkennen und aufzufinden sein. Nicht nur hinter dem getöteten, am Boden kauernden Mundlos ist auf den Tatortfotos - wie Sie selbst sagen - kein derartiges Hirnspurenbild zu finden. Es findet sich auch im gesamten Tatortbericht der Kripo Thüringen kein einziger Hinweis auf ein typisches Spurenbild eines Krönleinschusses an irgendeiner Stelle im Inneren des Wohnmobils.

Die angeführte und von Ihnen als falsch bewertete Äußerung der Aspekte-Redaktion ist also völlig richtig.

6.) In einer anschließenden "Richtigstellung" schreiben Sie in Ihrem Artikel:

"Es wurde sehr wohl Gehirnzellmasse im Wohnmobil gefunden."

Auch diese Aussage ist falsch.

Denn: Im ganzen Wohnmobil wurde von den Tatortermittlern überhaupt keine Hirnmasse gefunden. Hätten die Ermittler einen solchen Fund gemacht, hätten sie diesen zwingend asservieren müssen. Es ist aber im gesamten Ermittlungsbericht zum Tatort Wohnmobil in Eisenach-Stregda der Kripo Thüringen kein einziges Asservat von Hirn oder von entsprechendem Gewebe aufgeführt.

7.) Nun versuchen Sie, Ihre eben als falsch nachgewiesene Aussage mit der folgenden Behauptung in Ihrem Artikel als richtig zu belegen:

"Dr. Heiderstädt sprach im NSU-Prozess bezüglich der Kleidung von Mundlos immerhin 'von Gewebsanhaftungen, Hirnanteilen', und der Blogger 'Fatalist' … zeigt in seinem Blog mit Fotos und Lageskizzen die 'Lage der Gehirnzellmasse'."

Dazu ist Folgendes zu sagen: Natürlich konnte der Rechtsmediziner Dr. Heiderstädt am 21. Mai 2014 als Sachverständiger im NSU-Prozess von "Hirnanteilen" sprechen, die er bei der Obduktion von Mundlos' Leiche vorgefunden hatte. Insgesamt geben Dr. Heiderstädt und seine Kollegin in ihrem Obduktionsbericht eine Resthirnmasse bei Mundlos von 558 Gramm an, und sie beschreiben an der Pulloverjacke von Mundlos "Blutanhaftungen" und "Hirnanhaftungen", deren geringe Masse von ihnen nicht einmal beziffert wurde. Die beiden Rechtsmediziner sprechen in besagtem Obduktionsbericht zugleich von "erheblichem Hirnverlust". Ein durchschnittlicher europäischer, erwachsener Mann besitzt ein Gehirn mit einer Masse von etwa 1400 Gramm. Deshalb beträgt der Hirnverlust bei Uwe Mundlos' Leiche zwischen 700 und 800 Gramm und bei Böhnhardts Leiche 1200 bis 1300 Gramm, da bei Böhnhardts Leichnam nur noch eine Resthirnmasse von 102 Gramm bei der Obduktion vorgefunden wurde. Es fehlen also von beiden Toten zusammengenommen rund 2 Kilogramm Gehirn, die innerhalb des Wohnmobils von den Tatortermittlern zwingend hätten gefunden und asserviert werden müssen. Diese rund 2 Kilogramm Gehirn der beiden Toten wurden aber im Wohnwagen nirgends gefunden und asserviert. Im Übrigen wurden auch nirgendwo im Wohnmobil durch den Krönleinschuss versprengte Schädelknochen gefunden und asserviert.

Die von Ihnen erwähnten Fotos auf der Seite NSU-Leaks des Bloggers 'Fatalist' stammen offensichtlich aus dem Kripo-Bericht Thüringen vom Wohnmobil-Tatort in Eisenach-Stregda.

Das, was von Ihnen als "Gehirnzellmasse" angesprochen wird, wurde von den anonymen Bloggern so bezeichnet. Die Tatortermittler, die für diese Fotos und den entsprechenden Text in dem Kripo-Bericht verantwortlich sind, schreiben in dem besagten Kripo-Bericht von "Gewebeteilen" bzw. von "Gewebeanhaftungen" ohne sie in dem Bericht als menschliches Gehirngewebe anzusprechen. Diese mutmaßlichen Gewebeteile wurden von den Ermittlern definitiv nicht als Tatortfund behandelt und deshalb auch nicht entsprechend asserviert. Darüber hinaus ist von aufgefundenen oder auch nur bemerkten Schädelknochen in dem Bericht überhaupt nicht die Rede. Weder Sie noch die Blogger - auch nicht die Tatortermittler selbst - können also allein schon aufgrund der Tatsache, dass all diese Spuren nicht asserviert wurden - sicher wissen, ob es sich überhaupt um menschliches Gewebe oder gar Hirngewebe handelt.

Der von Ihnen angegebene Artikel auf der Seite NSU-Leaks setzt zwar voraus, dass es sich um am Boden liegendes Hirngewebe handelt, um anschließend aber auch die Feststellung zu treffen: "Wir wissen weder wessen Gehirnmasse da liegt, noch wie, wann und durch wen sie dahin gelangte." Die Fotos wurden aufgenommen, als die beiden Leichen von Mundlos und Böhnhardt bereits geborgen waren.

Trotzdem: Unterstellen wir einmal, dass es sich bei diesem von Ihnen angesprochenen Gewebe tatsächlich um Gehirngewebe von Mundlos oder Böhnhardt handelt, welches von den Ermittlern wider jede Tatortsicherungsregel nicht asserviert, sondern aus irgendeinem Grund einfach liegengelassen und damit den Tatortreinigern überlassen wurde.

Wie kam nun dieses vermutete Gehirngewebe dann an den Ort, an dem es auf dem von Ihnen erwähnten Fotos zu sehen ist? Wenn es ein Teil des Gehirns von Mundlos oder Böhnhardt ist, das bei einem Krönleinschuss, der ja als Todesursache der beiden Männer festgestellt wurde, herausgeschleudert wurde, dann hätte es zu diesen am Boden liegenden angenommenen Gehirngewebsteilen passende typische Spurenbilder und Spurenanhaftungen zweier Krönleinschüsse im Wohnmobil geben müssen. Diese Spurenbilder müßten zusätzlich noch mit dem vermuteten Tatablauf und anderen Spuren - wie etwa den Ausschußlöchern im Wohnwagen, die angeblich durch die beiden tödlichen Kopfschüsse verursacht wurden - übereinstimmen. Solche Spurenbilder wurden jedoch - wie oben bereits dargelegt - nirgends im Camper festgestellt und dokumentiert. Das bedeutet aber, dass diese von Ihnen angesprochenen Gehirnmassen im Wohnwagen nicht durch die Kopfschüsse aus dem Kopf der beiden Getöteten herausgeschleudert worden sein können. Nach allem, was die Ermittlungsergebnisse zeigen, gilt: Die Krönleinschüsse können - allein schon wegen der nicht vorhandenen typischen Spurenlage - also nicht im Camper stattgefunden haben.

Wie kann dann aber das von Ihnen vermutete Gehirngewebe überhaupt an den auf dem Foto zu sehenden Ort gelangt sein?

Wenn man unter diesen Bedingungen aber weiter annimmt, dass auf den besagten Fotos Hirngewebe zu sehen ist, dann macht es Sinn davon auszugehen, dass es sich hierbei um den Restteil eines Gehirns handelt, der nach dem Krönleinschuss zunächst noch im Schädel verblieb und beim anschließenden Bewegen der Leiche samt Blutresten aus dem Schädel austrat. Der durch den Kopfschuss stark zerstörte Schädel von Böhnhardt lag beim Auffinden der Leichen ganz in der Nähe des vermuteten Hirngewebes. Bei Böhnhardt befanden sich nur noch 102 Gramm Hirnmasse nach Bergung seiner Leiche innerhalb des Schädelrestes.

Bei Mundlos waren es 558 Gramm Resthirn, also über 400 Gramm mehr als bei Böhnhardt. Bei dem vermuteten Hirngewebe auf den Fotos könnte es sich also um rund ein Pfund Resthirnmasse von Böhnhardt handeln. Wobei dann immer noch weitere knapp 1,5 Kilogramm Gehirnmasse der beiden Toten fehlen würden. Selbst unter weitgehenden Annahmen kann nichts auf den Tatortfotos als Hirngewebe in der Größenordnung der fehlenden 2 Kilogramm Gehirnmasse interpretiert werden.

Übrigens: Auf einem der beiden von Ihnen angegebenen Fotos, die angeblich die Gehirnmasse zeigen sollen, ist ein Zettel zu sehen. Die auf diesem Zettel zu erkennende erste Ziffernfolge 1309-023340-11/9 ist die Nummer des erwähnten Ermittlungsberichtes der Kripo Thüringen, und die zweite Buchstaben- und Ziffernfolge Sp 1.4 / 12.0 ist die Asservatennummer des Gasanzünders, der auf dem Bild ebenfalls zu sehen ist. Dieses Foto gilt also nicht etwa der Feststellung und Asservierung menschlichen Gewebes, sondern ist das Dokumentationsfoto des Asservats 'Gasanzünder'.

Unter Berücksichtigung all dieser Argumente wird genau das bestätigt, was Privatermittler Dengler auf Seite 303 sagt:

"Mundlos und Böhnhardt starben durch Krönleinschüsse. Durch die Wucht der hochenergetischen Geschosse wurden ihre Hirne aus den Schädeln herausgeschleudert. Bei Mundlos fand man noch 558 Gramm, bei Böhnhardt noch 102 Gramm Resthirn im Kopf. Da ein normaler Mann über 1400 Gramm Hirnmasse verfügt, müssten zwei Kilo Hirnmasse im Camper zu finden sein. Sie sind aber nicht da. Es kann auf den Tatortfotos nichts als Gehirngewebe dieser Größenordnung interpretiert werden - und das Eindeutigste: Die Tatortgruppe hat überhaupt keine Hirnmasse im Wohnmobil gefunden und als Asservat sichergestellt. Schlussfolgerung: Die beiden wurden definitiv nicht im Wohnmobil getötet."

Hätten Sie mich vor Ihrer Veröffentlichung des TELEPOLIS-Textes mit Ihren Vorwürfen konfrontiert, hätte ich Sie gerne über alle diese Details in Kenntnis gesetzt und Irrtümer ausgeräumt. Es wäre angebracht, die einschlägigen falschen und irreführenden Textpassagen, die in irgendeiner Form das Buch 'Die schützende Hand' betreffen, aus Ihrem Text zu entfernen, den Text entsprechend zu korrigieren oder meine Antwort ungekürzt darzustellen.

Mit freundlichen Grüßen

Wolfgang Schorlau

PS: Die von Ihnen unter der Zwischenüberschrift "Die zweite Patronenhülse" angebotene "mögliche Erklärung" dafür, dass man zwei leere Hülsen außerhalb der Winchester-Pumpgun - also der mutmaßlichen Tatwaffe - gefunden hat, funktioniert leider nicht.

Sie schreiben:

"Eine mögliche Erklärung könnte sein, dass die 'Pumpgun' nicht geladen war und vor dem ersten Schuss zuerst die erste Hülse ausgeworfen werden musste …"

Diese Möglichkeit besteht aus einem einfachen Grund nicht: Die Ermittler hätten am Tatort dann drei leere Hülsen, die mit der Winchester-Pumpgun verschossen worden wären, finden müssen. Denn dann hätte vor der Tötung von Böhnhardt die Waffe entladen (erste leere Hülse) und neu geladen werden müssen. Dann erschießt Mundlos seinen Kumpel Böhnhardt. Mundlos muss nun erneut die Winchester entladen (zweite Hülse) und nachladen. Jetzt erschießt sich Mundlos selbst. Es muss also eine weitere - die nunmehr dritte - leere Hülse in der Waffe zu finden sein. Der Verschluss der Waffe war - nach Angaben des Berichts der Kripo Thüringen vom Tatort in Eisenach-Stregda - aber offen. Beim Auffinden der Waffe wurde aber eine entsprechende dritte leere Hülse weder in, noch außerhalb dieser Pumpgun gefunden. Und auch hier hätte Mundlos - nach seinem sofort tödlichen Kopfschuss - die Winchester noch entladen müssen.

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