Gummikugelhagel

Die französische Polizei setzt immer häufiger die "weniger tödliche" Flash-Ball-Pistole ein. Und wo? In den übel beleumundeten Vorstädten natürlich

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Doch diese - wie es laut Eigenwerbung heißt - „subletale“ Waffe des französischen Waffenfabrikanten Verney-Carron hat Anfang Juli einem jungen Mann ein Auge gekostet. Die Polizei geht schon seit Anfang der 90er mit diesen Gummigeschossen gegen „Gauner“, wie Präsident Sarkozy, es nennt, vor, um „diese einzuschüchtern, wenn sie die Polizei herausfordern“. Seitdem haben schon einige Bürger ein Auge eingebüßt, obwohl es der Polizei an sich verboten ist, auf den Kopf zu zielen. Allein im Departement Seine-Saint-Denis, der urbanen Peripherie im Nordosten von Paris, wird die „Flash-Ball“ 3 Mal pro Tag gezückt. Auge um Auge, Zahn um Zahn?

Flash-Ball-Pistole Super Pro. Bild: Verney-Carron

Die Polizei der Polizei, die IGS (Inspection générale de la police nationale), hat Ende Juli statuiert, dass der Polizist, der dem 34-jährigem Regisseur Joachim Gatti, in dem Städtchen Montreuil (Seine-Saint-Denis), das Auge weggeschossen hat, nicht in „legitimer Selbstverteidigung“ gehandelt und der Einsatz der Flash-Ball-Pistole eine „disproportionale Reaktion“ gewesen sei. Dem betroffenen Polizisten der BAC (Brigade anticriminalité), die auf urbane Gewalt spezialisiert ist, drohen nun laut der IGS schwere Konsequenzen.

Denn das Vergehen, das Herr Gatti sich zu Schulden hat kommen lassen, bestand einzig und allein darin, dass er gegen die Räumung eines besetzten Hauses protestiert hatte. Ein besetztes Haus, das nach Vorbild des italienischen „centro sociale“, dazu benutzt wurde, Leute unterzubringen, Filme vorzuführen, eine Zeitung zu verfassen und „Illegale“, sogenannte „sans Papiers“ (ohne Papiere) zu unterstützen. Dieser Protest gegen die Räumung kam ja auch wirklich einem regelrechten Aufstand gleich: Die Besetzer und ihre Freunde hatten ein großes, gemeinschaftliches Gnocchi-Essen veranstaltet, um zu diskutieren, was denn nun mit dem alternativen Kulturzentrum weiter zu geschehen habe. Das Ganze endete mit einem in zwei gerissenen Augapfel, einem zerfetzten Augenlid und 3 Frakturen im Gesicht.

Joachim Gatti beschreibt den Hergang der Geschehnisse im Onlinemedium Rue 89 folgendermaßen: „Es gab ein

euerwerk über der Stadt und einige von uns sind hingegangen, um es zu sehen. Die Polizisten, die uns von ihrem Auto aus beobachtet hatten, folgten einige Meter hinter uns. Sie begannen mit ihren Flash-Balls auf uns zu schießen. Ich sah in Richtung der Polizisten. Da fühlte ich einen starken Einschlag auf meinem rechten Auge, so stark, dass er mich zu Boden geworfen hat.

Joachim Gatti

Kein Wunder, hat doch das Gummigeschoss eine Einschlagsoberfläche von 35 Quadratzentimetern und in etwa denselben „Effekt wie der Faustschlag eines Boxchampions“. Die Flash-Ballpistole hat ein Kaliber von 44 mm und entspricht einer 38-er Spezial. Sie ist in Frankreich so wie der Revolver den Waffen der 4. Kategorie zugeordnet und darf nur im Falle einer „legitimen Selbstverteidigung“ eingesetzt werden. Nur was genau gilt noch als „legitim“?

Fraglich bleibt auch, was die Spezialeinheit BAC, die nicht auf die Wahrung der öffentlichen Ordnung spezialisiert ist, bei einem friedlichen Picknick zur Unterstützung von Hausbesetzern eigentlich verloren hatte. Denn von urbaner Gewalt konnte hier wohl keine Rede sein. Auch wenn einige Medien anfänglich von Steinwürfen gegen die Polizei berichtet hatten. Die Zeugen verneinen dies unisono. Gatti hat jedenfalls Klage erhoben.

Häufung der „nicht letalen“ Zwischenfälle

Als die Flash-Ball-Pistole zu Beginn der 90-er Jahre Einzug in die französischen Polizeikräfte hielt, war diese nur Spezialeinheiten wie der BAC, dem Einsatzkommando der Gendarmerie, dem GIGN (Groupe d'intervention de la Gendarmerie nationale) und dem RAID, vorbehalten. Eliteeinheiten, die für extreme Situationen wie z.B. Geiselnahmen ausgebildet sind. Die Häufung der Probleme begann, als der Einsatz der Pistole, 2002 unter einem wohlbekannten Innenminister namens Sarkozy, auch auf die Gemeindepolizei, die Gendarmerie und dem CRS (compagnie républicaine de sécurité) ausgeweitet wurde. Und es sind eben diese CRS, welche zur Zeit wieder einmal in der Seine-Saint-Denis, nach einem tödlichen Motorradunfall eines von der Polizei verfolgten Pizzaliferanten, alle Hände voll zu tun haben. Wird auch hier mit Gummigeschossen gegen die aus Protest wegen des Todes eines der ihren zündelnden Jugendlichen vorgegangen? Die Tatsache, dass diese Art von Waffen „weniger tödlich“ sind, scheint jedenfalls dazu zu ermuntern, sie auch öfter einzusetzen.

Doch nicht nur die Flash-Ball-Pistole „verschreckt“ mit Gummigeschossen die „Gauner aus der Vorstadt“. Die Polizei verwendet seit Beginn dieses Jahres auch eine sogenannte LBD 40 (lanceur de balles de defenses 40 mm), eine ebenfalls „subletale“ Waffe, deren Gummigeschosse allerdings für weiter entfernte Ziele (25-50 Meter) gedacht sind, wohingegen die Flash-Ball-Pistole für Ziele in 7-10 Meter Entfernung vorgesehen ist. Die LBD ist mit ihrer angeblichen Präzision und höheren Durchschlagskraft an sich für Anti-Terror-Einsätze gedacht. Der Waffenfabrikant „Verney-Carron“ verteidigt seine „harmlose“ Flash-Ball in einer Pressemitteilung mit dem Argument, dass es nie und nimmer eine Flash-Ball gewesen sein kann, die Herren Gatti das Auge eingedrückt hat. Der Flash-Ball-Fabrikant erinnert daran, dass die Polizei auch andere Gummigeschosswaffen mit anderen Kalibern einsetzt, und diese seien eben auf kurze Distanz gefährlich. Mit anderen Worten: Eine LBD ist schuld!

LBD 40. Bild: Paperblog

Wie auch immer: In den öffentlichen Stellungnahmen der Polizei und der Politiker bleibt meist weitgehend unklar, ob für einen Einsatz eine Flash-Ball oder eine LBD verwendet wurde. Meist wird nur die Flash-Ball erwähnt. Um zu vertuschen, dass eine offenbar „weniger harmlose“ LBD ihre Gummikugeln verteilt hat? Das herrschende Definitionswirrwarr scheint auch der herrschenden Hilflosigkeit der Politiker zur schier endlosen Thematik der „sensiblen Vierteln“ an der urbanen Peripherie zu entsprechen. Gleichzeitig erzeugt auch dieser Mangel an konkreten politischen Ausrichtungen und Lösungsversuchen bei den Polizeikräften eine Art Orientierungslosigkeit.

Flash-Balls im rechtsfreien Raum

Laut dem Honorarkommissar Georges Moréas wähnen sich die Polizisten zur Zeit von ihrer Hierarchie in "einer rechtlichen Unsicherheit" belassen: „Gibt es denn keinen Chef mehr an Bord, um ihnen präzise Weisungen zu erteilen?“ Erst letztes Jahr hatte der Direktor der öffentlichen Sicherheit der Seine-Saint-Denis, Jean-François Herdhuin, noch treuherzig erklärt, dass er nicht dazu da sei , den (periurbanen) Vierteln oder den Jugendlichen den Krieg zu erklären, und einzig und allein die Gesetze der Republik zu gelten hätten.

Nur dass im Falle der Flash-Ball und wohl sämtlicher Gummikugelwerfer kurzum noch keine Gesetzestexte existieren. Seit deren Einsatz durch die Gendarmerie- und Polizeikräfte ist noch keine Modifizierungen des Strafrechtes erfolgt. Laut dem bloggenden Kommissar dürften wohl derweilen die Gesetze, welche die legitime Selbstverteidigung betreffen, gelten. Danach darf „keine Unangemessenheit zwischen den Mitteln der Verteidigung und der Schwere des Verstoßes“ bestehen, denn ansonsten würde der Polizeibeamte zum Aggressor. Was laut dem Kommissar de facto bedeutet, dass der Einsatz solcher Waffen der Einschätzung der Gefährlichkeit einer Situation durch die Polizeibeamten überlassen bleibt. Ein Ergebnis dieses rechtlichen Vakuums scheint zu sein, dass allein schon seit März dieses Jahres mindestens 5 Personen im Gesicht verletzt wurden.

Während rechtliche Unsicherheit für die Polizisten besteht, reichen sich die Politiker die heiße Kartoffel „banlieu“ (Vorstadt) schon seit einigen Regierungen weiter, ob nun konservativ oder sozialistisch. Die ehemaligen „Liberation“-Journalisten von „Rue 89“bringen bringen das ewige Dilemma mit den französischen Vorstädten folgendermaßen auf den Punkt:

In einer Gesellschaft, die gerade am Abdriften ist, bieten inkompetente Politiker die Polizei als Lösung für alles an. (...) Es ist einfach und auch häufig der Fall in dieser Abdriftbewegung, einzig und allein den Polizisten für einen „Ausrutscher“ (bavure) verantwortlich zu machen. Den Ausrutscher begehen die Politiker, wenn die Polizei auf illegitime Art und Weise dazu benutzt wird, den Bürgern zu vertuschen, wie sehr die eigene Inkompetenz sie überflüssig gemacht hat.

Rue 89