Die zensierte Folter

Weil es Folter in Spanien angeblich nicht gibt, werden nun auch Bücher zum Thema zensiert

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Es muss einem schon spanisch vorkommen, wenn Bücher in Spanien aus Buchhandlungen verbannt werden, die sich mit Folter in dem Land auseinandersetzen. Dass die weiterhin praktiziert wird, wurde gerade am vergangenen Donnerstag belegt. Ausnahmsweise hat ein Gericht vier Mitglieder der berüchtigten Guardia Civil wegen Folter zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und viereinhalb Jahren verurteilt, weil die Beweise gegen 4 der 15 Angeklagten erdrückend waren.

Egal, welche Regierung in Madrid gerade regiert, wird stets abgestritten, dass in der berüchtigten Kontaktsperre (Incomunicado-Haft) bisweilen Menschen gefoltert werden, die nach dem Anti-Terror-Gesetz verhaftet wurden. Spanien weigert sich stets, die Folter anzuerkennen und gegen sie vorzugehen. Das geschah, als Theo van Boven, UN-Sonderberichterstatter für Menschenrechte, das Land 2004 vor der UNO-Vollversammlung 2004 anklagte. Er stellte in seinem Bericht fest, dass in Spanien "mehr als sporadisch auf Praktiken wie Folter, Misshandlungen, grausame oder unmenschliche Behandlung zurückgegriffen wird". Da Spanien derlei nicht anerkennt, werden auch die Forderungen der UNO, von Amnesty International und anderen Organisationen bis heute zurückgewiesen, der Folter vorzubeugen. Van Bovens Nachfolger Martin Scheinin fordert immer wieder die Abschaffung der Kontaktsperre und bis dahin die lückenlose Aufzeichnung per Video, während ein Verhafteter isoliert ist.

Sonst kommt es nämlich oft zu den Erstickungsmethoden, Elektroschocks und Schlägen. Dazu werden auch Vergewaltigungen, vaginal oder anal mit Pistolenläufen, Knüppeln oder anderen Gegenständen praktiziert. Dazu kommt auch psychologische Folter, wie Scheinerschießungen, Schlafentzug und zum Beispiel die Drohungen, auch die Freunde oder Familienangehörige zu verhaften, um sie der gleichen Tortur zu unterziehen. Das alles geschieht zumeist in den ersten vier Tagen der Incomunicado-Haft, die bis zu 13 Tage verlängert werden kann. Das geschient meist nicht, um die Folter fortzusetzen, sondern damit Wunden verheilen und Beweise verschwinden, bevor der Geschundene freigelassen oder im Gefängnis abgeliefert wird.

All diese Vorgänge hat Xabier Makazaga ausführlich in seinem Buch Manual del torturador español (Handbuch des spanischen Folterers) dargestellt, das im baskischen Verlag Txalaparta erschienen ist. Wie die Regierung unter der konservativen Volkspartei (PP) die Folterberichte aus den Jahren 1996 bis 1999 der Madrider Vereinigung gegen die Folter zensierte, gibt es auch gegen dieses Buch Zensurmaßnahmen. Führte die PP einst als Argument den Datenschutz im Internet an, so geht die Nachfolgeregierung, die sich sozialistisch nennt, bisher auch eher subtil vor.

So wurde zunächst ein publizistischer Feldzug gegen das Buch gestartet, um es zum Beispiel aus den Bibliotheken zu verbannen. Anders als Makazaga aber schreibt, wurde der Stein nicht von der Zeitung El Mundo ins Rollen gebracht. Schon vor El Mundo hatte die noch weiter rechts stehende Zeitung La Razón die Hatz eröffnet . Erneut wird das "Umfeld von Batasuna" (Hervorhebung im Original), der verbotenen baskischen Partei bemüht, welches das Buch angeblich verlegt habe. Dass sich Batasuna klar von der Gewalt der Untergrundorganisation ETA distanziert, wird nicht zur Kenntnis genommen und nun auch noch Txalaparta mit in den Topf geworfen. Somit erübrigt sich in Spanien zumeist jede Erörterung darüber, ob, wie in diesem Fall, der Inhalt des Buchs richtig oder falsch ist. Schließlich, so wird stereotyp behauptet, gäbe es Folter nicht. Die ETA weise nur ihre Mitglieder an, Folter anzuzeigen, um Spanien zu diskreditieren.

Der Kampagne hatte sich derweil auch die größte Tageszeitung El País angeschlossen. Auch El País, die der sozialdemokratischen Regierung nahe steht, spricht wortgleich vom "Umfeld von Batasuna" und "angeblicher Folter". Sie berichtete über den Erfolg, dass die sozialdemokratische Bürgermeisterin der baskischen Stadt Basauri das Buch aus der Stadtbibliothek entfernt hat und über den Druck auf andere, dem Beispiel zu folgen. Man fragt sich, ob eine Zeitung, die gegen Folter vor der eigenen Haustür die Augen verschließt und Zensurmaßnahmen feiert, ein geeigneter Ort ist, um die Wikileaks-Dokumente zu veröffentlichen (Wie die USA in Spanien Politik machen).

Sogar der Nationale Gerichtshof hat mit Freisprüchen anerkannt, dass angesehene Journalisten von der Guardia Civil gefoltert wurden. Schließlich musste das Gericht ihre Geständnisse verwerfen, die sie während der Kontaktsperre gemacht hatten (Baskische Journalisten gefoltert). Zudem stellte es fest, dass die geschilderten Folterungen "kompatibel mit den Gutachten von forensischen Ärzten sind, die bei der Aufnahme im Gefängnis erstellt wurden". In diesem Fall wurden die Folteranzeigen auch nicht als "Beweis" dafür gewertet, dass man es hier mit gefährlichen ETA-Mitgliedern zu tun habe, wie es in anderen Verfahren immer wieder geschieht.

Als Reaktion auf die Zensur gegen das Buch von Makazaga hatte sich der Verlag Txalaparta dazu entschieden, dass Buch auf seinen Webseiten zum freien Download anzubieten, um es auch im Rest des Landes zur Verfügung zu stellen und um der Zensur zu begegnen.

Haben die Vorgänge um das Buch vielleicht etwas damit zu tun, dass gestern vier Guardia Civil Beamte wegen Folter vor einem baskischen Gericht in Donostia-San Sebastian zu Haftstrafen zwischen zweieinhalb und viereinhalb Jahren verurteilt wurden? Jedenfalls stellte dieses Gericht fest, dass Juan Jesús Casas García, José Manuel Escamilla Martín, Sergio García Andrade und Sergio Martínez Tomé die beiden mutmaßlichen ETA-Mitglieder Igor Portu und Mattin Sarasola gefoltert haben.

Selten passiert es, dass so starke Beweise für Folter vorliegen, wie im Fall dieser beiden jungen Leute aus Navarra. So wurde Portu am Tag nach der Verhaftung mit schwersten Verletzungen auf die Intensivstation eines Krankenhauses eingeliefert. Die Zivilgarden hatten behauptet, die Verletzungen seien die Folge des Widerstands bei der Verhaftung in einer Straßenkontrolle gewesen. Doch ein Zeuge bestätigte die Aussagen der Beiden, keine Gegenwehr geleistet zu haben. Zudem konnte die Guardia Civil die vielen Stunden nicht erklären, die zwischen Verhaftung bis zur Einlieferung ins Krankenhaus vergangen waren. Als die Verhafteten zur Hausdurchsuchung ihre Familien sehen konnten, waren sie ebenfalls noch nicht in einem solch bedauernswerten Zustand, wie er im Krankenhaus attestiert wurde. Dass Portu eine gebrochene Rippe aufwies, welche die Lunge verletzt hatte, deckte sich mit den Schutzbehauptungen der Guardia Civil genauso wenig, wie die im Krankenhaus festgestellten Blutergüsse im Brustbereich, auf dem Rücken und am Auge.

Trotz der deutlichen Hinweise auf Folter, wurden sie für den Anschlag verantwortlich gemacht, mit dem die ETA den Friedensprozess 2006 gesprengt hatte (ETA sprengt baskischen Friedensprozess). Sie wurden im Mai vom Nationalen Gerichtshof dafür zu jeweils mehr als 1000 Jahre Haft verurteilt. Die Forderungen der Verteidigung, zunächst die Entscheidung im Folterverfahren abzuwarten, wurden verworfen. Nun darf man gespannt sein, was mit dem Urteil gegen die beiden Folteropfer geschieht. Schließlich hatte das Madrider Sondergericht im Urteil ausdrücklich vermerkt, ihre Geständnisse hätten sie in der Incomunicado-Haft freiwillig unterschrieben. Sie seien "nicht das Ergebnis irgendeiner Art von Folter, physischer oder psychischer Misshandlung", steht im Urteil. Die Selbstbezichtigungen waren sogar die Hauptbeweismittel, die zu den Verurteilungen dienten.