Mit falschen Papieren gegen "Euro-Anarchisten"

Deutsche und britische Undercover-Polizisten spitzeln gemeinsam gegen antikapitalistische Bewegungen. Ihre internationale Verwendung ist ein Projekt von Ex-Innenminister Wolfgang Schäuble. Konkurrenz kommt von privaten Sicherheitsfirmen

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Nach dem Höhepunkt der globalisierungskritischen Bewegungen in Seattle, Genua und Göteborg gerieten linke Aktivisten um die Jahrtausendwende zum grenzüberschreitenden Problem für die von ihnen kritisierten Regierungen. Institutionen der Europäischen Union und der Vereinten Nationen organisierten polizeiliche Abhilfe. Unter deutscher EU-Präsidentschaft 2007 hatte sich der damalige Innenminister Wolfgang Schäuble (CDU) für die Verrechtlichung eines weiteren Überwachungsinstruments politischer Bewegungen eingesetzt: die grenzüberschreitende Spitzelei.

Die G8-Staaten stillen ihr Kontrollbedürfnis für Gipfeltreffen über das United Nations Interregional Crime and Justice Research Institute (UNICRI), das mit seinem im italienischen Turin ansässigen Security Governance/Counter-Terrorism Laboratory die Ineinssetzung von Gipfelprotest und Terrorismus beforscht.

Mit Coordinating National Research Programmes and Policies on Security at Major Events in Europe (EU-SEC II) betreibt auch die Europäische Union ein eigenes Vorhaben zur Handhabung von Gipfelprotesten oder Sportereignissen. EU-SEC steht wiederum unter der Leitung des UNICRI-Ablegers in Italien. Das Programm läuft dieses Jahr aus, endgültige Ergebnisse sollen im Sommer in Brüssel vorgestellt werden. Hinzu kommen weitere Institutionen der Europäischen Union bzw. ihre polizeilichen Datensammlungen, um Proteste vorauseilend beherrschbar zu machen:

Die EU-Polizeiagentur Europol versorgt Mitgliedsstaaten mit "Risikoanalysen" für "Major Events", Deutschland verleiht seine Datensammlung "International agierende gewaltbereite Störer" (IgaST). Die EU-Polizeiagentur Europol unterhält mit der "Cross-Border Surveillance Working Group" eine Arbeitsgruppe, um die Vermittlung und Honorierung von Vertrauenspersonen und Informanten, also Privatpersonen die mit Innenbehörden kooperieren, unter den EU-Mitgliedsstaaten zu vereinfachen. Polizeien der Mitgliedsstaaten, darunter das deutsche Bundes- und das Zollkriminalamt, koordinieren sich in einer "European Cooperation Group on Undercover Acitvities" (ECG).

Stasi 2.0

Während britische Undercover-Polizisten im Frühjahr 2007 bei der Ausforschung der Gipfelproteste in Heiligendamm halfen, brachte das deutsche Innenministerium unter deutscher EU-Präsidentschaft eine Entschließung des Rates auf den Weg. Mit dem im Juni 2007 verabschiedeten Papier zum weiter vereinfachten grenzüberschreitenden Einsatz Verdeckter Ermittler wollte sich Schäuble "rechtlicher und tatsächlicher Probleme" des internationalen Spitzeltauschs entledigen.

Enttarnte Polizeipitzel

Vorgesehen waren eine Problemanalyse und EU-weite gesetzgeberische Maßnahmen, um die Zusammenarbeit der Mitgliedstaaten zu intensivieren. Als regelungsbedürftig galten damals wie heute:

  • die grenzüberschreitende Ausleihe soll in allen Mitgliedsstaaten rechtlich ermöglicht werden; Einsätze werden zwar über Artikel 14 des Rechtshilfeübereinkommens in Strafsachen (EU-RhÜbk) organisiert, ihnen muss aber eine bilaterale Vereinbarung zugrunde liegen,
  • die Möglichkeit des polizeilichen Grenzübertritts für Eilfälle ("spontane grenzüberschreitende Einsätze), die nicht über das EU-RhÜbk geregelt sind,
  • welcher Behörde ein Einsatz mitzuteilen ist und welchen Inhalt diese Mitteilung haben muss,
  • das Mitführen von Waffen und "sonstiger technischer Mittel" wie Peilsender, Kameras und versteckte Aufnahmegeräte,
  • die grenzüberschreitende Unterstützung bei Ausstellung falscher Papiere wie die "Eintragung einer Scheinfirma in ein ausländisches Handelsregister" oder die "Eröffnung eines ausländischen Bankkontos", die "für die kriminelle Vereinigung besonders glaubhaft" seien und den Anreiz erhöhten, "mit dem Verdeckten Ermittler zusammenzuarbeiten",
  • die Frage richterlicher Anordnungen, etwa zum Betreten von Privaträumen,
  • die "Rechtsunsicherheit auflösen" bezüglich der rechtlichen Gleichstellung des inländischen und ausländischen Spitzels; der ausländische Polizist gilt bislang als "Vertrauensperson" (V-Person) mit weniger Rechten und Pflichten,
  • die Definition verdeckter Ermittler als ein "besonders geschulter, verdeckt oder unter falscher Identität handelnder Beamter"; Vertrauenspersonen und Informanten sollen aus dem Anwendungsbereich des künftigen EU-Rechtsakts ausgeschlossen werden.
  • der Schutz der Identität der Spitzel bei Vernehmungen durch die Polizei oder Untersuchungsrichter, die nicht in allen Mitgliedsstaaten anonymisiert erfolgen: Bei Einleitung eines Ermittlungsverfahrens müsste der Spitzel mit der Enttarnung rechnen; ein deutscher verdeckter Ermittler darf deshalb in manchen Ländern nicht aktiv werden, was bei seiner "Tätergruppierung" Verdacht erregen könnte.

Keine Regierung darf ihre Polizeikräfte ohne vorherige Erlaubnis auf fremdem Hoheitsgebiet tätig werden lassen. Ziel ist deshalb unter anderem die Ausarbeitung einer Modell-Vereinbarung zur vorherigen Bewilligung durch den ersuchten Staat. Hier sollen die gemeinsamen Ermittlungsgruppen (GEG) Vorbild sein, in deren Rahmen auch grenzüberschreitende verdeckte Ermittlungen vorgenommen werden können. Vorteilhaft ist, dass innerhalb einer GEG richterliche Beschlüsse auf teilnehmende Polizeien anderer Länder quasi "übertragen" werden können und damit ein beträchtlicher Teil Bürokratie wegfällt.

"Memorandum of Understanding"

Mit den vorgeschlagenen Regelungen will die Bundesregierung den rechtlichen Rahmen für die ohnehin üblich gewordene grenzüberschreitende Schnüffelpraxis nachholen. In den letzten Monaten wurde bekannt, dass etliche britische Spitzel deutsche Polizeien bei Gipfelprotesten gegen G8 und NATO unterstützt hatten (Grenzüberschreitende Spitzel).

Laut geltender Rechtslage müssen derartige Einsätze vorher angemeldet und genehmigt werden. Ausländischen Undercover Polizisten wird in Deutschland beispielsweise ein deutscher Führungsbeamter zur Seite gestellt. Einzelheiten zur Berichtspflicht oder die Erinnerung, dass die Spitzel keine Straftaten begehen dürfen, werden in einem mittlerweile standardisierten "Memorandum of Understanding" (MoU) niedergelegt.

In Deutschland findet die Verwendung ausländischer Spitzel meist in Verantwortung der Bundesländer statt. Hierfür haben die Innen- und Justizminister eine Gemeinsame Richtlinie über die Inanspruchnahme von Informanten sowie über den Einsatz von Vertrauenspersonen (V-Personen) und Verdeckten Ermittlern im Rahmen der Strafverfolgung geschlossen.

Die Richtlinie sieht den Einsatz ausländischer Spitzel zwar nicht explizit vor. Trotzdem dürfte sie auch für den Umgang mit der Affäre rund um den aufgeflogenen Spitzel Mark Kennedy von Belang sein: Der gegenwärtig bekannteste britische Polizist beteiligte sich an Straftaten, unterhielt sexuelle Beziehungen und hat seine polizeilich erlangten Informationen womöglich privat weiter verwertet. Die Richtlinie der Länder ermächtigt diese zur Aufhebung der Zusicherung der Geheimhaltung, wenn ein Spitzel "von einer Weisung vorwerfbar abweicht oder sich sonst als unzuverlässig erweist" oder "sich eine strafbare Tatbeteiligung" herausstellt. Beides trifft unzweifelhaft auf Kennedy zu. Trotzdem verweigern Bundes- und Landesregierungen aus "einsatztaktischen Erwägungen" umfassende Auskünfte.

Ziercke hatte sich im Innenausschuss bezüglich Kennedys Wirken in Berlin in Widersprüche verstrickt. Bislang galt, dass der Polizist in Berlin nicht aktiv gewesen sei und von dort, wie es auch Ziercke bestätigt, "nicht berichtet" habe. Obwohl Kennedy in der britischen Presse erklärt, aus der Hauptstadt sogar "Beweismittel" nach Großbritannien geschafft zu haben, behauptet der BKA-Präsident lediglich eine Anwesenheit zur "Legendenstützung". Hierfür hat das LKA jedoch zusammen mit dem BKA eine von Ziercke nicht näher bezeichnete "Aktion" lanciert, die zwar keinen "Einsatzcharakter" gehabt habe, wohl aber der der "Legendenstützung" gedient haben soll. Die "Aktion" sei "ohne Eingriffscharakter und Informationserhebung" verlaufen.

Hinzu kommt, dass Ziercke zwar behauptet, das BKA habe keine Berichte von Kennedys Einsatz empfangen und den Einsatz lediglich an Landesbehörden vermittelt. Im Falle des G8-Gipfels in Heiligendamm war der britische Polizist jedoch über einen eigens für ihn zuständigen Führungsbeamten des BKA in die damalige Sonderbehörde der Polizei "Kavala" integriert.