Britische Regierung soll Immaterialgüterrecht liberalisieren

Ein Expertenbericht fordert eine stärkere Orientierung an tatsächlich bewiesenen Effekten statt an "Lobbynomics"

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Das britische Copyright unterscheidet sich sehr stark von der britischen Lebenswirklichkeit. Theoretisch kennt das dortige Immaterialgüterrecht kein Recht auf Privatkopie, weshalb sogar das Bestücken von MP3-Playern mit CD-Tracks eine formal rechtswidrige Handlung ist. Wie sehr die Rechtslage von der Nutzungspraxis abweicht, zeigte unter anderem das Verhalten der Sängerin Lily Allen, die gleichzeitig gegen "Musikpiraten" wetterte und auf ihrer Website ein "Mixtape" aus fremden Stücken ungenehmigt zum Download bereitstellte, weil sie gar nicht auf die Idee kam, dass so etwas verboten sein könnte.

Dieses Missverhältnis spricht auch der diese Woche erschienene Expertenbericht zum britischen Immaterialgüterrecht an. Er geht auf einen Auftrag von Premierminister Cameron zurück, der bei der Erteilung im November letzten Jahres die Google-Gründer mit der Aussage zitierte, dass sie ihr Unternehmen nicht in Großbritannien aufbauen hätten können, weil das dortige Copyright zu unflexibel sei.

James Boyle. Foto: Joi Ito. Lizenz: CC-BY 3.0.

Vorsitzender des Gremiums, das den Bericht erstellte (und dem unter anderem der schottische Creative-Commons-Miterfinder James Boyle angehörte), war Ian Hargreaves, ein Professor für Digitale Ökonomie an der Universität Cardiff. Er fasste das Ergebnis des 111 Seiten umfassenden Papiers wie folgt zusammen:

Könnte es zutreffen, dass Gesetze, die vor über 300 Jahren mit dem ausdrücklichen Zweck geschaffen wurden, Anreize für Innovation zu bieten und Urheber zu schützen, heute Innovation und wirtschaftliches Wachstum behindern? Die kurze Antwort darauf ist: Ja.

In der langen Antwort auf die Fragestellung macht der Bericht zehn Vorschläge, wie man das Immaterialgüterrecht so gestalten könnte, dass es nicht Innovation behindert und ständig von sonst gesetzestreuen Bürgern (oder sogar von der BBC) gebrochen wird. So müsste zum Beispiel das Patentrecht derart gestaltet sein, dass kein "Dickicht" entsteht, das aufeinander aufbauende Innovationen verhindert. Deshalb, so die Experten, dürfe die Patentierbarkeit keinesfalls auf Bereiche wie die Informationstechnologie ausgedehnt werden, die durch "sequenzielle Innovation" geprägt sind.

Hinsichtlich des Copyrights kommt der Bericht zum Ergebnis, dass innovativen Ideen durch das im Laufe der Zeit entstandene enge Netz der Lizenzierungsverpflichtungen und Verwertungsgesellschaften massiv behindert werden. Profiteure dieses Systems sind danach weniger die Urheber als die Verwerter und Bürokratien. Weil die Rechtslage in dieser Hinsicht auch in anderen europäischen Ländern relativ ungünstig ist, sehen die Experten für Großbritannien die Möglichkeit, durch eine radikale Vereinfachung der Lizenzierung von Material vom Nachzügler zum Innovationszentrum zu werden. Zudem soll die Regierung bei lizenzierten digitalen Angeboten für mehr Wettbewerb sorgen, damit das Angebot zunimmt und die Preise so weit sinken, dass sie für deutlich mehr Konsumenten attraktiv werden.

David Cameron hatte vor Erscheinen des Berichts die Möglichkeit ins Spiel gebrachten, dass das Vereinigte Königreich zur Anpassung seines Immaterialgüterrechts an technische Veränderungen das amerikanische Fair-Use-Prinzip adaptieren könnte. Der Bericht sieht in EU-Richtlinien mögliche Hindernisse dafür, worüber sich die Experten allerdings nicht einig sind: Während der Cambridge-Professor Lionel Bently die Ansicht vertritt, dass die Brüsseler Vorschriften die Einführung von Fair Use nicht hindern, zeigen sich andere Juristen der Auffassung, dass dies doch der Fall sei und Großbritannien den Umweg über Brüssel gehen müsse. Mehr Klarheit in dieser Frage schafft möglicherweise einen Vorstoß der neuen irischen Regierung, die ebenfalls Fair Use einführen möchte und dafür ein eigenes Expertengutachten angekündigt hat, das in sechs Monaten fertig sein soll.

Unabhängig von der Frage der Vereinbarkeit von Fair Use und Europarecht empfiehlt der Bericht, die Ausnahmemöglichkeiten der EU-Richtlinien voll auszuschöpfen und beispielsweise ein explizites Recht auf das Kopieren zum Zweck der Formatanpassung zu erlauben sowie ausdrücklich zu regeln, dass für Parodien keine Genehmigung eingeholt werden muss. Außerdem soll dafür gesorgt werden, dass solche Freiheiten nicht durch Vertrag eingeschränkt werden und dass das Immaterialgüterrecht weder die Archivierung noch die Forschung behindern darf, indem es beispielsweise ein Verbot von Data Mining in wissenschaftlichen Artikeln ermöglicht.

Folgt die britische (schwarz-gelbe) Regierung diesen Empfehlungen, dann schlägt sie genau den entgegengesetzten Weg ein, den die deutsche (schwarz-gelbe) mit dem angekündigten "Leistungsschutzrecht" für Presseverlage gehen will. Die Ursache für den Berliner Willen zum Monopolausbau liegt zum Teil in einem Effekt, für den Hargreaves und seine Kollegen sehr deutliche Worte finden: Danach führt Lobbyarbeit von Konzernen und Prominenten speziell im Bereich der Immaterialgüterrechte zu einem "verzerrten" Ergebnis. Statt sich auf unbewiesene Behauptungen, Anekdoten und "Lobbynomics" zu verlassen, sollte die Politik zukünftig darauf achten, wirkliche Beweise für Auswirkungen einzufordern, bevor sie Forderungen nachgibt. Als besonders evidentes Beispiel für solch "dysfunktionale" Gesetze nennt der Bericht die nachträgliche Verlängerung von Copyright-Fristen, wie sie derzeit in Brüssel ansteht.

Ein weiteres Beispiel ist die in den letzten Zügen der Labour-Regierung verabschiedete Digital Economy Bill, die unter anderem Netzsperren vorsieht, obwohl die ökonomische Auswirkungen des (damals für ihre Notwenigkeit angeführten) Phänomens Filesharing bei genauerer Betrachtung unabhängiger Studien weit weniger gravierend sind als in den zahlreichen wissenschaftlich nicht haltbaren Statistiken der Rechteinhaberindustrie behauptet wird. Hier empfiehlt der Bericht eine sehr genaue Bobachtung, Evaluierung und "Anpassung" der Maßnahme.

Ebenfalls dysfunktional ist das bisherige britische Immaterialgüterrechtssystem bei so genannten "verwaisten Werken", also beispielsweise Filmen, bei denen der Verbleib von Mitwirkenden und deren Erben unbekannt oder strittig ist. Hier sorgt die bestehende Rechtslage dafür, dass massenhaft Material, für das es einen Markt gäbe, aufgrund rechtlicher Risiken undigitalisiert und unverwertet bleibt. Als Lösung empfehlen die Experten eine allgemeine Digitalisierungserlaubnis für Bibliotheken und private Sammler sowie eine kollektive Lizenzierungsmöglichkeit für kommerzielle Verwerter.

Inwieweit sich aus solch einem "Clearing House" für verwaiste Werke tatsächlich eine Verbesserung ergibt, hängt von den Details ab: In Deutschland beispielsweise fordert die Kulturbürokratie ebenfalls "Erleichterungen" für die Verwertung verwaister Werke, will aber, dass dafür Lizenzgebühren an die Verwertungsgesellschaften und nicht an die Künstlersozialkasse gezahlt werden müssen, obwohl die Rechteinhaber nicht mehr ermittelbar sind und das Werk möglicherweise längst gemeinfrei ist. Die eingenommenen Gelder sollen dann unter anderem an Verlage fließen, so dass diese noch stärker als bisher von fremden Leistungen profitieren.

Das derzeit in Großbritannien kursierende Clearing-House-Modell stammt noch vom im letzten Jahr abgewählten Labour-Minister Carter, der es als einen Testballon für eine europaweite Regelung anpries. Ihm zufolge soll die Lizenzierungsstelle von der Rechteinhaberindustrie geleitet werden, was in jedem Fall keine Anreize dafür setzt, tatsächliche Rechteinhaber ausfindig zu machen und ihnen anstatt den Verlagen die Lizenzgebühren zukommen zu lassen.

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