Aus für das Erste

Griechenland spart öffentlich-rechtliche Sender ein

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Die griechische Regierung will im Zuge der Konsolidierung der Staatsfinanzen unter anderem das erste staatliche Fernsehprogramm ET-1 schließen. Bereits im August waren Pläne bekannt geworden, nach denen zwölf öffentlich-rechtliche Radio- und zwei digitale TV-Sender zugemacht werden sollen. Dafür will man in Zukunft das Internetangebot, einen Kultursender und das Auslandsfernsehen ausbauen.

Der Schritt, den Regierungssprecher Ilias Mosialos nun ankündigte, ist insofern bemerkenswert, als der staatliche Rundfunk in Griechenland nicht nur als ausgesprochener Hofberichterstatter gilt, sondern in der Vergangenheit auch massenhaft gutbezahlte und bequeme Posten und Pöstchen für Verwandte, Freunde und Klienten bot, wobei über Qualifikationen und Fähigkeiten häufig hinweggesehen wurde. Entsprechend hält sich außerhalb der Anstalten auch die Trauer über die Schließungen in Grenzen. Lediglich die Sendergewerkschaft will aufgrund der erwarteten Entlassungen streiken lassen, was aber kaum jemanden interessiert.

Die Einsparungen, die die griechische Regierung mit der Schließung von ET-1 erzielen will, betragen jährlich 60 Millionen Euro. In Deutschland könnten Bürger mit einer Privatisierung der heute weitgehend Degeto-, Pilcher-, Knopp-, Volksmusik- und Soap-geprägten Hauptangebote ARD und Das Erste in weitaus größerem Ausmaß entlastet werden.

Überwiegend oder ausschließlich Grundversorgung im engeren Sinne bieten nur mehr der Bildungskanal BR alpha und eine Handvoll Radioprogramme wie Bayern 2, Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur. Dabei sind diese echten Grundversorgungssender deutlich billiger, als die Hauptprogramme, die sich spätestens seit den 1990ern hauptsächlich als Konkurrenz zum Privatfernsehen gebärden.

Während das ZDF 2009 mit 1,85 Milliarden fast ein Viertel der GEZ-Gesamteinnahmen verschlang, kamen Deutschlandfunk und Deutschlandradio Kultur zusammen mit nur 196 Millionen Euro aus. Rechnet man großzügige 400 Millionen für einen öffentlich-rechtlichen Bildungskanal, dann wäre eine stattliche Grundversorgung mit einem Fernseh- und drei Radiokanälen schon für deutlich weniger als eine Milliarde Euro zu haben. Ein Bruchteil dessen, was der öffentlich-rechtliche Rundfunk jetzt kostet - wodurch die Gebühr von 17,98 monatlich auf 2,50 Euro sinken könnte.

Doch mit der Privatisierung ist es eine seltsame Sache: Einerseits wurden reihenweise natürliche Monopole oder andere dafür völlig ungeeignete Objekte wie die Rentenversicherung (teil)privatisiert, andererseits gibt es zum ZDF oder zum Ersten nicht einmal eine Debatte darüber. Ein Schelm, wer denkt, dies könnte eventuell mit einer mangelnden Staatsferne der Angebote zu tun haben.

Die Bürgertrauer würde sich im Falle einer Privatisierung der beiden Sender wahrscheinlich nicht zuletzt deshalb in Grenzen halten, weil heute (anders als in der Vergangenheit) statt eines Informationsmangels ein Informationsüberfluss herrscht. Deshalb wird sich möglicherweise auch das Bundesverfassungsgericht einmal mit der Frage beschäftigen, inwieweit technologische Neuerungen das verändern, was "Grundversorgung" ist. Und, ob das Vorhalten von Anstalten, die sich (wie unter anderem der Drehbuchskandal ins Bewusstsein rief) zu Verteilungsnetzwerken entwickelt haben, tatsächlich geeignet, erforderlich und angemessen zur Sicherung solch einer Grundversorgung ist.

Ein milderes Mittel als das Kassieren von 7,6 Milliarden Euro Zwangsgebühren wäre schon jetzt in Sicht: Die Abschaffung des Fliegenden Gerichtsstandes und die Eindämmung von Missbrauchsmöglichkeiten im Abmahnrecht würden zu einer Stärkung von Presse- und Redefreiheit führen, mit der sich ganz ohne subventionierte Konkurrenz zu Bertelsmann und Springer eine bessere Informationsqualität und eine größere Meinungsvielfalt herstellen ließen.

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