Tierlaute als "Geistiges Eigentum"

Ein Rechteinhaberunternehmen versuchte auf YouTube mit der Monopolisierung von Vogelgezwitscher Werbeeinnahmen abzugreifen

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Rumblefish Inc.ist eine einschlägig bekannte Rechteinhaberfirma, der bereits seit längerem vorgeworfen wird, dass sie unberechtigt Geld einnimmt, indem sie bei YouTube Monopolrechte auf fremde Videos beansprucht. Bislang ging es bei diesen Fällen vor allem um Hintergrundmusik, die Public Domain war. Nun machte ein YouTube-Nutzer mit dem Pseudonym "Eeplox" öffentlich, dass Rumblefish auch nicht davor zurückschreckt, ein "geistiges Eigentumsrecht" auf Tierlaute zu beanspruchen.

Eeplox stellte auf YouTube ein Video online, in dem zu sehen ist, wie er sich in freier Natur einen Salat aus Unkraut zusammenrupft und diesen anschließend isst. Auf eine Musikuntermalung verzichtet er dabei – lediglich das Gezwitscher von Vögeln ist im Hintergrund zu hören. Trotzdem beanspruchte Rumblefish Rechte an dem Clip. Als der Anhänger eines "einfachen Lebens" gegen diesen Anspruch Beschwerde einlegte, erhielt er die Mitteilung, dass die Firma Rumblefish sich "das Video noch einmal angesehen und ihre Ansprüche auf den Inhalt oder Teile davon bestätigt" habe. Zur Konkretisierung des Anspruchs war die Kategorie "Inhalt: Musikalische Komposition" aufgeführt.

Eeplox beim Unkrautrupfen. Screenshot: Telepolis.

Der Rohkostfreund gab aber nicht auf, sondern machte den Fall öffentlich, worauf hin Rumblefish zurückruderte und von einem "unglücklichen Fehler" sprach. Damit will sich Eeplox allerdings nicht zufrieden geben: Denn die Firma erhielt durch die unberechtigte Anspruchsbehauptung Werbeeinnahmen in unbekannter Höhe von Google und macht dem Hersteller des Videoclips zufolge keinerlei Anstalten, den unrechtmäßig erworbenen Profit an ihn auszuzahlen. Jetzt sucht er einen Anwalt, der ohne Vorschuss oder Festhonorar Forderungen geltend machen würde. Interessierte sollen sich auf seinem YouTube-Kanal melden.

Der Fall ist allerdings nicht der erste, bei dem Vogelgezwitscher mit Immaterialgüterrechtsansprüchen kollidiert: Bereits 2001 hatte der Aktionskünstler Wolfgang Müller ein Schreiben einer Beauftragten des DuMont Verlags erhalten, in dem man wissen wollte, woher das ehemalige Mitglied der Avantgardemusikgruppe Die tödliche Doris die "Genehmigung" habe, die CD Hausmusik - Stare auf Hjertøya singen Kurt Schwitters auf einer Ausstellung in der Berliner Galerie Katze 5 feilzubieten.

Der Dada-Dichter Schwitters, an dessen Werk der DuMont Verlag Rechte geltend machte, hatte in den 1920er Jahren das Gedicht "Sonate in Urlauten" geschaffen, das aus Passagen wie "Rinnzekete bee bee nnz rrk müüüü, ziiuu ennze ziiuu" besteht. Von dieser "Ursonate" existiert auch eine Tonfassung aus dem Jahre 1932, die der Hannoveraner selbst einpfiff, –trillerte und -krächzte.

Müller blieb in seinem Antwortschreiben an die DuMont-Beauftragte zwar bei der Auffassung dass auch die von ihm auf der Insel Hjertøya aufgenommenen Stare das Schwitters-Gedicht wiedergeben, gab aber zu bedenken, dass in Zukunft möglicherweise "noch mehr imitationsbegabte Vogelarten urheberrechtlich geschützte Werke von Kurt Schwitters und anderen imitieren und interpretieren, ohne zuvor eine Genehmigung […] einzuholen".

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