Von eingestellten Verfahren und Traumata

Der umstrittene Polizeieinsatz im Landkreis Rosenheim wird vor Gericht verhandelt. Mit einer überraschenden Wendung: Eine der verletzten Angeklagten soll psychiatrisch begutachtet werden.

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Am 15. November 2010 klingelten zwei Zivilpolizisten bei Sandra und Dr. Anton B. Die Polizisten waren auf der Suche nach einem Herrn, der zu einer psychiatrischen Untersuchung überführt werden sollte, konnten diesen jedoch nicht auffinden, da dieser bereits ausgezogen war. Sandra und Anton sind Nachbarn des Gesuchten in einem Mehrfamilienhaus, einem 14-Parteien-Block, der dem Vater Sandras gehört. Sandra teilte den Polizisten mit, dass der Gesuchte bereits ausgezogen sei, möglicherweise zu seinem Bruder. Ihr Vater hatte dem Gesuchten gekündigt, da dieser die Miete nicht mehr bezahlte.

Was dann passierte, wird von den beteiligten Parteien verschieden geschildert, die Ergebnisse des Einsatzes sind jedoch gleich: ein verletzter Polizeibeamter sowie vier verletzte Zivilpersonen. Bei Sandra und Anton B. werden stumpfe Bauchtraumata diagnostiziert, bei Sandra B. Verstauchungen am linken Daumen und am rechten Handgelenk, bei Josef E. Schürfwunden an Knie und Ellenbogen und eine Schädelprellung ("Schädelprellung mit Prellmarken Stirn und linker Wange"). Sandras 3jähriger Sohn, der zeitweilig Zeuge des Polizeieinsatzes war, beginnt nach Aussagen der Angeklagten erneut zu bettnässen und läuft bei einer Kasperleaufführung davon, als die Polizistenfigur im Puppenspiel auftaucht. An Polizisten dürfte er jedoch gewöhnt gewesen sein, Großvater Josef E. ist ehemaliger Polizist.

Ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten wird eingestellt, die Familien E. und B. werden des Widerstandes gegen Ermittlungsbeamte bezichtigt, der Prozess begann im Februar 2012.

Der eigentliche Vorfall laut Polizei

Unter der Prämisse, dass die Polizeibeamten die Situation richtig darstell(t)en, war Sandra von Anfang an unkooperativ. Als sie die Tür schließen will, stellt einer der Polizisten den Fuß zwischen Tür und Türrahmen, sodass die Tür nicht geschlossen werden kann. Sandra wird lauter, schreit, schlägt um sich, der inzwischen hinzugekommene Ehemann wird an die Wand gedrückt, die Eltern, die die laute Auseinandersetzung hören, kommen hinzu. Auch sie zeigen sich unkooperativ und gehen auf die Polizisten los, Aloisia beleidigt die Polizisten. Beide werden mithilfe der hinzugekommenen Verstärkung schließlich überwältigt und mit Handschellen gefesselt. Aloisia, Sandras Muter, hatte zwischenzeitlich eine Kamera aus der Wohnung geholt und das Vorgehen aufgenommen, eine Polizistin entwendet ihr die Kamera und löscht die Bilder.

Der eigentliche Vorfall laut den Angeklagten

Die Angeklagten stellen den Vorgang anders dar. Ihrer Ansicht nach waren die Polizisten von Anfang an von aggressivem Auftreten, Dienstausweise werden nur widerwillig gezeigt. Sandra, die sich die Namen der Beamten aufschreiben und die von den Polizisten verlangten Ausweise aus der Wohnung holen will, wird festgehalten, geschlagen und getreten, auch ihr Ehemann wird, als er hinzukommt, angegriffen. Josef E. und seine Frau Aloisia hören den Aufruhr und kommen hinzu, Josef fragt, was los sei und erhält zur Antwort, er habe hier nichts verloren, er solle wieder gehen. Josef entgegnet: "Ich bin der Hausbesitzer, da vorn liegt meine Tochter."

Danach wird er in den Schwitzkasten genommen, ein Knie wird gegen seinen Hals gedrückt, er wird zweimal ohnmächtig. Wie er sagt, habe ihn ein Zivilbeamter von hinten angesprungen. Aloisia E. läuft zurück in die oben liegende Wohnung und holt die Kamera, drückt mehrmals den Auslöser, bevor auch sie zu Boden geworfen wird, ein Schlag in die Nieren folgt, ein Knie wird auf ihren Kiefer gedrückt. Die Kamera wird ihr abgenommen, die Fotos werden gelöscht. Aloisia erleidet eine Panikattacke und beginnt zu schreien, bis letztendlich ein Krankenwagen kommt und alle vier Zivilpersonen in ein Krankenhaus fährt, wo Josef und Aloisia ambulant, Sandra und Anton B. stationär behandelt werden, Sandra neun Tage lang.

Folgen

Ein Ermittlungsverfahren gegen die Polizeibeamten wird eingestellt, die Stellungnahmen der Beamten würden weder abgesprochen noch lückenhaft wirken und insofern wird von einem rechtmäßigen Verhalten bei einer Widerstandshandlung ausgegangen. Alle vier beteiligten Zivilpersonen werden jedoch wegen Widerstandes gegen die Ermittlungsbeamten angeklagt, der Prozess hat im Februar 2012 begonnen und wird fortgesetzt.

Der Prozess bzw. das Vorgehen der Polizeibeamten hat zu einer erhöhten Aufmerksamkeit bei der Bevölkerung geführt. Der Rosenheimer Anwalt Andreas Michel beispielsweise hat sich mit Fällen von Polizeigewalt im Landkreis Rosenheim auseinandergesetzt und festgestellt, dass vier Namen von Polizeibeamten auffällig oft bei derartigen Fällen vorkommen. Drei der vier Beamten sind auch an dem Einsatz in Pfaffenhofen am Inn beteiligt gewesen.

Andreas Michel sieht darin, wie auch in der Tatsache, dass Verfahren gegen Polizisten schnell eingestellt, die Opfer der Gewalt jedoch wegen Widerstand angeklagt und vor Gericht gebracht werden, Muster. "Der Weggucker deckt das schwarze Schaf, und ich verstehe den sogar. Wenn einer das Maul aufmacht, dann gibt es in jeder Gruppe Mobbing, auch bei der Polizei. Das ist dann der Petzer" wird er zitiert. Die Staatsanwaltschaft, genau wie auch das zuständige Polizeipräsidium monierten, dass nicht "Ross und Reiter genannt wurden" und befasste sich mit den spekulativen Äußerungen nicht weiter.

Im nunmehr begonnenen Prozess gegen die beteiligten Familien, der unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfindet (da es angeblich Morddrohungen gegen Beteiligte gab), kam es bereits jetzt zu einigen Überraschungen. So hatte die Verteidigung beantragt, das Verfahren einzustellen. Schließlich hätte es einige Verfahrensfehler gegeben. Nicht nur seien die betroffenen Polizisten nicht mit den Aussagen konfrontiert, sie seien auch nie als Beschuldigte vernommen worden, die schriftlich eingereichten Stellungnahmen hätten gereicht.

Dazu kommt, dass der Fall nicht von der in München ansässigen Fachdienststelle für Beamtendelikte beim Polizeipräsidium München behandelt worden sei. Die Staatsanwaltschaft habe eine Übertragung abgelehnt, sodass weiterhin Rosenheim selbst für die Ermittlungen zuständig gewesen sei. Die Staatsanwaltschaft dagegen sah dies anders, es sei die Kriminalpolizei Kiefersfelden (35 km von Rosenheim entfernt) mit der Ermittlung beauftragt worden. Auch die sonstigen Ermittlungsfehler seien nicht so gravierend gewesen, entschied der Richter. Dazu zählt insofern auch die versuchte Beweismittelvernichtung in Form der Löschung der Bilder, die Aloisia E. anfertigte (und die später wiederhergestellt werden konnten).

Überdetaillierte Erinnerungen und alte Traumata

Dagegen hat die Staatsanwaltschaft nunmehr eine psychiatrische Begutachtung der Angeklagten, Sandra B. beantragt. Diese, so die Staatsanwaltschaft, habe ihr Verhältnis zur Polizei als "unbelastet" bezeichnet, jedoch hätte sie im Alter von 12 Jahren ein traumatisches Erlebnis gehabt, welches mit einem Polizeieinsatz im Zusammenhang steht. Den Einsatz hätte die 12jährge Sandra als extrem belastend erlebt und es sei ein schwerer seelischer Schockzustand diagnostiziert worden.

Daher wird nunmehr davon ausgegangen, dass bei Sandra eine posttraumatische Störung vorliegt, die sie Fantasie und Wirklichkeit vermischen lässt. Auch die "'Überdetaillierung' ihrer Schilderungen gebe Anlass zur Skepsis, da es unmöglich sei, dass solch massenhafte Details auf eigener Wahrnehmung beruhen würden". Dies sei selbst bei einem überdurchschnittlich guten Gedächtnis nicht der Fall. Der Ehemann der Angeklagten, der die gleichen Aussagen tätigte, soll bisher nicht psychiatrisch begutachtet werden.

Fazit

Niemand außer den Beteiligten kann genau wissen, was am 15. November 2010 passierte. Doch beide Seiten sollten daran interessiert sein, den Fall lückenlos aufzuklären. Dies ist letztendlich der Knackpunkt der Affäre: Dass Polizeieinsätze aus den Fugen geraten, kann, sollte aber nicht passieren. Ist dies der Fall, so liegt es aber gerade auch an den Strafverfolgungsbehörden, die sich oft genug über die Ablehnung durch die Bevölkerung und das schlechte Image beschweren, hier Transparenz über alles zu stellen. Dazu gehört die unbedingte Vermeidung von Verfahrensfehlern und Praktiken, die den Anschein der "gegen sich selbst ermittelnden Behörde" erwecken.

Warum in diesem Fall also die Angelegenheit nicht an die Fachabteilung in München abgegeben wurde, lässt schlichtweg ein Geschmäckle entstehen. Gleiches gilt für die allzu schnelle Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen die beteiligten Beamten. Allein die versuchte Vernichtung der Fotos auf der Kamera der Angeklagten Aloisia E. hätte Anlass zur weiteren Ermittlung und zur Skepsis gegeben. Stattdessen steht erneut ein Fall zur Diskussion, der eben nicht transparent gehandhabt wird. Auch daher rührt der Terminus "Polizeigewalt", der statt "unverhältnismäßig ausgeübte Gewalt bzw. Körperverletzung im Amt" genutzt wird - er steht nicht nur für diese ausgeübte Gewalt, sondern insbesondere auch für das sie umgebende Gerüst aus Kumpanei, Gehorsam, Korpsgeist und Vertuschen, das es unmöglich macht, faule Äpfel auszusortieren, da sie weiterhin gedeckt werden.

Dies ist eine fatale Entwicklung, sie ähnelt der Entwicklung, die in Bezug auf Bürgerrechte von den Strafverfolgern vorangetrieben wird, wenn die Verfechter von Privatsphäre und Bürgerrechten als Blockierer der Strafverfolgung, Nörgler und Schlimmeres diffamiert werden. Die Strafverfolgung erweckt den Eindruck, sie hätte nicht verstanden, dass eine strikte Sanktionspolitik, wenn es um unverhältnismäßige Gewalt im Am, Vertuschung, Täuschung oder dergleichen geht, zusammen mit einer möglichst großen transparenten Aufklärungsquote bei Anschuldigungen gegen die Polizei auch dazu führen würde, dass das Personal der Polizei sich qualitativ verbessern würde da Schläger und ähnliche nicht mehr den Schutz der "Polizeifamilie" genössen. Für diejenigen mit hohem Gewaltpotenzial wäre die Polizei ebenso unattraktiv wie z. B. für Maulwürfe aus diversen Parteien oder anderen Vereinigungen.

Dass die Polizei dies, trotz etlicher Mahnungen in dieser Richtung, nicht wahrnimmt, lässt eigentlich nur den Schluss zu, dass sie es nicht wahrnehmen will und lieber in Kauf nimmt, dass die Polizei immer stärker als zunehmend aggressive, gewalttätige Truppe wahrgenommen wird, die vom "Freund und Helfer" weit entfernt ist und eher an die "Fingermen" aus V wie Vendetta erinnert. Dies jedoch führt logischerweise dazu, dass die Angst vor der Polizei zu-, der Respekt vor ihr und den durch sie vertretenen Gesetzen jedoch abnimmt und letztendlich auch die Bereitschaft, bei der Aufklärung von Straftaten mitzuhelfen, sinkt. Dass die Polizei diese Entwicklung vorantreibt, lässt genug Raum für Spekulationen, warum sie dies tut.

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