Endet das Schneeballsystem?

Das Sensationsurteil des Bundesarbeitsgerichts zum Urlaub für Jüngere

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Bisher hatten Angestellte im öffentlichen Dienst unter 30 Jahre 26 Tage, also bis zu vier Tage weniger Urlaub als ihre älteren Kollegen. Das erschien gottgegeben, da sich diese Grünschnäbel doch erst ihre Meriten verdienen sollten. In weiten Teilen der Gesellschaft, insbesondere bei Angestellten und im öffentlichen Dienst, gilt es als selbstverständlich, dass junge Menschen weniger verdienen. In vielen Branchen, etwa im gesamten Handel und in weiten Teilen des Handwerks, ist das vielgerühmte duale Ausbildungssystem in Wirklichkeit ein sicherer Weg, junge Leute für Lehrlingsentgelte Vollzeit im Schichtdienst beschäftigen zu können. Eine Säule dieses gerontokratischen Kastensystems war der Urlaub.

Jedes Jahr spielt sich in den meisten Unternehmen just jetzt im Lenz das gleiche Drama ab: die Planung der Jahresurlaube. Sie folgt einer brutalen Hackordnung, an deren untersten Ende übrigens nicht die Frauen, sondern die kinderlosen Jungen stehen. Kein Wochenenddienst ist zu extrem, keine Zerstückelung des Jahresurlaubes zu absurd, dass sie nicht Grundlage des Urlaubsplanes für Lehrlinge und Juniorbeschäftigte sein kann.

Wer will es den Jungen verübeln, dass sie, wenn sie einst auch am Zenit ihrer beruflichen und finanziellen Karriere stehen, selbst das ausüben, was ihnen angetan wurde? Auf diese Weise wurden religiöse Riten wie der Minderurlaub über Generationen weitergegeben und als Heiligtum verehrt und bewahrt. Allerdings hat das Bundesarbeitsgericht nun, allerdings nur für den Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst, die damit verbundene Vermutung in Frage gestellt, junge Menschen seien allein aufgrund ihres Alters weniger erholungsbedürftig. Zitat aus der Begründung:

Die tarifliche Urlaubsstaffelung verfolgt nicht das legitime Ziel, einem gesteigerten Erholungsbedürfnis älterer Menschen Rechnung zu tragen. Ein gesteigertes Erholungsbedürfnis von Beschäftigten bereits ab dem 30. bzw. 40. Lebensjahr ließe sich auch kaum begründen. Der Verstoß der in § 26 Abs. 1 Satz 2 TVöD angeordneten Staffelung der Urlaubsdauer gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters kann nur beseitigt werden, indem die Dauer des Urlaubs der wegen ihres Alters diskriminierten Beschäftigten in der Art und Weise 'nach oben' angepasst wird, dass auch ihr Urlaubsanspruch in jedem Kalenderjahr 30 Arbeitstage beträgt.

Für deutsche Justizverhältnisse ist diese Begründung eine Sensation. Normalerweise enden nämlich Urteile etwa zum Existenzminimum mit der vagen Aufforderung "der Gesetzgeber" solle sich in den nächsten Jahren Gedanken über eine "neue Regelung" machen. Dieser amtlichen Aufforderung zum politischen Nichtstun wird natürlich bereitwillig Folge geleistet.

Das Bundesarbeitsgericht aber lässt dem Gesetzgeber, der angeblich Volkes Wille verkörpert, keine Wahl: NUR nach oben dürfe der Urlaub angepasst werden. Natürlich steckt darin auch die bewährte List, Ansprüche der Älteren grundsätzlich und nie anzutasten, etwa durch Senkung ihres Urlaubsanspruches auf das Niveau der Jungen.

Die Schweizer fanden bekanntlich die Aussicht auf mehr Urlaub (Schweizer sagen Nein zu mehr Urlaub) gar nicht so verheißend. Bei den Eidgenossen gilt nämlich Urlaub als ein beleidigender Ausdruck dafür, dass die Freude an der Arbeit nicht groß genug ist, also als indirekte Beleidigung und Kritik von Arbeitgeber und Kollegen. Die Äußerung "Ich bin urlaubsreif" stürzt in der Schweiz den Vorgesetzten in tiefe Selbstzweifel. Darf an dieser Stelle erwähnt werden, dass die Selbstmordrate in der Schweiz etwa 50 Prozent über der deutschen liegt?

Wer in der Schweiz mehr Urlaub fordert, sollte deshalb auch über die Schäden nachdenken, die Arbeitnehmer durch zuviel Urlaub an Körper (Outdoor-Unfälle) und Seele (Trennung) nehmen können.

Unter deutschen Führungskräften gibt es übrigens einen starken Wettbewerb darum, wer am wenigsten Urlaub nimmt. Der Sieger darf in der Regel mehr Urlaub nehmen und sich einen Tag Home-Office gönnen. Das Lob seiner eigenen Vorgesetzten ist ihm sicher.

Umverteilung zuungunsten der Jungen

Das Urteil des Bundesarbeitsgerichtes ist aber auch ein Anlass, über weitere, traditionell überlieferte Elemente eines Schneeballsystems zu meditieren, die in der Summe die Lebensaussichten der Jungen dauerhaft und nachhaltig vermiesen.

Beispiele? Seit einiger Zeit zahlen Kassen nun noch max. 50% Zuschuss zu Zahnersatz. Die Älteren bekamen noch ganze Gebisse ohne Zuzahlung. Rente mit 67? Darüber kann ein Großteil der heutigen Rentner und Pensionäre unbeschwert lachen. Mit 62 ging ein Mann nämlich im Jahr 2000 in Rente. Was insbesondere Jüngere über das heutige Schneeballsystem nicht wissen: 1979 waren die Sozialabgaben und die Mehrwertsteuer erheblich niedriger, man konnte also viel leichter Geld ansparen. Dazu zahlte der Staat bis zu 11 Prozent Zinsen auf Bundesschatzbriefe. Es gab eine Vermögens- und Eigenheimzulage. Das Ergebnis: Ein großer Teil der heute 60-100 Jährigen konnte zusätzlich zu den bereits hohen Renten- und Pensionsansprüchen auch unbelastetes Privatvermögen in Immobilien und Lebensversicherungen bilden.

Dazu passend: Seit 2009 gilt für Immobilien eine Haltefrist von 10 Jahren (vorher: 2 Jahre), wenn der Wertzuwachs der Immobilie unversteuert bleiben soll. Seit 1982, also seit 30 Jahren stagnieren die Realeinkommen in Deutschland. Wer nicht geerbt hat oder eben unter günstigeren Rahmenbedingungen Vermögen aufbauen konnte, muss heute als Steuer- und Beitragszahler sowie als Mieter die Renditen der Alten erwirtschaften. Von seinem Arbeitseinkommen kann und soll er kein Vermögen mehr bilden.

Es ist eine interessante Frage: Wird sich nach diesem BAG-Urteil das deutsche Justizsystem tatsächlich einmal der Generationengerechtigkeit annehmen? Selbst Peter Sloterdijk sprach von einem Sozialismusdefizit. Es gibt dazu bereits seit 2006 ein unveröffentlichtes Gutachten von Professor Otto Gassner, das vom ehemaligen Verfassungsrichter Konrad Kruis befürwortet wird und das bisher nachhaltig, um nicht zu sagen systematisch unterdrückt wird. Peer Steinbrück, den Gassner als Berater der NRW-Regierung persönlich kannte, antwortete gar nicht erst, als Gassner ihm das Gutachten zusandte. Falls Steinbrück Kanzlerkandidat wird, sollten wir ihn daran erinnern.

Wie lange gelingt es CDU, Grünen, Piraten, CSU, FDP und SPD noch, in einer stillschweigenden Großen Koalition die "Operation Rebound" (so der pfiffige Titel von Gassners Gutachten) zu verhindern, mit der meine Eltern und ich (Jahrgang 1959) den Jungen mehr geben würden, als nur vier Tage Mehrurlaub?