Die USA haben "das Recht und die Pflicht", Terrorverdächtige weltweit zu jagen und zu töten

US-Justizminister Holder hat die gezielten Tötungen gerechtfertigt, ausgerechnet aus dem russischen Außenministerium kam schüchterner Protest, die Vertreter der demokratischen Rechtsstaaten schweigen

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Mit dem von der US-Regierung unter George W. Bush ausgerufenen globalen Krieg gegen Terror fielen viele Schranken des Rechtsstaates und des internationalen Rechts. Schon Tage nach den Anschlägen des 11.9. kündigte der damalige Vizepräsident Cheney an, dass man sich in einem dreckigen Krieg befinde, in dem man die Handschuhe ausziehen müsse, was auch hieß, dass man Verdächtige ohne Anklage und auf unbegrenzte Zeit verschleppen und inhaftieren, dass man sie foltern oder auch gezielt töten kann, was nichts anderes wie Staatsterrorismus oder staatlich legitimierter Mord ist.

Bewaffnete Drohnen sind zum beliebtesten Mittel der US-Regierung geworden, um mutmaßliche Terroristen oder feindliche Kämpfer zu jagen und zu töten. Bild: USAF

Klar war auch von vorneherein, dass man mit einem Krieg gegen die Taliban den Hauptverdächtigen Bin Laden und al-Qaida außerhalb des Rechts in einer Tot-oder Lebendig-Manier wie im Wilden Westen, so hatte dies Bush selbst angekündigt, jagen werde ("I want justice. There's an old poster out West that said: 'wanted, dead or alive.'" George W. Bush am 17.9.2001). Das Konzept des Präventivschlags sollte es den USA erlauben, jederzeit weltweit gegen vermutliche Feinde zuzuschlagen. Im Inneren wurden Hunderte von Muslimen ohne Haftbefehl und ohne Zugang zu einem Verteidiger inhaftiert, während man die Überwachungsmaschinerie mit rasanter Geschwindigkeit ausbaute und Bürgerrechte schliff.

US-Präsident Obama war angetreten, die USA wieder zu einem Staat zu machen, in dem Menschenrechte, internationale Abkommen und rechtsstaatliche Prinzipien wieder eingehalten werden. Bekanntlich ist ihm das nicht gelungen. Noch immer ist Guantanamo nicht geschlossen, noch immer werden Menschen ohne Anklage festgehalten, noch immer dürfen Menschen verschleppt und vor allem gezielt getötet werden. Dabei greift man am liebsten zu bewaffneten Drohnen, die einst auch im Irak, jetzt in Afghanistan, Pakistan, im Jemen oder in Somalia, kurzzeitig auch in Libyen, vielleicht demnächst auch in Syrien oder im Iran tödliche Jagd auf Verdächtige machen.

Begonnen hatte die Praxis unter Bush, Obama sah die Drohnen, die den Mord aus der Ferne ermöglichen, als probates Mittel, das Leben von US-Soldaten zu schonen, auch in Nichtkriegsgebieten wie Pakistan oder Jemen Angriffe verstärkt auszuführen und der Kritik zu entgehen, die in ganz anderem Maße aufgekommen wäre, wenn nicht ferngesteuerte Maschinen, sondern Soldaten vor Ort die gezielten Tötungen ausführen würde. Zuletzt griff Obama aber auch zu dem Mittel, in einer verdeckten Operation zur Tötung von Bin Laden Mitglieder einer Spezialeinheit mit Kampfhubschraubern tief nach Pakistan eindringen zu lassen.

Bislang blieb die Reaktion auf die gezielten Tötungen, abgesehen von Betroffenen, verhalten. Die Verbündeten der USA in Afghanistan scheint dies nicht zu kümmern, Außenminister Westerwelle sah sich nur einmal genötigt zu erklären, dass zwar Deutschland sich daran nicht aktiv beteilige, aber dass es rechtens sei (Für Westerwelle sind gezielte Tötungen legal). Das Verteidigungsministerium sekundierte (Bundesregierung will weiter das heikle Thema des "gezielten Tötens" umschiffen). In den USA sieht man den Einsatz der tödlichen Drohnen bis auf wenige kritische Stimmen als Mittel der Wahl, zumindest so lange, bis nicht auch andere auf die Idee kommen, damit auch Amerikaner anzugreifen. Vor zwei Jahren forderte der UN-Sonderbeauftragte für extralegale Exekutionen rechtliche Regelungen, um den wild wuchernden weltweiten Einsatz von Kampfdrohnen einzudämmen (Gezielte Tötungen mit Kampfdrohnen verletzen zunehmend internationales Recht). Herausgekommen ist bislang nichts.

Die USA sind weiter im Krieg, deswegen sind gezielte Tötungen angeblich legal

Gleichwohl sah sich das Weiße Haus genötigt, offensiver die Praxis der gezielten Tötungen zu legitimieren. US-Justizminister Eric Holder widmete sich dem Thema am 5. März in einem Vortrag an der Northwestern University School of Law (Lizenz zum Töten neu ausgestellt). Auf ähnlich gefinkelte Weise, wie nun Holder argumentiert, hatten Juristen auch unter der Bush-Präsidentschaft Folter, Verschleppung und unbegrenzte Inhaftierung von "feindlichen Kämpfern" legitimiert. Gleich zu Beginn machte er deutlich, dass man sich weiter im Krieg sieht und die Nation unter hoher Bedrohung durch einen "entschlossenen Feind" steht, den man nicht unterschätzen dürfe. Zwar ist seit einiger Zeit die Verwendung des Begriffs "Globaler Krieg gegen den Terror" (GWOT) im Weißen Haus verpönt, aber in der Sache bleibt man dabei, weil es praktisch ist, alles zu legitinieren. Es sei weiterhin die oberste Priorität dieser Regierung, die Anschlagspläne, die Terroristen trotz aller erreichten Erfolge weiter verfolgen, zu erkennen und zu verhindern.

Dabei müsse man sich aber an die Gesetze, die Verfassung und die Werte des Landes einhalten, versicherte Holder. Das Justizministerium prüfe daher, ob die Geheimdienste "die Privatsphäre und die Bürgerrechte der unschuldigen Bürger" beachten, wobei die seit dem 11.9. erfolgte Ausweitung der Überwachungsmöglichkeiten und -mittel ohne Einschränkung für weiterhin notwendig erklärt werden. Auch die leicht reformierte Militärgerichtsbarkeit für verdächtige Terroristen wird von Holder ausführlich gerechtfertigt.

Die USA hätten jedoch auch das "klare Recht und die Pflicht", Terrorverdächtige nicht nur vor Militär- und zivile Strafgerichte, sondern auch zur Verteidigung des Landes tödliche Gewalt einzusetzen. Der Kongress habe den Präsidenten autorisiert, zur Bekämpfung von al-Qaida, den Taliban und mit diesen zusammenhängenden Gruppen alle "notwendigen und angemessenen Mittel" zu ergreifen. Da die USA sich einem "bewaffneten Konflikt" befinde, stehe ihr auch nach internationalem Recht das Recht auf Selbstverteidigung zu, auch wenn es sich nicht um einen konventionellen Krieg handelt. Nach dieser Logik müssen Staaten also nur erklären, dass sie sich in einem Krieg befinden und bedroht werden, um gegen mutmaßliche "feindliche Kämpfer" vorzugehen - nicht nur in Afghanistan, sondern im Prinzip überall, schließlich kämpfe man gegen "einen staatenlosen Feind, der von Land zu Land zu wechselt".

Man dürfe zwar nicht einfach militärische Gewalt nach Belieben anwenden, sondern nur dann, wenn die Regierung des jeweiligen Landes dies erlaubt oder "wenn das Land mit der Bedrohung für die USA nicht effektiv umgehen kann oder will". Das ist schon eine ziemliche dreiste Auslegung, in der sich die Regierung der USA der Interpretation ermächtigt. Zudem sei es völlig legal - und auch im Zweiten Weltkrieg praktiziert worden - Führer von al-Qaida und Co. zu jagen und zu töten, wie man dies beispielsweise im Fall von Bin Laden gemacht hat. Dabei handele es sich keineswegs um "Mordanschläge", versichert der Justizminister. Dann wären sie ja illegal. Aber die USA hätten ja eben das Recht, zur Selbstverteidigung einen al-Qaida-Führer zu töten, der eine unmittelbare Bedrohung darstelle (die bekanntlich die US-Regierung unüberprüfbar und im eigenen Ermessen definiert). Weil eine solche Tötung nicht illegal sei, würde sie auch nicht gegen die Executive Order verstoßen, die der Präsident Gerald Ford 1976 nach den Anschlagseskapaden der CIA erlassen hat und die explizit nicht aufgehoben wurde. Nach dieser ist ein Mordanschlag für Mitarbeiter des Staates verboten (USA soll Anschläge auf einzelne Personen durchführen können, Lizenz zum Töten). Selbst ein US-Bürger könne "aufgrund von Generationen lang gültigen Gesetzen und Urteilen des Obersten Gerichts in der Zeit des Zweiten Weltkriegs und in den gegenwärtigen Konflikten" getötet werden. Damit verweist Holder auf die Diskussion um die Tötung des al-Qaida-Imams al-Awlaki im letzten Jahr in Jemen mittels einer Drohne (Mit US-Drohnen soll islamistischer Prediger im Jemen getötet werden, US-Drohne tötet al-Qaida-Führer al-Awlaki).

Um legitim zu sein, wozu keinerlei rechterliche Genemigung erfordeerlich sei, müsse die gezielte Tötung eines US-Bürgers, der zu einem al-Qaida-Führer wurde, einige Bedingungen erfüllen (ob diese auch für die Freigabe eines Nicht-US-Bürgers zur Tötung eingehalten werden müssen, geht aus der Rede von Holder nicht hervor). Die US-Regierung müsse erstens nach einer sorgfältigen Prüfung feststellen, dass eine Person "eine unmittelbare Bedrohung für einen gewaltsamen Anschlag auf die USA" darstellt. Weil al-Qaida-Leute und andere Terroristen aber, so die Logik, "kontinuierlich" solche Angriffe planen, können sie auch permanent selbst angegriffen werden. Zweitens dürfe die Person nicht fassbar sein, aber auch hier dehnt Holder möglichst weit, was das genauer bedeuten soll. Drittens müsse die Anwendung tödlicher Gewalt dem Kriegsrecht entsprechen. Das "Ziel" müsse einen "militärischen Wert" darstellen, nur "legale Ziele" dürfen gezielt angegriffen werden, der Kollateralschaden dürfe nicht exzessiv sein und es müssen Waffen verwender werden, die kein unnötiges Leiden verursachen.

Aber Holder macht am Schluss, bevor er zu den "geheiligten Prinzipien und Werten" kommt, auch klar, dass alle legalen Bedingungen schön und gut sind, aber dass man im Antiterrorkrieg auch gezwungen sein könnte, sich nicht einmal an die nebulösen und höchst dehnbaren, wenn nicht sowieso schon willkürlichen Richtlinien zu halten, weil man zur Gefahrenabwehr einfach handeln müsse, selbst dann, wenn sie nicht unmittelbar droht:

The unfortunate reality is that our nation will likely continue to face terrorist threats that - at times - originate with our own citizens. When such individuals take up arms against this country - and join al Qaeda in plotting attacks designed to kill their fellow Americans - there may be only one realistic and appropriate response. We must take steps to stop them - in full accordance with the Constitution. In this hour of danger, we simply cannot afford to wait until deadly plans are carried out - and we will not.

Russland meldet völkerrechtliche Bedenken an

Auch diese öffentliche Rechtfertigung und Androhung von gezielten Tötungen von Terrorverdächtigen überall auf der Welt nach den Bedingungen der USA führte fast zu keinen Diskussionen, geschweige denn zu einer Kritik der Regierungen von demokratischen und rechtsstaatlichen Ländern. Nur die nicht gerade lupenreine Demokratie Russland, deren Sicherheitsbehörden auch nicht zimperlich mit Terrorverdächtigen umgehen, sich aber weitgehend auf das eigene Land beschränken, meldete Protest an.

Das russische Außenministerium erklärte zu Recht, die Ausführungen Holders würden bedeuten, dass die USA sich über die Souveränität eines Staates hinwegsetzen können, um in diesem Terrorverdächtige zu eliminieren. Sie würden selbst entscheiden, ob eine Regierung nicht in der Lage oder nicht gewillt sei, diese zu bekämpfen. Das sei eine "aus der Sicht des Völkerrechts" anfechtbare Position, die von vielen Menschenrechtsorganisationen abgelehnt werden. Man hoffe, so sehr vorsichtig die Menschenrechtsbeauftragte des Ministeriums, "dass Washington die möglichen Folgen dieser Schritte einer objektiven juristischen Analyse unterzieht".