Rollback

Die Energie- und Klimawochenschau: Am Donnerstag wird im Bundestag in erster Lesung über die Solar-Kahlschlags-Pläne der Koalition beraten

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Offensichtlich gibt es, wie bereits erwartet worden war, geringfügige Zugeständnisse der schwarz-gelben Koalition bei der Kürzung der Solarförderung. Demnach sollen nach heftigen Protesten die Fristen für das Inkrafttreten der neuen Vergütungssätze und der beschleunigten Degression etwas nach hinten verlegt werden.

Das geht aus einem Bericht des Focus und des MDR hervor. Statt die drastischen Einschnitte, die anders als meist dargestellt für einige Anlagenklassen sogar über 30 Prozent hinausgehen würden, bereits ab dem 9. März gelten zu lassen, wird nun folgendes angeboten:

Für die meist kleineren Dachanlagen gibt es eine Schonfrist bis zum 30. Juni. Voraussetzung ist allerdings, dass der Netzanschluss bis zum 24. Februar beantragt wurde. Für die größeren Anlagen, die auf Freiflächen errichtet werden, sollen bis zum 30. September die alten Bedingungen gelten. Diese sehen übrigens, das wird in der oberflächlichen Berichterstattung der meisten Medien gerne vergessen, auch bereits eine weitere Absenkung um rund 15 Prozent ab dem 1. Juli vor. Die letzte Absenkung der Einspeisevergütungen hatte es erst am 1. Januar gegeben.

Die Vergütung ist grundsätzlich für alle Anlagentypen so geregelt, dass der am Tag des Netzanschlusses geltenden Satz für die nächsten 20 Jahre - in einigen Spezialfällen auch für einen kürzeren Zeitraum - garantiert ist. Von der Kürzung sind grundsätzlich nur Neuanlagen betroffen. Diese Vorkehrung soll dafür sorgen, dass potenzielle Anlagenkäufer einen sicheren Rahmen haben, und mit ihren Investitionen keine unkalkulierbaren Risiken eingehen müssen.

Vor der Einführung des ersten Erneuerbare-Energiengesetzes (EEG) im April 2000, in dem Vergütungen, Einspeisevorrang und anderes umfassend festgehalten sind, hatten sich Netzbetreiber oft allerlei einfallen lassen, um potenzielle Windkraft- und Solaranlagenbesitzer zu demotivieren.

Offensichtlich will die Regierungskoalition unbedingt verhindern, dass es wie schon einige Male zuvor in den letzten Jahren wieder vor dem Absenkungstermin zum großen Schlussverkauf kommt. Allein im Dezember 2011 sollen drei Gigawatt zugebaut worden sein (Rohrkrepierer). Ursache war neben den Vorstößen der FDP gegen die Solarwirtschaft vor allem die reguläre Absenkung der Vergütung zum ersten Januar.

Ob sich ein erneuter Sonder-Boom allerdings verhindern lässt, scheint fraglich. Wie bereits in der letzten Wochenschau berichtet (Organisierte Verantwortungslosigkeit), gehen verschiedene Beobachter davon aus, dass auch in diesem Jahr der Ausbau der Fotovoltaik an die Rekordergebnisse der letzten beiden Jahre von 7,4 und 7,5 GW heranreichen könnten. Derzeit geistert ein internes Papier des Bundesumweltministeriums durch die Presse, das diese Sicht teilen und vor zusätzlichen Kosten für die Verbraucher warnen soll.

Von neun Milliarden in 20 Jahren, ist die Rede. Das hört sich nach viel an, umgelegt auf die sehr grob geschätzten 200 Milliarden kWh, die private Verbraucher in Deutschland jährlich konsumieren, wären das jedoch nur 0,23 Cent pro Kilowattstunde. Gäbe es nicht für industrielle Abnehmer so viele Ausnahmen und großzügige Rabatte, würde diese Zusatzbelastung noch einmal halbiert. Der Bundesverband Solarwirtschaft hatte im Januar eine Studie veröffentlicht, wonach der weitere Solarausbau kaum noch zur Preissteigerung beitrage, da die Vergütungssätze in den vergangenen Jahren bereits erheblich abgesenkt wurden. Selbst wenn der Solarstromanteil am deutschen Bruttoverbrauch und derzeit vier auf 6,8 Prozent in 2016 anwachsen würde, also bei einer Zunahme von 70 Prozent binnen vier Jahren wäre der Beitrag zum Anstieg der Strompreise nur im Bereich von Zehntel Cent pro Kilowattstunde.

Alle Meinungsumfragen zeigen derweil immer wieder, dass das Image von Solar- und Windenergie vermutlich höher ist, als das irgendeiner anderen modernen Technologie. Je nach Bundesland stehen 92 bis 98 Prozent der Bevölkerung dem Ausbau positiv gegenüber, ergaben Umfragen von TNS Infratest. Auch die Umlage der Mehrkosten auf den Strompreis wird von einer großen Mehrheit befürwortet.

Dass dennoch christdemokratische wie liberale Politiker so gerne ausufernd und wahrheitswidrig über den vermeintlich zu teurem Solarstrom klagen, deutet daraufhin, dass es noch um etwas anderes gehen muss. Vermutlich sind der größte Antrieb der momentanen Kampagne gegen den weiteren Ausbau der Solarenergie die drohenden Einnahmeverluste, die auf die Betreiber der schwerfälligen Braunkohle- und Atomkraftwerke spätestens diesen Sommer zukommen. Sollte der nicht total verregnet ausfallen, wird die Solareinspeisung in diesem Jahr erstmalig die 20-GW-Marke knacken. Damit würden die Solaranlagen über die Mittagszeit ein Drittel des deutschen Bedarfs abdecken. Der Spitzenbedarfstrom wäre nur noch zu Schleuderpreisen abzusetzen und die hiesigen Kraftwerksbesitzer müssten auf einen Hitzesommer hoffen, damit sie Strom nach Frankreich liefern können. Dort fallen bei Hitze nämlich mitunter die AKW aus, weil sie den Flüssen nicht genügend Kühlwasser entnehmen können.

Vergütugssätze per Ministererlass?

Wie diese Runde im Streit um die Solarenergie ausgehen wird, ist noch offen. Am heutigen Dienstag beraten zunächst die Bundestagsfraktionen über den Gesetzentwurf, am Mittwoch die Fachausschüsse und am Donnerstag wird er dann in erster Lesung im Parlament debattiert. Dort dürfte die Koalition keine Probleme haben, ihr Vorhaben durchzubringen.

Schwieriger wird es hingegen im Bundesrat. Das Gesetz muss dort zwar nicht automatisch befasst und abgestimmt werden, das heißt, es gilt als nicht zustimmungsbedürftig, die Länderkammer kann aber Einspruch erheben. Das würde den politischen Streit am Köcheln halten. Zunächst würde sich voraussichtlich der Vermittlungsausschuss mit dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz und Änderungswünschen der Länder befassen müssen. Kommt es zu keiner Einigung, könnte der Bundestag den Bundesrat überstimmen. Sollte allerdings im Bundesrat eine Zweidrittelmehrheit für den Einspruch votieren, so bräuchte es auch im Bundestag eine Zweidrittelmehrheit um den Einspruch außer Kraft zu setzen, wie es auf einer Seite des Bundestages zu den Rechten des Bundesrates heißt.

Neben der viel diskutierten drastischen Absenkung der Vergütung haben die schwarz-gelben Pläne übrigens noch eine Reihe weiterer Pferdefüße. So soll zum Beispiel der Einspeisevorrang, das heißt das Recht der Erzeuger, in das Netz einzuspeisen, auf indirektem Weg aufgeweicht werden. Für bis zu 15 Prozent des erzeugten Solarstroms gibt es künftig, wenn die Koalition ihren Willen durchsetzt, keine Vergütung mehr. Erzeuger sollen sich entweder selbst um die Vermarktung kümmern oder diesen Strom selbst verbrauchen, was bei großen Freiflächenanlagen natürlich kaum möglich ist. Der Bundesverband Erneuerbare Energien sieht darin einen Angriff auf den Kern des EEG und warnt, dass diese Regelung einer Verordnungsermächtigung schon kurzfristig auf andere Zweige der Erneuerbaren ausgedehnt werden könnte.

Damit spielt der Verband zugleich auf einen weiteren Pferdefuß des schwarz-gelben energiepolitischen Rollbacks an. Geht es nach den Vorschlägen des Bundeskabinetts, dann werden die Vergütungssätze künftig nicht mehr vom Parlament per EEG-Novelle beschlossen, sondern per Ministererlass geregelt. Für potenzielle Investoren würde das zusätzliche Unsicherheiten schaffen, und womöglich hierzulande zu einem Klima ähnlich dem der USA führen, in dem es kaum langfristige Förderung gibt und daher der Ausbau von Wind- und Sonnenenergie in einem ständigen Auf-und-Ab erfolgt, dass den Aufbau dauerhafter Strukturen und handwerklicher wie industrieller Kapazitäten erheblich erschwert.

Ob das Umweltminsterium dann noch Erfolgsmeldungen über den weiteren Anstieg der Beschäftigung in der Branche verbreiten könnte, ist zumindest ungewiss. Hersteller von Wind- und Solaranlagen haben seit längerem ein sehr kräftiges Standbein im Export, aber insbesondere bei der Fotovoltaik wird ein nicht unwesentlicher Wertzuwachs durch das installierende Handwerk geleistet, das durch die schwarz-gelbe Politik bedroht wird. Und das obwohl selbständige Handwerker durch eigentlich zur Stammwählerschaft dieser Parteien gehören. Aber wer weiß schon, wie Angela Merkel tickt. Vielleicht lässt sie den ganzen Kahlschlag ja auch noch platzen und schiebt ihn dann der 1,2-Prozent-Partei in die Schuhe? Damit ließen sich doch locker acht weitere Amtsjahre als Kanzlerin einer großen Koalition sichern.