Gigantismus und Horror vacui

Bild: Screenshot Epexspotauction

Die Energie- und Klimawochenschau: Das EEG wird zu Grabe getragen, weil es Strombörsengewinne kappt, EE-Großkraftwerke sollen alte Strukturen ins regenerative Zeitalter hinüberretten und deswegen beschleunigt ans Netz

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Die durch Wind- und Solarstrom verursachten Kostensenkungen an der Strombörse waren den Lobbyisten anscheinend zu viel. Politisch mit Parolen wie "Markteinführung" kaschiert wird das EEG nun demontiert. Die letzte Woche beschlossenen Änderungen führen weder Wind- noch Solarstrom in den Markt ein, sondern garantieren de facto nur noch die Abnahme von zwei Dritteln des erzeugten Strom zu einem bis zu einem Drittel niedrigeren Preis, in der Summe sinkt die PV-Vergütung also weiter, diesmal um insgesamt rund 50%.

Gleichzeitig sollen die Kosten für den politisch verantworteten Gigantismus auf See und die teure Anbindung der Offshore-Windparks der Allgemeinheit aufgebürdet werden, damit die zentralen Versorgungsstrukturen des fossil-atomaren Zeitalters in die regenerative Energieversorgung hinüber gerettet werden können. Dabei könnten die Wechselrichter der vielen dezentralen Windkraft- und Fotovoltaik-Anlagen nicht nur teuren Leitungsneubau überflüssig machen, sondern auch das Netz stützen. Doch statt Mehrwert einzubauen, fordern die Netzbetreiber bis Jahresende neue Begrenzungsfunktionen und Zugriff zum Abschalten und Drosseln, um die Einspeisung von erneuerbarem Strom willkürlich niedrig zu halten.

Marktbereinigung statt Marktintegration der Erneuerbaren

Bei der Abstimmung im Bundestag letzten Donnerstag wurden die Fotovoltaik-Kürzungspläne nahezu unverändert durchgewinkt. Unter dem Begriff "Zielkorridor" wurde dabei die Gesamtmenge des erwünschten Anteils von EE-Strom weiter gesenkt. In der Praxis ist jetzt also nicht mehr eine Energiewende das Ziel, sondern genau das Gegenteil, die Begrenzung des Wandels.

Außerdem werden ab sofort bei "Kleinanlagen" bis 10 kW Leistung nur noch 80% des erzeugten Stroms vergütet. Ob der Rest abgenommen wird und zu welchem Preis, ob er vernichtet wird, selbst verbraucht werden kann oder dem Netzbetreiber einfach geschenkt werden muss, ist noch gar nicht technisch umgesetzt, geschweige denn rechtlich geregelt. Dennoch trat das neue Gesetz schon zum 1.4.2012 in Kraft - als wirklich schlechter Aprilscherz. Nur noch eine konzertierte Aktion der Bundesländer bei der Abstimmung im Mai im Bundesrat kann es noch verhindern, doch danach sieht es im Moment nicht aus.

Deshalb gilt für die Fotovoltaik ab sofort, dass:

  • Die ursprünglich für Juli 2012 angekündigte Senkung der Einspeisevergütung um 15% auf jetzt vorgezogen und annähernd verdoppelt wurde.
  • Außerdem wird jetzt eine kontinuierliche Degression eingeführt. Ab dem 1. Mai 2012 sinkt die Vergütung für eingespeisten Solarstrom dann monatlich um 1%. Bis eine jährliche Degression von 29% erreicht ist. Eigentlich dürfte es deshalb dieses Jahr gar keine Einführung der monatlichen Degression geben, doch darüber sah die Mehrheit im Bundestag bei ihrem Abwinken geflissentlich hinweg.
  • Neben den Preissenkungen wird ab jetzt auch nur noch ein Teil der erzeugten Strommenge vergütet. Bei Anlagengrößen bis 10 kW nur noch 80%, bei Anlagengrößen von 10 kW bis 1 MW nur noch 90% des erzeugten Stroms.

Bei kleinen Anlagen könnte die in Zukunft nur noch teilweise Abnahme des erzeugten Solarstroms durch mehr Eigenverbrauch kompensiert werden, das ließe sich schon mit dem einfachen Zählereinbau für den Eigenverbrauchsanteil abrechnen. Doch gesetzlich geregelt ist das nicht, denn die bisherige Eigenverbrauchsregelung wurde gleichzeitig mit dem neuen Kürzungen gerade abgeschafft.

Bei größeren Solaranlagen ist der Eigenverbrauch dagegen nicht so einfach zu bewerkstelligen. Hier müssten Solaranlagenbesitzer tatsächlich in der Nachbarschaft für Nahverbrauchsnetze werben und Mietshäuser, Nachbarschaften etc. sich zu Verbrauchsgemeinschaften zusammenschließen. Möglich ist das und es wird auch stattfinden, doch bis sich neue Modelle und Kooperationsformen entwickelt haben, ist es völlig unklar, wer den nicht vergüteten Solarstromanteil nutzen oder weiterverkaufen darf. Bis auf weiteres steht jeder Anlagenbetreiber wieder allein und ungeschützt Netzbetreibern gegenüber. Fast wie in der Zeit vor EEG und Stromeinspeisegesetz.

Selbst kleine Solaranlagenbesitzer, die nur einen Anteil zur regenerativen Energieversorgung beitragen wollen, werden so in eine Rolle gezwungen, in der sie in Personalunion Kraftwerksbetreiber, Börsenspekulant oder sogar Netzbetreiber für Eigenverbrauchsverbünde sein sollen. Mit dem Kürzen waren die Apologeten der sogenannten "Marktintegration" schnell bei der Hand, doch verbreitet ihr Demontage-Projekt bisher lediglich einen Horror vacui. Denn hinter ihrer Floskel vom "Markt" stehen keine durchdachten Konzepte.

Das fehlende Konzept der Stromabnahme wird noch verschlimmert durch die Anforderung, dass PV-Anlagen bis zum 1.1.2013 technische Einrichtungen für die Abregelung ihrer Leistung einbauen müssen. Das heißt, Netzbetreiber dürfen aus allerlei Gründen die EEG-Anlagen abregeln. Von fortgeschrittenen Konzepten mit verbesserten Wechselrichtern mit der Möglichkeit einer Netzstützung oder der Bereitstellung von Blindstrom dagegen keine Spur. Die neuen Anforderungen setzen bisher bloß auf das Begrenzen und Abschalten besonders der vielen kleinen EE-Kraftwerke.

Dazu kommt, dass von politischer Seite eine Mengenbegrenzung, "Zielkorridor" genannt, vorgegeben wird. Für den Zubau an Solaranlagen beträgt er 2012 und 2013 jeweils nur noch 2,5 bis 3,5 GW (2012 waren es zum Vergleich 7,5 GW) und soll danach jährlich um 400 MW sinken und so im Jahr 2017 bei 900 MW bis 1,9 GW pro Jahr liegen. Eine "Energiewende" hat man sich eigentlich anders vorgestellt. Eigentlich sollte es doch in Richtung regenerative Energieversorgung gehen, jetzt sieht dagegen alles nach einer Wende zurück aus. Aber wohin eigentlich? Sollen die AKWs wieder eingeschaltet, neue Kohletagebaue aufgemacht werden? Die aktuelle Wende wendet sich einer Vergangenheit zu, die es gar nicht mehr gibt.

Im Netz der Netzbetreiber

In diesem Umfeld ist die Rolle der Netzbetreiber besonders fragwürdig. Sie fungieren zugleich als Abnehmer, Verteiler und, über ihre Tochterfirmen, als Vermarkter auch an der Strombörse. Kontrolliert werden sie von einer Bundesnetzagentur, die zwar schon mehrmals teils netzgefährdende Missstände anprangerte und deren Überprüfung ankündigte, doch wirklich zur Rechenschaft gezogen wurde niemand. Nach den bekannt gewordenen Preiszockereien vom Februar kündigte der Chef der Bundesnetzagentur zwar noch einmal Überprüfungen an, nur um sich gleich darauf vom Amt zu verabschieden. Stattdessen wurde nun der ehemalige FDP-Redenschreiber Jochen Homann als neuer Präsident der Bundesnetzagentur installiert. Fraglich, ob so Missstände bei der Netzregelung oder Auswüchse aufgrund von Stromgeschäften jemals aufgeklärt werden.

Bis auf weiteres können die Netzbetreiber deshalb schalten und walten, wie sie wollen. Einige Netzbetreiber stellen nach Ansicht der Deutschen Gesellschaft für Sonnenenergie bereits unverhältnismäßige Forderungen zum Einspeisemanagement von kleinen PV-Anlagen. Diese sollen zwischen 70 % Wirkleistungskappung oder Fernabregelbarkeit gemäß § 6 Abs. 2 Nr. 2 EEG wählen und gleichzeitig, je nach Netzbetreiber 100 bis 900 Euro für die einzubauende Empfangstechnik zahlen. Die DGS beklagt daher Monopolpreise für Vorrichtungen, für die kein freier Markt existiert. Die Fotovoltaik soll so quasi ihr eigenes Kreuz bezahlen und tragen.

Ein weiterer Punkt der noch vor der Parlaments-Sommerpause ansteht, ist die Abwälzung der teuren Anschlusskosten der Offshore-Windparks an das Übertragungsstromnetz. Die großen Windparks sind ein Lieblingskind der Politik, versprechen sie doch ein Fortbestehen, bzw. Hinüberretten der alten zentralen Stromversorgung auch in die regenerative Stromversorgung.

Immer wieder verfällt die Politik der Versuchung zum Gigantismus. So wie noch jedes Entwicklungsland seinen Megastaudamm baut, erlebte auch Deutschland schon einmal in den 80ern mit dem Growian eine Bauchlandung mit einem unausgereiften Windkraftprototyp. Er sollte seinerzeit unbedingt der größte weltweit sein, musste wegen technischer Mängel dann nach nur 400 Betriebsstunden wieder demontiert werden. Böse Zungen behaupten, Growian sei damals vor allem gebaut worden, um zu zeigen, dass eine (zentrale) regenerative Stromversorgung nicht funktioniert. Ähnlich könnte es mit dem politisch forcierten Bau von teuren, schwer wartbaren und nur mit großem Aufwand an das Stromnetz anzuschließenden Offshore-Windparks jetzt wieder geschehen. Ein Konzept, das eher dem von konventionellen Großkraftwerken als der Nutzung regenerativer Energiequellen in der Fläche entspricht.

Dazu soll die Netzanbindung von Offshore-Windparks jetzt finanziell besser ausgestattet werden. Da die großen Erbauer-Konsortien das Risiko nicht alleine tragen möchten, ist im Gespräch, auch Netz- und Versicherungsausfälle aufgrund nicht zu Stande gekommener Leitungsanbindung über das Netznutzungsentgelt oder durch Kompensation mit Hilfe der EEG-Vergütung auf die Allgemeinheit abzuwälzen. Und das, während gleichzeitig die dezentralen regenerativen Kraftwerke in der Nähe der Stromverbraucher begrenzt und die mögliche Regelungsfunktion weiter verhindert wird.

Gründe für die Demontage - Fotovoltaik kappt Strombörsen-Gewinne

Woher der Wille, die dezentrale erneuerbare Energieversorgung zu unterbinden stammt, wird bei einem Blick auf die Wirkung klar, die das Angebot an Wind- und Solarstrom auf die Börsenpreise hat. Der Börsentag für Strom am Montag zeigt, dass selbst an einem wechselnd bewölkten Frühlingstag das einstmals typische Tageshoch der Strompreise verschwunden ist. Das heißt, Extragewinne bei gleichen Erzeugerkosten, wie sie in der Vergangenheit normal waren, entfallen. Kein Wunder, dass das EEG viele Gegner hat.

Bild: Solarmagazin Photon

Für die Zukunft ist, bei einem weiteren Ausbau der Fotovoltaik, nach Ansicht des Solarmagazins Photon zu erwarten, dass die Börsenpreise in den Sommermonaten tagsüber während immer längerer Zeiträume unter das Niveau der Nachtpreise fallen. Private Stromkunden werden von dieser Entwicklung zwar nur mit längerer Verzögerung profitieren. Denn die Stadtwerke kaufen langfristig ihren zukünftigen Strombedarf ein. So könne es bis zu drei Jahre dauern, bis die Strompreissenkungen durch das EEG vollständig bei den Stromverbrauchern angekommen sind. Große Unternehmen können dagegen schon kurzfristig profitieren, denn die großen industriellen und gewerblichen Stromabnehmer kaufen ihren Strom oft selbst oder über Händler an der Börse ein.

Prognosen über steigende Strompreise durch das EEG werden so widerlegt. Ganz im Gegenteil, teure Spitzenlastkraftwerke zur Deckung der Lastspitzen zur Tagesmitte werden in Zukunft nicht mehr benötigt. Dies führt bei den Betreibern konventioneller Kraftwerke zu entsprechenden Gewinneinbußen. Diese Zusammenhänge lassen jedoch auch hoffen, denn die großen, stromintensiven Betriebe haben einen kürzeren Draht zur Politik, wie die Befreiungen von Umlagekosten zeigen. Setzen sie sich nun für den weiteren Ausbau der Erneuerbaren, und sei es auch nur aus Eigeninteresse, ein, so würden sie ganz nebenbei auch langfristig für die Allgemeinheit etwas sehr positives bewirken und die Erneuerbaren am Netz halten.