Absurdes Theater

Eine großangelegte BKA-Razzia am 9. Mai 2007 wurde später höchstrichterlich für rechtswidrig erklärt, den Betroffenen wird ausgerechnet deswegen das gesetzlich garantierte Recht auf Entschädigung verweigert

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Mehrere Beamte in Zivil tummeln sich in der kleinen Werkstatt, beschlagnahmen im Büro des Werkstattleiters Computer und Mobiltelefon, zeitgleich machen andere Zivilbeamte Kopien von allen Dateien auf der Festplatte des Hauptcomputers des Arbeitgebers, auf die der Werkstattleiter bis dato Zugriff hatte. Das ist kein Szenario eines Bühnenstücks eines der renommiertesten Theater Hamburgs, sondern war eine Reality-Showeinlage des Bundeskriminalamtes (BKA) am 9. Mai 2007 in dem hanseatischen Festspielhaus.

Martin Beck1, der besagte Werkstattleiter und seines Zeichens Anti-AKW-Aktivist, war eines von 18 Opfern einer großangelegten Durchsuchungsaktion des BKA, die später vom Bundesgerichtshof (BGH) für rechtswidrig erklärt werden sollte.

Jenen 9. Mai wird er so schnell nicht vergessen: Etwa 900 Beamte waren an diesem Tage im Einsatz, um mehr als 40 Wohnungen, Arbeitsplätze und andere Orte in Hamburg, Berlin, Bremen, Niedersachsen und im Land Brandenburg zu durchsuchen (Präventivstaat in Aktion). Allein im Falle Martin Beck durchsuchten die BKA-Beamten zwei Wohnungen und ein Wochenendhaus sowie seinen Arbeitsplatz. Beck hatte Glück, Personalrat und Geschäftsleitung des Theaters stellten sich hinter ihn. Aber das hätte ja auch anderes sein können. Bei der Aktion wurden mehrere PCs und Handys konfisziert, die er 10 Monate später zum Teil stark beschädigt und funktionsuntüchtig zurückerhielt.

Hintergrund der großangelegten Razzia im Vorfeld des G8-Gipfels in Heiligendamm waren Brandanschläge auf Autos und Gebäude, die zum Teil schon viele Jahre zurücklagen, u.a. der Brandanschlag am 17.10.2005 auf den Rohbau der Villa Borsig, der heutigen Akademie des Auswärtigen Amtes in Berlin. Dieses geschichtsträchtige Gebäude beherbergte zu Zeiten des deutschen Faschismus das Reichsfinanzministerium und war Sitz des Reichsfinanzministers Johann Ludwig Graf Schwerin von Krosigk, der nach dem Suizid von Hitler und Goebbels unter Reichspräsident Karl Dönitz zum Außenminister avancierte und am 7. Mai 1945 nach dem Motto "der Letzte macht das Licht aus" die "bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht" verkündete. Krosigk wurde später im Rahmen der Nürnberger Prozesse zu zehn Jahren Haft verurteilt, weil er sich am Eigentum der deportierten Jüdinnen und Juden bereichert hatte.

Die Nutzung dessen ehemaligen Amtssitzes als Regierungsgebäude stieß offenkundig auf Unmut - auf wessen Unmut konnte allerdings bis heute nicht geklärt werden. Beck und 17 weiteren Verdächtigen wurde vorgeworfen, "mit Brandschlägen und anderen gewalttätigen Aktionen den bevorstehenden Weltwirtschaftsgipfel (G8) im Frühsommer 2007 in Heiligendamm erheblich zu stören oder zu verhindern. Diese Straftaten sind dazu bestimmt, die in der Bundesrepublik Deutschland bestehende Gesellschafts- und Wirtschaftsordnung zu erschüttern und können insbesondere die internationale Position der Bundesrepublik Deutschland als verlässlicher Partner im Verbund der acht wichtigsten Wirtschaftsnationen erheblich schädigen", so die Begründung des BKA.

Was Beck an jenem 9. Mai 2007 noch nicht ahnte: Er wurde überwacht, sein Handy abgehört, Mails mitgelesen und an seinem Auto war eine Wanze angebracht worden … Beck klagte gegen die Maßnahme. Am 20.12.2007 stellte der Bundesgerichtshof (BGH) fest, "eine Strafverfolgungskompetenz des Generalbundesanwaltes und damit auch die Zuständigkeit des Ermittlungsrichters des BGH" habe "nicht vorgelegen". Mit anderen Worten: Der Eingriff war rechtswidrig.

"Na prima", dachte Beck, "dann kann ich ja Schadensersatz einklagen." Er bezahlte brav die anfallenden Gebühren, damit das Verfahren seitens der Hamburger Justizbehörde überhaupt angenommen wurde, und präsentierte dem Gericht eine Forderung von 3.300 € als Entschädigung für verlorene Arbeitszeit am 9. Mai 2007, die beschädigten und zum Teil nicht mehr funktionierenden technischen Gerätschaften sowie die Miete für geliehene Ersatzgeräte.

Zu Becks Überraschung lehnte die Hamburger Justizbehörde die Entschädigungszahlung ab. Der Eingriff war laut Urteil des BGH rechtwidrig und der gesetzliche Entschädigungsanspruch greife nicht bei einer "rechtswidrigen Strafverfolgungsmaßnahme" (aus dem Urteil des Landgerichts Hamburg vom 17.6.2011).

Schlussendlich konnte der Kläger nach langem Hin und Her kürzlich dennoch eine Entschädigung von 425,- € erstreiten. Dafür investierte er mehr als 1.600 € an Gerichts- und Anwaltskosten. Also zahlte er unterm Strich 1.200 € Verfahrenskosten, die 3.300 € Entschädigung kann er in den Wind schreiben. Doch ein Trost bleibt, Beck ging aus diesem Verfahren eindeutig als moralischer Sieger hervor: Der Eingriff des BKA wurde höchstrichterlich für rechtswidrig erklärt. Ob indes die erstrittene Entschädigung jemals in voller Höhe erstattet werden wird, ist auch fünf Jahre nach der Razzia fraglich, denn die Justiz machte eine so komplizierte Prozentrechnung auf, die zu überprüfen eine wunderbare Aufgabenstellung für eine mathematische Doktorarbeit sein dürfte. Also muss der Kläger sich mit seinem moralischen Sieg in diesem absurden Theater zufrieden geben - ein wahrhaft teures Vergnügen …