Schünemann und Althusmann abgewählt

Bei der Landtagswahl in Niedersachsen verloren zwei bundespolitisch besonders umstrittene Politiker ihre Direktmandate, ihre Sitze im Landtag und ihre Ämter

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9,9 Prozent für die FDP und ein knapper Regierungswechsel sind nicht die einzigen bemerkenswerten Ergebnisse, die die Niedersachsenwahl vom Sonntag brachte: Auch der Verlust zweier CDU-Direktmandate ist von überregionaler Bedeutung. Bei ihnen geht es nämlich nicht um Hinterbänkler, sondern um den niedersächsische Innenminister Uwe Schünemann und den niedersächsischen Kultusminister Bernd Althusmann, die beide bundesweit Negativschlagzeilen machten.

Das gilt vor allem für Schünemann, der seinen Wahlkreis Holzminden mit 40,6 Prozent der Erststimmen an die SPD-Kandidatin Sabine Tippelt abgeben musste, die ihn mit 42,56 Prozent überholte: Schon kurz nach seiner Ernennung 2003 integrierte der mit einer Kosmetikerin verheiratete gelernte Industriekaufmann eine präventive Telefonüberwachung in das Niedersächsische Gefahrenabwehrgesetz, die das Bundesverfassungsgericht eineinhalb Jahre später für nichtig erklärte (Az.: 1 BvR 668/04) – was Schünemann nicht davon abhielt, die Forderung nach präventiver Kommunikationsüberwachung auch danach zu wiederholen und sogar auszudehnen.

Wenig überraschend zählte Schünemann auch zu den entschiedensten Verfechtern Ursula von der Leyens, als diese als Bundesfamilienministerin eine Zensurinfrastruktur für das Internet aufbauen wollte. Dabei betonte er, dass solche Sperren nicht nur bei Kinder-, sondern auch bei Jugendpornografie greifen sollten. Nach der Vereitelung dieser Pläne durch den Koalitionswechsel im Bund sandte er in diesem Zusammenhang öffentliche "Hassbotschaften" an Justizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, der er vorwarf, sie "schütz[e] durch ihre ideologische Blockadehaltung Pädophile und Terroristen und w[erde] damit selber zu einem Sicherheitsrisiko in unserem Land".

Als die deutschen Internetprovider sich Schünemanns politischen Druck entgegenstellten und sich weigerten, allen Kunden vertraglich Filtersoftware aufzuzwingen, gründete er die Initiative White IT, die 2012 eine Software mit umfangreichen Eingriffsmöglichkeiten vorstellte: Sie gleicht nicht nur ständig alle Daten auf einem privaten Rechner über Hashwerte mit solchen ab, die bei einer zentralen Stelle als strafrechtlich verdächtig gelistet sind, sondern kann auch löschen und manipulieren. Die Menge dessen, was als strafrechtlich verdächtig gilt, wollte Schünemann ganz erheblich ausweiten – bis hin zum "Verbot des Herunterladens von Hassbotschaften", das er "ähnlich bestrafen [wollte,] wie die Verbreitung, den Erwerb und den Besitz kinderpornografischer Schriften". "Killerspiele" sollten seiner Ansicht nach ebenfalls komplett verboten werden – und zwar ohne vorherigen Wirkungsbeleg, den er als "überflüssig" erachtet.

Zum Beleg für die angebliche Notwendigkeit einer Vorratsdatenspeicherung behauptete er gegenüber der Presse im März 2011, ihr Fehlen habe dafür gesorgt, dass im Dreivierteljahr davor 527 "schwere Straftaten" in Niedersachsen unaufgeklärt geblieben seien. Zwei Monate darauf musste er vor dem Landtag eingestehen, dass "erhebliche Auswirkungen im Hinblick auf die Aufklärungsquote bei Straftaten, die im Zusammenhang mit dem Tatmittel Internet begangen wurden, […] für das Jahr 2010 nicht festzustellen [sind].

Für das Problem, dass seine Ideen sehr häufig mit dem Grundgesetz kollidierten, hatte Schünemann eine sehr einfache Lösung parat: Da müsse man sich einfach mal "Gedanken über eine Verfassungsänderung machen". Dann könne man auch die Bundeswehr im Inneren einsetzen, Flugzeuge abschießen und heimlich Wohnungen durchsuchen. Wie weit er beim Abräumen des Grundgesetzes konkret gehen würde, hat Schünemann nie verraten. Seine vom Landtag gestoppte Abschiebung einer zum Christentum konvertierten Iranerin, der in ihrer Heimat als Islam-Apostatin die Todesstrafe droht, deutet allerdings darauf hin, dass er potenziell vor wenig zurückschreckt.

Angesichts all dessen ist der im Wahlkreis Lüneburg mit 33,1 Prozent gegen die 37,5 Prozent starke SPD-Herausforderin Andrea Schröder-Ehlers gescheiterte niedersächsische Kultusminister Bernd Althusmann geradezu ein Waisenknabe: Er fiel nicht durch Zusammenstöße mit dem Grundgesetz auf, sondern durch eine Doktorarbeit im Fach Betriebswirtschaftslehre, die so schlecht und voller handwerklicher Fehler ist, dass er darauf nach dreimaligem Abgabeanlauf lediglich die sehr selten vergebene Note "rite" bekam. In der Wochenzeitung Die Zeit erinnerte sich einer der Prüfer sinngemäß, man habe "das Ding" letztlich vor allem aus Erschöpfung "über den Zaun gehoben". Als diese Dissertation im Zuge der von Karl-Theodor von und zu Guttenberg ausgelösten Politikerplagiatsüberprüfungswelle erneut durchgelesen werden musste, stellte man zwar "Mängel von erheblichem Gewicht" fest, beließ dem damaligen Präsidenten der Kultusministerkonferenz, der in diesem Amt die "Qualitätsstandards in Schule und Hochschule" sichern sollte, aber seinen Titel.