Bis zu 1000 Euro Strafe für das Leben des Brian am Karfreitag

Eine religionskritische Initiative aus Bochum hat ein Ordnungswidrigkeitsverfahren provoziert

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Die Bochumer Initiative Religionsfrei im Revier will die Bundesrepublik Deutschland säkularisieren und dafür sorgen, dass die Kirchen neben der von ihnen eingezogenen Mitgliedersteuer nicht auch noch zusätzlich knapp 20 Milliarden Euro an Staatszuschüssen für sich und angeschlossene Organisationen erhalten. Außerdem möchte sie den Einfluss der Religionsgemeinschaften auf das Leben von Nichtmitgliedern zurückdrängen.

Ein kleiner, aber symbolisch wichtiger Dorn im Auge sind ihnen dabei die allgemeingültigen Vorschriften für die so genannten "stillen Feiertage" wie dem Karfreitag. An diesem Tag herrscht in vielen Gegenden nicht nur ein Tanzverbot, sondern auch eine Aufführungsbeschränkung für Filme. Das fand die Initiative so unangemessen, dass sie sich entschloss, offensiv gegen dieses in weltliches Recht umgesetzte kirchliche Gebot zu verstoßen.

Das Leben des Brian. Die deutsche Synchronfassung wirkt auch auf Nichtchristen wie eine Schändung.

Zu diesem Zweck fragte man die nordrhein-westfälische Landesregierung, die Bezirksregierung Arnsberg und die Stadt Bochum nach einer Karfreitagsaufführungserlaubnis des ab 12 Jahren freigegebenen Monty-Python-Films Das Leben des Brian, der Inhalte des neuen Testaments (inklusive der Kreuzigung) satirisch wiedergibt. Dabei, so die Religionskritiker, wollten sie sicherstellen, dass "keine Christenseele gestört wird".

Die Bezirksregierung teilte der Initiative mit, dass die Vorführung "nicht geeigneter Filme [….] auch bei privaten unterhaltenden Veranstaltungen am Karfreitag nicht erlaubt" sei. Darauf hin zeigte man den Film am 29. März 2013 um 19 Uhr im Sozialzentrum an der Bochumer Josephstraße und machte das auch so öffentlich bekannt, dass die Behörden keine Chance hatten, bewusst wegzusehen.

Die Stadt Bochum leitete deshalb ein Ordnungswidrigkeitsverfahren wegen vorsätzlicher Verstöße gegen das Vorführverbot und das Feiertagsgesetz ein, durch das der Gruppe ein Bußgeld in Höhe von bis zu 1.000 Euro droht. Die will die Strafe erwartungsgemäß nicht zahlen. Initiativsprecher Martin Budich sagte der Presse dazu, man respektiere, dass Christen am Karfreitag "der Ermordung ihres Religionsstifters gedenken", aber nicht, dass Konfessionslose an diesem Tag zu "depressivem Verhalten genötigt" werden.

Religionsfrei im Revier hat deshalb einen Anwalt eingeschaltet, der sich möglicherweise nicht nur um das Ordnungswidrigkeitsverfahren kümmern muss: Der WAZ sagte ein Mitglied der Gruppe vor der Veranstaltung nämlich, dass diese zwar "intern" sei, man aber keinen Besucher abweisen wolle: "Am Eingang wird man formlos Mitglied, nach Filmende tritt man wieder aus". Den Hütern der Religion vom "geistigen Eigentum" dürfte ein solch freigeistiger Umgang mit Aufführungsrechten kaum gefallen.

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