Liberalisierung des Telefonmarkts

Verbraucherschützer ziehen trotz vielfacher Schwierigkeiten positive Zwischenbilanz

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Die Arbeitsgemeinschaft der Verbraucherverbände (AgV) in Bonn zieht eine vorwiegend positive Zwischenbilanz ein halbes Jahr nach Aufhebung des Monopols auf dem deutschen Telekommunikationsmarkt: Viele neue Anbieter sorgen für Wettbewerb, die Preise für Ferngespräche sinken und die Politik der Regulierungsbehörde berücksichtigt in ihren Entscheidungen die Interessen der Verbraucher.

Trotz der insgesamt positiven Tendenz hemmen noch zahlreiche kleinere Probleme die erfreuliche Entwicklung. So macht es die Unübersichtlichkeit der unterschiedlichen Tarif- und Abrechnungsmodelle den Kunden unnötig schwer, den günstigsten Anbieter zu finden. Darin sieht die AgV ein Defizit. Sie fordert eine bessere Vergleichbarkeit sowie die sekundengenaue Abrechnung als Standardangebot bei allen Telefongesellschaften. Auch der Wettbewerb im Ortsnetz ist bisher nur vereinzelt möglich und sollte daher rasch ausgebaut werden. Problematisch seien zudem Voranmeldungen im Call-by-Call-Verfahren, das den Wechsel der Anbieter von Anruf zu Anruf ermöglicht.

Negativ auch das wochenlange Warten auf eine entsprechende Freischaltung. Vor allem in den ersten Monaten waren einige neue Gesellschaften mit der Kundennachfrage völlig überfordert. Zu Problemen kam es bei Netcologne, Tele2 und Telepassport. Teilweise schaltete die Deutsche Telekom nicht zum Wunschtermin frei, teilweise gab es bei den neuen Anbietern nicht genügend personelle und technische Kapazitäten, um die Umstellungen vorzunehmen.

Auch die Rechnungsserstellung steht noch unter einem großen Fragezeichen. So sieht zwar die Kundenschutzverordnung vor, daß Telefonkunden nur eine Rechnung bekommen, wenn sie es wünschen. Die meisten Anbieter verweigern dies jedoch und bestehen auf einer eigenen Einzelabrechnung gegenüber dem Kunden. Unklar auch der Einzelverbindungsnachweis. Er muß laut Gesetzgeber kostenlos sein, allerdings verlangen einige Anbieter "mit Hilfe erfinderischer Gesetzesinterpretationen" dennoch Geld. Die Regulierungsbehörde legt jetzt erst in dieser Sache verbindliche Mindestanforderungen fest. Ähnlich umstritten war lange auch die Wechselgebühr. Erst vor wenigen Wochen entschied die Regulierungsbehörde, wie hoch die Gebühren sein dürfen und daß für die Mitnahme der Telefonnummer kein Geld verlangt werden darf.

Die Verbraucherverbände bieten einen Ratgeber "Telefonieren nach neuen Regeln" an, der auch eine aktuelle Tarifübersicht enthält.