Von einem, der auszog, Lehrer zu werden

Hans Roth und sein unermüdlicher Kampf gegen staatliche Willkür

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Als das liberale Bürgerturm 1848 die Barrikaden stürmte, skandierte es "Tod oder Verfassung". Es dauerte allerdings noch lange, bis ein verbindliches gesetzliches Rahmenwerk das Volk vor der Willkür der feudalen Herrschaftsstrukturen schützte. Heute erfüllt das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland die Aufgabe, den Bürger vor staatlicher Willkür zu schützen. Um die freiheitlich-demokratische Grundordnung vor ihren Feinden zu schützen, gibt es in Deutschland den Verfassungsschutz. Eine Institution, die die Verfassung schützen soll, beschützt somit letztendlich auch den Bürger vor staatlicher Willkür. Was aber, wenn ausgerechnet die Beschützer der Verfassung selbst zu Akten staatlicher Willkür beitragen? Der Fall Hans Roth ist ein trauriges Beispiel, wie in einem demokratischen Staat durch staatliche Willkür ein Mensch um seinen Lebensentwurf gebracht wurde. Ein Fall, in dem der Verfassungsschutz maßgeblich dazu beigetragen hat, dass ein Bürger seine Grundrechte nicht wahrnehmen konnte. Aber nicht nur das – der Fall Hans Roth zeigt auch die Unfähigkeit des Staates auf, eigene Fehler zuzugeben und Opfer staatlicher Willkür zu rehabilitieren.

Ein Offizier, der die Verfassung achtet

Als Deutschland 1969 hitzig über die verabschiedeten Notstandsgesetze debattierte, machte sich auch ein junger Reserveoffizier Gedanken über das Grundgesetz und die Rolle von Staat und Bürger in der Gesellschaft. Dieser junge Reserveoffizier war Hans Roth, Sohn eines Gründungsmitgliedes der CDU, gläubiger Christ, Oberleutnant der Reserve und Jura-Student. Roth wurde 1969 zu einer Reserveübung einberufen, in der er einen von ihm kommandierten Zug der Bundeswehr gegen Demonstranten einsetzen sollte. Roth verweigerte den Befehl, da er zweifelsohne nicht mit dem Grundgesetz zu vereinbaren war. Ein Staatsbürger in Uniform, wie ihn sich das Leitbild der Inneren Führung der Bundeswehr eigentlich wünscht. Leitbild und Realität passen jedoch nicht immer zusammen. Roth gab sein Soldbuch zurück und stellte einen Antrag auf Kriegsdienstverweigerung.

Diesem Antrag wurde ohne Verhandlung stattgegeben – ein damals äußerst ungewöhnlicher Vorgang. Oberleutnant d. R. Roth wurde in allen Ehren entlassen und war fortan der ranghöchste Bundeswehrsoldat, der anerkannter Kriegsdienstverweigerer ist. Es bestand damals offensichtlich kein erhöhtes Interesse, die Einzelheiten des Vorfalls öffentlich zu machen. Hätte Roth geschwiegen, wäre der Vorfall wohl schnell in Vergessenheit geraten. Roth schwieg aber nicht – in Diskussionen mit Jugendgruppen dozierte er öffentlich über seine Gewissensentscheidung zwischen Gehorsam und Verfassungstreue. Dies machte ihn in den Augen des hessischen Verfassungsschutzes verdächtig. Man legte eine Akte über ihn an – der Beginn eines jahrzehntelangen Albtraums.

Ein Student, der vom Verfassungsschutz überwacht wurde

Hans Roth brach sein Jura-Studium in Würzburg ab und immatrikulierte sich in Gießen im Studienfach Pädagogik, mit den Hauptfächern Theologie und politische Bildung. Anfangs engagierte sich der Mann, der sich damals selbst als einen "demokratischen Sozialisten" bezeichnete, auch in linken hochschulpolitischen Gruppen. Roth war allerdings nie Mitglied einer kommunistischen Partei und sein hochschulpolitisches Engagement brach er nach wenigen Monaten ab, nachdem er bei seinen Mitstreitern in Ungnade fiel. Er hatte nämlich seine Solidarität mit polnischen Arbeitern zum Ausdruck gebracht, die gegen die kommunistischen Machthaber rebelliert hatten. Ohne sein Wissen wurden Roths hochschulpolitische Aktivitäten damals vom Verfassungsschutz protokolliert.

Was genau in den Akten steht, ist bis heute unbekannt. Der Verfassungsschutz musste allerdings später selbst eingestehen, dass die Inhalte teils falsch und teils sogar gefälscht waren. Unter anderem wird in den Akten erwähnt, dass Roth im Rahmen seiner hochschulpolitischen Aktivitäten für eine marxistische Vorfeldorgansiation der DKP kandidierte. Roth war allerdings nie Mitglied einer kommunistischen Organisation – dies konnte unter anderem 1978 die ARD in ihrer Sendung Report Mainz nachweisen. Roth war zu dieser Zeit derart "verfassungsfeindlich", dass er 1974 die SPD im hessischen Wahlkampf unterstützte. Die SPD trat unter dem Slogan "Hessen muss frei bleiben von Bespitzelung und Schnüffelei" an - damals regierte die SPD in Hessen und sie trug auch die politische Verantwortung für die Bespitzelung und Schnüffelei des Verfassungsschutzes. Roth allerdings glaubte damals noch an die Versprechungen der Parteien.

Ein Lehrer, der nie einer sein durfte

Dies änderte sich im Jahre 1974 – Roth hatte sein Studium mit Auszeichnung abgeschlossen und sich bereits in der Nähe einer Schule niedergelassen, an der er ein Referendariat antreten sollte. Wenige Tage vor seiner Vereidigung wurde Roth telefonisch gebeten, sich im Regierungspräsidium in Kassel zu einem Gespräch einzufinden. Roth erwartete dort ein zweistündiges Verhör, in dem ihn zwei Beamte über seine politische Einstellung befragten und ihn mit Dokumenten des Verfassungsschutzes konfrontierten – u.a. eine gefälschte Wahlliste, aus der hervorgehen sollte, dass Roth für den marxistischen Studentenbund Spartakus kandidiert haben solle.

Roth wurde auch vorgehalten, er habe in einem Vortrag die Bundesrepublik als "System organisierter Friedlosigkeit" bezeichnet. Das entsprach sogar beinahe den Tatsachen, Roth hatte diesen Terminus als direktes Zitat des renommierten Friedensforschers Dieter Senghaas verwendet. Das Gespräch in Kassel endete mit dem Hinweis, dass Hans Roth seinen Schuldienst nicht antreten dürfe. Er würde in Kürze ein Schreiben des Kultusministers erhalten.

Roth erhielt kein Schreiben vom Kultusminister, dafür erhielt dieser mehrere Schreiben vom aufgebrachten Demokraten Roth - unter anderem einen Beistandsbrief von mehreren Professoren, die sich über die Verhör-Prozedur echauffierten. Roth machte mobil und der Kultusminister gab schließlich nach. Nun aber legte das Regierungspräsidium Roth Steine in den Weg. Er fiele – so die Beamten – unter den Extremistenbeschluß. Fast ein Jahr dauerte es, bis Roths Widerstand Erfolg zeigte. Im Regierungspräsidium räumte man zähneknirschend ein, dass "keine Zweifel an Roths Verfassungstreue [bestünden]".

Dennoch erhielt Roth nur eine Verbeamtung auf Widerruf. Als Grund wurde nun angegeben, Roth sei ein schlechter Pädagoge – ihm wurde "didaktische Einseitigkeit" vorgeworfen. Ein bemerkenswertes Urteil, wenn man bedenkt, dass Roth in seinen Zeugnissen ausgezeichnete Noten erhielt. Grundlage dieses Urteils war Roths Abschlussprüfung als Referendar. Entgegen der Prüfungsordnung wurde sie von einem speziell eingesetzten Beamten des Regierungspräsidiums vorgenommen, und zwei Professoren Roths, die der Prüfung beiwohnen wollten, wurden entgegen der üblichen Praxis nicht als Gäste zugelassen. Roths Examensarbeit verschwand ebenfalls wie von Geisterhand und wurde nie wieder gesehen.

Die Akte des Verfassungsschutzes wog offensichtlich schwerer als Roths mittlerweile attestierte Verfassungstreue und seine ausgezeichneten Noten. In der Folge wurde Roth immer wieder die Aufnahme der Lehrtätigkeit mit der Begründung verweigert, es gäbe keine offenen Stellen – ein offenkundiger Vorwand, in seinem Fach Religion gab es seinerzeit hinreichend offene Stellen. Roth wurde daraufhin mit einer Angestelltenstelle abgefunden, da er – so der damalige Kultusminister Ludwig von Friedeburg – nicht die erforderlichen Eignungen für den Schuldienst mitbringen würde. Er lasse "ein Mindestmaß an positiver Grundhaltung gegenüber dem künftigen Dienstherren" vermissen. Der Begriff Dienstherr wirkt in diesem Zusammenhang ebenso anachronistisch wie der Vorwurf selbst – ein Fall staatlicher Willkür. In einer späteren Ablehnung nannte das Kultusministerium "mangelnde charakterliche Reife" als Begründung für die Ablehnung der Einstellung. Dieser Terminus ist vor allem aus dem Dritten Reich bekannt. Auch damals wurden nicht systemkonforme Pädagogen wegen "mangelnder charakterlicher Reife" aus dem Schuldienst entfernt.

Ein Citoyen, der gegen den Staat klagt und verliert

Bereits 1974 klagte Roth die Herausgabe und Vernichtung seiner Akten beim Verfassungsschutz ein – der Beginn einer der längsten Rechtsstreitigkeiten in der Geschichte der Bundesrepublik; erst 1986 bestätigte der damalige hessische Innenminister schriftlich, dass nie ein Grund bestanden hat, an Roths Verfassungstreue zu zweifeln und ihn als Extremisten einzustufen. Dieses Urteil hatte allerdings keine Folgen für seine stetig neu vorgetragenen Anträge auf Einstellung in den Schuldienst.

1979 – zehn Jahre nach seinem Antrag auf Kriegsdienstverweigerung, und acht Jahre nach seinem kurzen hochschulpolitischen Engagement in linken Gruppierungen – versagte ihm sein Dienstherr die weitere Ausübung seines Berufes. Seitdem hat Roth fünfzehn ablehnende Bescheide erhalten – die letzten drei vom hessischen Ministerpräsidenten Koch. Roth emigrierte vor 30 Jahren ins selbst gewählte Exil an der französischen Atlantikküste, wo er sich in bescheidenen Verhältnissen mit Hilfsarbeiten über Wasser hält und um seine Rehabilitierung kämpft.

Ein Staat, der keine Gnade kennt

Die Liste der renommierten Unterstützer von Hans Roth ist lang. Der Publizist und Autor Günther Wallraff, der deutsch-französische Publizist und Politologe Alfred Grosser, der ehemalige Innenminister Gerhart Baum und auch der verstorbene Bundespräsident Johannes Rau – alle machten sich für eine Rehabilitierung Roths stark, ohne Erfolg. Hans Roth ist schwer krank und sein letzter Wunsch ist es, vom Staat rehabilitiert zu werden. Die Akten und Gerichtsurteile sprechen eine klare Sprache – Roths Lebensentwurf wurde durch staatliche Willkür zerstört. Falsche und gefälschte Akten sorgten einst dafür, dass er seinen Traumberuf als Lehrer nie ausüben durfte. Doch der Staat, der diesen Menschen zerstörte, weigert sich beharrlich, seinen Fehler zuzugeben und einem Opfer Gerechtigkeit widerfahren lassen.

Der Mann, der das Opfer Roth rehabilitieren könnte, ist der hessische Ministerpräsident Roland Koch. Der scheint allerdings nicht das geringste Interesse daran zu haben, die Unfehlbarkeit des Staates in Frage zu stellen. Auf Anfragen regiert er wahlweise überhaupt nicht oder ausweichend. So behauptete Koch auf einer Pressekonferenz, bei der er von einem Journalisten des SWR auf den Fall Roth angesprochen wurde, dass er den Fall überhaupt nicht kenne. Auf Anfragen bei Kandidatenwatch.de belehrte er daraufhin eine interessierte Bürgerin mit seiner Feststellung, "dass es auch zum Bestandteil des Rechtsstaates gehör[e], dass getroffene Entscheidungen nicht ständig wieder in Frage gestellt werden."

Eine getroffene Entscheidung, die Koch nach eigenen Aussagen gar nicht kennen will, ist also per se richtig und nicht zu hinterfragen? Ein seltsames Rechtsstaatsverständnis, das Roland Koch, der immerhin studierter Jurist ist, hier an den Tag legt. Koch könnte moralische Größe zeigen, indem er sich im Namen des Staates bei einem alten Mann entschuldigt. Dafür, dass man ihn verleumdet hat. Dafür, dass der Verfassungsschutz seine Grundrechte verletzt hat. Dafür, dass man ihm seinen Lebenstraum zerstört hat. Auf so viel moralische Größe wird Hans Roth wohl lange warten müssen – es gibt halt kein richtiges Leben im falschen.1

Ich bin auf einem Weg gegangen, den ich nicht bereue. Ich bin immer den Verheißungen von Demokratie und Rechtsstaat gefolgt, jetzt 35 Jahre lang

Hans Roth