Prozesse gegen kurdische Oppositionelle in Deutschland

PKK-Flagge in Brüssel. Foto: Eoghan OLionnain/CC BY-SA 2.0

Dilettantisch geführte Ermittlungen - die Aufhebung des PKK-Verbotes ist erneut Thema

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Seit Oktober 2016 findet vor dem Berliner Kammergericht der Prozess gegen den kurdischen Aktivisten Ali Hidir Dogan (52) statt. Ihm wird vorgeworfen, im Zeitraum der Jahre 2014 und 2015 in der BRD als sogenannter Gebietsleiter für die verbotene Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) tätig gewesen zu sein. In Deutschland laufen derzeit mehrere Prozesse gegen türkische Kommunisten und kurdische Aktivisten.

Nachdem Außenminister Steinmeier bei seinem Türkeibesuch die PKK mit dem IS auf die gleiche Stufe stellte, macht es ganz den Anschein, als ob die Bundesregierung beim Generalverdacht gegen die Kurden in Deutschland Erdogan entgegenkommen will. Dieser Eindruck entsteht, wenn man sich näher mit den Prozessen beschäftigt.

Kurden unter Generalverdacht - Kulturvereine bespitzelt

Im Fall Ali Hidir Dogan, wie auch bei den anderen §129b-Verfahren (Unterstützung einer terroristischen Vereinigung), weisen die Ermittlungsergebnisse keine kriminellen Handlungen auf. Dogan organisierte Ende 2014 Demonstrationen anlässlich des Kampfes um die nordsyrische Stadt Kobani, bereitete Busreisen zu kurdischen Kulturfestivals mit vor, nahm an Trauerfeiern teil und warb vor den türkischen Parlamentswahlen 2015 für die in der Türkei (noch) legale Oppositionspartei HDP.

Selbst Letzteres wird ihm als PKK-Unterstützung ausgelegt. Zu diesen Erkenntnissen kam das Berliner Landeskriminalamt (LKA) mittels Telekommunikationsüberwachung, Observationen und anderer "operativer Maßnahmen", die der LKA-Ermittler Kevin Rattke bei seiner Vernehmung am fünften Prozesstag bestätigte.

Der Ermittler sagte aus, dass ein kurdisches Vereinshaus seit geraumer Zeit durch eine versteckte Kamera observiert werde, die jeden Besucher aufnimmt. Bei dem Verein handelt es sich um einen eingetragenen kurdischen Kulturverein, in dessen Räumen auch andere eingetragene Vereine wie z.B. das Demokratische Gesellschaftszentrum der Kurden in Deutschland (Nav-Dem) Veranstaltungen und Treffen abhalten.

Auch die Rojava-Vertretung in Deutschland hat dort ihren Sitz. Ansonsten ist der Verein ein ganz normaler Treffpunkt für Männer und Frauen jeglichen Alters, man trifft sich zum Teetrinken und plaudern, Musik machen, eine Theatergruppe für Jugendliche und ein Kinderchor sind dort ansässig.

Dilettantisch geführte Ermittlungen

Keiner der Ermittler, weder die Beamten des Bundeskriminalamtes (BKA), noch der LKA-Beamte ist der türkischen oder kurdischen Sprache mächtig. Alle sind auf Übersetzer angewiesen. Die Art und Weise, wie "Beweise" ermittelt werden, um Ali Hidir Dogan als "'Terroristen" zu überführen, grenzt schon an Tragikomik, würde davon nicht das Schicksal des Angeklagten abhängen. Die BKA-Sachbearbeiterin Michaela Müller gab beispielsweise zu Protokoll, dass sie ihre Listen zu Anschlägen mit Hilfe des Google-Übersetzungsprogramms aus dem Internet erstelle.

Diese Listen sollen dokumentieren, dass die PKK in der Türkei eine Terror-Organisation ist, um eine Legitimation zu haben, vermeintliche Funktionäre auch in Deutschland nach dem Terrorparagraphen 129b zu verfolgen. Ihre Vorgehensweise erklärt Frau Müller dem Gericht:

"Ich mache das so: Ich rufe die Seite hezenparastin.com (eine Webpräsenz der kurdischen Guerilla, Anm. d.A.) auf. Dann kopiere ich die ganze Seite in den google-Translator und suche nach Wörtern wie 'Anschlag' oder 'Aktion'."Wird Müller bei ihrer Investigativ-Recherche fündig, schickt sie die betreffenden Absätze an eine Dolmetscherin, denn sie selbst spricht - trotz 8-jähriger Beschäftigung mit der PKK - weder türkisch noch kurdisch. Kriegt sie das nun verdeutschte Bekennerschreiben zurück, trägt sie den Anschlag in eine Liste ein - und fertig. Fertig? Nicht ganz. Es weiß ja jeder, dass die Angaben von Kriegsparteien manchmal eben nicht stimmen, deshalb führt die Kriminalistin nun ihre "Zweitrecherche" durch. Sie nimmt das Datum der Aktion und googelt erneut. Die erstbeste Webseite, die irgendwas ausspuckt - oft nationalistische Blätter von aktifhaber über Sabah bis Milliyet -, trägt Müller nun auch noch in die Liste ein. Damit enden die Ermittlungen.

LowerClassMagazin

Wer einmal versucht hat, einen türkischen Text mit dem Google-Übersetzer zu übersetzen, der weiß, wie brauchbar das Kauderwelsch ist, das da erscheint.

Ähnlich dilettantisch scheint der LKA-Beamte Rattke vorzugehen: Als Indiz für Dogans Führungsrolle wertet er die 'höfliche Anrede', mit der er oft angesprochen werde. Dass im Türkischen Plural und höfliche Anrede identisch sind, hörte der Beamte bei seiner Vernehmung zum ersten Mal. Auch dass in der kurdischen Kultur prinzipiell der Jüngere den Älteren mit Respekt begrüßt, scheint ihm unbekannt zu sein.

Das kurdische Wort 'Heval' bedeutet im Alltagsgebrauch 'Freund' und wird häufig dem Vornamen vorangesetzt, wenn man jemanden anspricht. Rattke übersetzt 'Heval' grundsätzlich mit 'Genosse', was es zwar auch heißen kann, was aber wenig gebräuchlich ist.

Im Oktober 2010 hatte der Bundesgerichtshof (BGH) entschieden, den §129b StGB auch auf die Arbeiterpartei Kurdistans (PKK) anzuwenden, da es sich um eine terroristische Vereinigung handele. Da es sich aber bei der PKK um eine Vereinigung außerhalb der EU handelt, ist das Vorliegen einer Ermächtigung zur Strafverfolgung von exilpolitisch aktiven Kurdinnen und Kurden in Deutschland durch das Bundesjustizministerium erforderlich.

Der Verteidiger von Ali Hidir Dogan, Lukas Theune, spricht in einem Interview von Gesinnungsstrafrecht. Bislang würden zwar nur sogenannte 'Gebiets- und Sektorleiter' der PKK verfolgt werden. Allerdings habe der Bundesgerichtshof in einem Urteil aus dem Jahre 2010 festgestellt, es gäbe keinen Grund dafür, diese Differenzierung zu machen. Man könne alle Mitglieder verfolgen, also alle politisch aktiven Kurdinnen und Kurden. Seine Sorge ist, dass es massenhaft zu verstärkten Repressionen gegen die kurdische Bewegung kommt.

Am 17. November 2016 hat Lukas Theune beim Kammergericht Berlin eine gerichtliche Entscheidung beantragt, wonach das Bundesjustizministerium dazu verpflichtet werden soll, die politisch motivierte und mit erheblichen Grundrechtseingriffen verbundene Verfolgungsermächtigung zurückzunehmen. In der 80-seitigen Begründung heißt es u.a.:

Das Bundesjustizministerium dürfe sich bei der Frage, ob es eine Verfolgungsermächtigung erteilt, nicht an außenpolitischen Opportunitätserwägungen orientieren und dabei hinnehmen, "dass die Würde der Menschen insbesondere im Südosten der Türkei" missachtet werde. Nicht zuletzt sollte die jüngste unmissverständliche Kritik des UN-Sonderberichterstatters, David Kaye, am Vorgehen der türkischen Regierung, bei einer Neubewertung berücksichtigt werden. Nach Rückkehr von einem einwöchigen Besuch bezeichnete er die Lage in der Türkei als katastrophal und die Maßnahmen unter dem Ausnahmezustand als drastisch und unverhältnismäßig.

Nadir.org

Der Druck aus Ankara auf die deutsche Politik nimmt zu, und der deutsche Schlingerkurs geht weiter. Einerseits kritisiert Steinmeier in Ankara die türkische Regierung für ihr Vorgehen gegen Presse und Opposition. Andererseits setzt er den IS und die PKK gleich. Auf Ankaras Anschuldigungen, Deutschland beherberge Tausende von PKK-Mitgliedern und weigere sich, diese auszuliefern, beeilte sich Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) zu versichern, er sei "offen und bereit" für Kooperationen mit der Türkei.