Karlsruhe schützt AKW-Betreiber

AKW Gundremmingen. Bild: Felix König/CC BY-SA-3.0

Die Energie- und Klimawochenschau: Von Erfolgen, Misserfolgen und einem Verfassungsgericht, das meint, einem staatlichen Unternehmen stehen Grundrechte zu

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Es gibt doch noch ein paar gute Nachrichten in diesen unruhigen Zeiten: In den USA haben die Standing Rock Sioux und ihre vielen Unterstützer einen wichtigen Achtungserfolg erzielt. Kurz bevor die örtlichen Behörden das Protestcamp gegen den Bau der DAPL-Pipeline räumen wollten, hat das Engineer Chor der US-Armee die Verlegung der Trasse angeordnet.

Darüber berichten zu Wochenbeginn diverse US-Medien. Derweil kündigen die Bewohner eines Protestcamps an der Baustelle an, dass sie auf jeden Fall ausharren wollen. Der Pipeline-Bauer will nämlich die Entscheidung des Corps of Engineers aussitzen und hofft vermutlich, diesen nach Antritt des neuen Präsidenten kippen zu können. Donald Trump hatte bereits angekündigt, das Projekt unterstützen zu wollen. Und zwar nicht wegen der Beteiligung seiner Unternehmen daran, sondern weil es gute Politik sei, wie einer seiner Mitarbeiter zitiert wird.

Der Streit dreht sich um den Schutz von Trinkwasserreservoirs und um Landrechte. Die Pipeline soll ganz in der Nähe des heutigen Reservats der Standing Rock Sioux unter einem See und unter dem Mississippi verlegt werden. Diese sehen dadurch ihr Trinkwasser gefährdet und verweisen auf die häufigen Lecks von Pipelines.

Außerdem sehen sie sich wie viele andere indigene Völker als souveräne Nation und beharren darauf, dass das strittige Teilstück der Pipeline auf Territorium verläuft, das ihnen im Vertrag von Fort Laramie 1868 zugesprochen wurde. Das erklärt zum Teil, weshalb der Konflikt in den letzten Monaten zu einem Kristallisationspunkt einer neuen, äußerst breiten Bewegung der indigenen Völker der USA geworden ist. Darüber hinaus gibt es auch starken Zulauf aus der Umwelt- und Friedensbewegung. Über das letzte Wochenende ist das Protestcamp auf mehrere tausend Insassen angeschwollen, die nun bei Schnee und fallenden Temperaturen in den Zelten Baumaschinen und Polizei trotzen.

Energiekonzerne bekommen Entschädigung

Weniger erfreulich als die Entscheidung des Corps of Engineers ist derweil die Nachricht, dass das Bundesverfassungsgericht den AKW-Betreibern eine Entschädigung zugesteht. Am gestrigen Dienstag war, wie berichtet, in Karlsruhe das Urteil im Prozess gegen die Bundesrepublik verkündet worden, den die Energiekonzerne RWE, E.on und Vattenfall wegen des im Sommer 2011 erneut beschlossenen Atomausstiegs angestrengt hatten.

Seinerzeit wurden acht AKW mit Wirkung zum 6. August 2011 die Betriebsgenehmigung entzogen, was die Karlsruher Richter ausdrücklich als verfassungskonform bewertet haben. Zwei der betroffenen Kraftwerke, Krümmel und Brunsbüttel, standen ohnehin bereits seit mehreren Jahren still. Ein weiteres Kraftwerk, Grafenrheinfeld in Bayern, wurde zwischenzeitlich nach den neuen Fristen stillgelegt.

Somit verbleiben noch acht AKW. Deren Betrieb wird vom Atomgesetz mit einer Mischung aus genehmigter Reststrommenge und Höchstlaufzeit begrenzt. Für alle, die es ganz genau wissen wollen: Die jeweiligen zugelassenen Stilllegungstermine sind im Artikel 7 aufgelistet. Im kommenden Jahr wird auf jeden Fall Gundremmingen B den Betrieb einstellen müssen.

Was danach passiert, hängt davon ab, wie viel von den Reststrommengen von den bereits still stehenden AKW wie etwa Krümmel oder Mühlheim-Kärlich noch genutzt werden. Wird der von den Stilllegungsterminen vorgegebene Rahmen voll ausgeschöpft, werden sechs Anlagen erst zwischen 2020 und 2022 ausgeschaltet. Die letzten drei werden Isar 2 (Ohu 2) in Bayern, Lingen (Emsland) in Niedersachsen und Neckarwestheim 2 in Baden-Württemberg sein, die spätestens am 31. Dezember 2022 den Betrieb einstellen müssen.

Wie hoch sind die Ansprüche?

Die große Frage nach dem Karlsruher Urteil ist unter anderem, wie hoch diese Entschädigung ausfällt. Die Frankfurter Allgemeine spricht von insgesamt 19 Milliarden Euro, die die Betreiber geltend machen könnten. Doch das scheint bereits sehr hoch gegriffen.

Das Karlsruher Gericht hat festgestellt, dass das 2011 geänderte Atomgesetz "insoweit mit Artikel 14 Absatz 1 Grundgesetz unvereinbar (ist), als es keine Regelung zum Ausgleich für Investitionen vorsieht, die im berechtigten Vertrauen auf die im Jahr 2010 zusätzlich gewährten Zusatzstrommengen vorgenommen, durch dieses aber entwertet wurden".

Nun hatte die seinerzeitige Regierungskoalition aus FDP und Union die Laufzeiten erst im Herbst 2010 verlängert. Schon im März 2011 wurden dann aufgrund massiven öffentlichen Drucks alle AKW zunächst vom Netz genommen und die Laufzeitverlängerung schließlich mit der nun beanstandeten erneuten Novelle des Atomgesetzes kassiert. Somit hatten die Anlagenbetreiber nur wenige Monate Zeit, in denen wohl kaum 19 Milliarden Euro verbaut wurden.

Auf die Summe kann man eigentlich nur kommen, wenn auch enttäuschte Gewinnerwartungen eingepreist werden. Woran sich aber natürlich die Frage anschlösse, wie realistisch diese überhaupt waren. Denn derzeit kann nicht besonders viel Geld mit AKW gemacht werden, weil das Überangebot an Strom den Börsenstrompreis weit unter den Bereich gedrückt hat, mit dem heute eine neues AKW oder auch Kohlekraftwerk refinanzierbar wäre.

In der Schweiz fahren die AKW, wie berichtet, gar Verluste ein. Das hat derweil die dortigen Betreiber und die konservative Presse nicht davon abgehalten, die Wähler mit einer Angstkampagne gegen einen geordneten Ausstieg aus der Atomkraftnutzung zu mobilisieren.

Unterdessen zitiert der Berliner Tagesspiegel den stellvertretenden SPD-Vorsitzenden Ralf Stegner, der Bundeskanzlerin Merkel für die nun möglichen Entschädigungsforderungen verantwortlich macht. Hätte sie nicht erst den Ausstiegsbeschluss von 2002 revidiert, um ihn dann kurze Zeit später quasi wieder in Kraft zu setzen, ohne dies freilich so zu nennen, könnten nun nicht die Ansprüche der Konzerne gestellt werden.

Die Anti-Atom-Kampagne .ausgestrahlt rechnet hingegen nur mit möglichen Entschädigungen im dreistelligen Millionenbereich. Schon zuvor hatten sie darauf hingewiesen, dass die Brennelementsteuer weiter erhoben werden könnte, statt sie zum Jahresende auslaufen zu lassen. Eine andere Möglichkeit wäre, die Betreiber bei der Entsorgung stärker zu fordern.

Schließlich könnte auch die Haftungshöchstgrenze von 2,5 Milliarden Euro aufgehoben werden. Auf diese Summe ist nämlich bisher laut Paragraph 34 Atomgesetz die maximale Haftung eines AKW-Betreibers begrenzt. Für alles was im Falle eines Unfalls von Ausmaßen wie etwa in Tschernobyl oder in Fukushima an Schäden entstünde, müssten die Verursacher nicht aufkommen.