Verfassungsfeindlichen Parteien soll Steuergeld verwehrt bleiben

Etwas mehr Fischfilet und etwas weniger feine Sahne könnten vielleicht nicht schaden. Foto: Markus Felix. Lizenz: CC BY-SA 3.0

Bundesrat segnet Grundgesetzänderung ab

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Am Freitag erklärte der Bundesrat nicht nur sein Einverständnis mit dem umstrittenen Zensurgesetz "NetzDG", sondern segnete auch eine vorher vom Bundestag beschlossene Änderung des Grundgesetzes ab, mit der die deutsche Verfassung in Artikel 21 um folgenden Satz ergänzt wird:

Parteien, die nach ihren Zielen oder dem Verhalten ihrer Anhänger darauf ausgerichtet sind, die freiheitliche demokratische Grundordnung zu beeinträchtigen oder zu beseitigen oder den Bestand der Bundesrepublik Deutschland zu gefährden, sind von staatlicher Finanzierung ausgeschlossen. Wird der Ausschluss festgestellt, so entfällt auch eine steuerliche Begünstigung dieser Parteien und von Zuwendungen an diese Parteien.

Im Zusammenhang mit gleichzeitig vorgenommenen Änderungen im Parteien- und im Bundesverfassungsgerichtsgesetz soll diese Grundgesetzänderungen ermöglichen, dass der NPD für vorerst sechs Jahre die staatliche Förderung entzogen wird, die im letzten Jahr bei etwa 1,14 Millionen Euro lag. Ob das wirklich geht, muss das Bundesverfassungsgericht entscheiden, das diese Möglichkeit jedoch in seiner Ablehnung eines Parteiverbots im Januar als milderes Mittel präsentiert hatte, um Verfassungsfeindlichkeit (die Parteien per se erlaubt ist) entgegenzuwirken.

Wird die "Lex NPD" auch gegen andere Parteien eingesetzt?

Ob die "Lex NPD" ausschließlich gegen die NPD eingesetzt wird, bleibt abzuwarten. Der für einen Finanzierungsstopp der Nationaldemokraten eigentlich unnötige Zusatz, dass die Regelung auch auf Parteien anwendbar ist, die den "Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährdenden", könnte beispielsweise zu einer Benachteiligung der Bayernpartei führen - der zweitgrößten Oppositionspartei im Münchner Stadtrat, die zwischen 1954 und 1957 mit der SPD, der FDP und der Heimatvertriebenenpartei regierte und den Austritt Bayerns aus der Bundesrepublik propagiert (vgl. Beschwerde zu Volksabstimmung über bayerische Unabhängigkeit nicht angenommen).

Entzieht man ihr die Förderung, dann müsste man allerdings auch darüber nachdenken, ob nicht auch besonders euro-euphorische Parteien wie die Grünen mit ihren Träumen eines EU-Staats nach US-Vorbild den "Bestand der Bundesrepublik Deutschland gefährden". Bei der ehemaligen Ökopartei kommt außerdem eine gewisse Nähe zur gewaltbereiten Autonomenszene hinzu, zum Beispiel zur Laquer-Gruppe, mit der sie sich gemeinsam an Projekten beteiligte. Hier könnte auch die Linkspartei gewisse Abgrenzungsschwierigkeiten haben. Deren Bundestagsabgeordnete Ulla Jelpke hatte die Grundgesetzänderung im Bundestag als "schweren Eingriff in die Chancengleichheit der Parteien" kritisiert und lag damit auf einer Linie mit der grünen Fraktionschefin Renate Künast, die von einem "fatalen Zeichen in Richtung Demokratie" sprach.

Staatsfinanzierung von Parteien grundsätzlich streichen?

Aber auch SPD-Politikern wie Manuela Schwesig und Heiko Maas wird von Kritikern immer wieder Nähe zum Linksextremismus vorgeworfen: Schwesig ließ die Extremistenklausel aus dem Förderprogramm ihres Ministeriums streichen und bezeichnete Linksextremismus als "aufgebauschtes Problem"; Maas lobte auf Twitter und Facebook die Musikgruppe "Feine Sahne Fischfilet" aus Mecklenburg-Vorpommern, die über Polizeibeamte singt:

Wir stellen unseren eigenen Trupp zusammen und schicken den Mob dann auf euch rauf. Die Bullenhelme - sie sollen fliegen. Eure Knüppel kriegt ihr in die Fresse rein und danach schicken wir euch nach Bayern, denn die Ostsee soll frei von Bullen sein.

Dass das keine rein künstlerische Koketterie ist, zeigt der Landesverfassungsschutzbericht 2012, aus dem die Öffentlichkeit erfahren kann, dass Mitglieder der Band "mit politisch motivierten Gewaltstrafen in Erscheinung traten". Die Tatvorwürfe "reichen von Bedrohung, Nötigung, Landfriedensbrüchen (z.T. in besonders schweren Fällen) bis hin zu gefährlicher Körperverletzung." Maas' Social-Media-Team rechtfertigte sich später damit, man habe sich nicht "jede einzelne Textzeile aller jemals gesungenen Lieder der […] Musiker zu eigen gemacht."

Nach der Verwüstung Hamburgs durch Linksextremisten rief die FDP-Generalsekretärin Nicola Beer die SPD gestern unter anderem wegen solcher Vorfälle dazu auf, "ihre Position klären". Darüber hinaus stellt sich aber auch die Frage, ob nicht auch drei Regierungsparteien, die Gesetze verabschieden, obwohl vorher der Wissenschaftliche Dienstes im Bundestag und die klare Mehrheit der angehörten Experten vor deren Verfassungswidrigkeit warnen, rechtlich gesehen als verfassungsfeindlich eingestuft werden sollten, obwohl sie das selbst sicherlich anders sehen (vgl. Bundestag winkt Zensurgesetz durch und Graphe Paranomon). Bejaht man das, heißt es nicht, dass die Bundesrepublik unregierbar sein muss, weil keine Parteien mehr übrig bleiben - denn die Parteien werden ja nicht verboten, es wird ihnen nur Steuergeld entzogen, von dem sie sich in den letzten Jahrzehnten still und leise immer mehr zuschanzten (vgl. ÖDP klagt gegen indirekte Parteienfinanzierung).

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